Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.09.2013

Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11   

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https://dejure.org/2013,10510
BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11 (https://dejure.org/2013,10510)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2013 - V ZR 203/11 (https://dejure.org/2013,10510)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 (https://dejure.org/2013,10510)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 197 Abs 1 Nr 3 BGB, § 6 Abs 6a S 4 VermG vom 02.12.1994, § 6 Abs 6a S 5 VermG vom 02.12.1994, § 6 Abs 6a S 3 VermG, § 6 Abs 6a S 4 VermG
    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellten Ansprüche auf Rückübertragung von Unternehmen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3; VermG § 6 Abs. 6a
    Zur Verjährungsfrist von durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellten Ansprüchen

  • Wolters Kluwer

    Verjährung von durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellten Ansprüchen nach § 6 Abs. 6a Sätze 4 und 5 VermG aF

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung des bestandskräftig festgestellten Erlösauskehranspruchs; Abtretung des Anspruchs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3
    Analoge Anwendung zivilrechtlicher 30-jähriger Verjährungsfrist bei bestandskräftig festgestellem Restitutionsbescheid

  • rewis.io

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellten Ansprüche auf Rückübertragung von Unternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3
    Verjährung von durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellten Ansprüchen nach § 6 Abs. 6a Sätze 4 und 5 VermG aF

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Ansprüchen gem. Restitutionsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung bestandskräftig festgestellter Restitutionsansprüche

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche aus bestandskräftigem Restitutionsbescheid nach VermG verjähren in 30 Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1236
  • MDR 2013, 965
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03

    Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    Die Vorschrift erfasst allerdings auch Entscheidungen anderer Stellen, wenn sie einem staatlichen Gericht vergleichbar unabhängig sind (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2004 - V ZB 61/03, NJW-RR 2004, 1578, 1579; MünchKomm-BGB/Grothe, 6. Aufl., § 197 Rn. 17).

    Er steht ihr aber auch nicht entgegen, wenn das - wie hier - dem der Ausnahmevorschrift zugrunde liegenden engeren Regelungskonzept entspricht (BGH, Urteil vom 19. November 1957 - VIII ZR 409/56, BGHZ 26, 78, 83; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2004 - V ZB 61/03, NJW-RR 2004, 1578, 1579; BAG, NJW 1969, 74; BayObLG, NJW 2000, 1875, 1876).

  • BGH, 25.02.2005 - V ZR 105/04

    Rechtsfolgen der Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    aa) Entschieden ist die Anwendung der regelmäßigen Verjährungsfrist für die Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten aus § 7 Abs. 7 VermG (Mietherausgabe, Senat, Urteil vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04, juris Rn. 19 mit KG, VIZ 2004, 367, 368) oder des Verfügungsberechtigten gegen den Berechtigten aus § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG (Ersatz von Aufwendungen, BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - III ZR 235/00, BGHZ 148, 241, 251).

    cc) Die danach an sich geltende regelmäßige Verjährungsfrist, die entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht durch die Ausschlussfrist nach § 6 Abs. 6a Satz 4 Halbsatz 2 VermG verdrängt wird (Senat, Urteile vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2011 - V ZR 134/10, NJW-RR 2011, 1031 Rn. 26 für § 7 Abs. 8 VermG), wäre hier, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, abgelaufen.

  • BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Deutscher Bundestag - Angestellter des

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    Er steht ihr aber auch nicht entgegen, wenn das - wie hier - dem der Ausnahmevorschrift zugrunde liegenden engeren Regelungskonzept entspricht (BGH, Urteil vom 19. November 1957 - VIII ZR 409/56, BGHZ 26, 78, 83; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2004 - V ZB 61/03, NJW-RR 2004, 1578, 1579; BAG, NJW 1969, 74; BayObLG, NJW 2000, 1875, 1876).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    Er steht ihr aber auch nicht entgegen, wenn das - wie hier - dem der Ausnahmevorschrift zugrunde liegenden engeren Regelungskonzept entspricht (BGH, Urteil vom 19. November 1957 - VIII ZR 409/56, BGHZ 26, 78, 83; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2004 - V ZB 61/03, NJW-RR 2004, 1578, 1579; BAG, NJW 1969, 74; BayObLG, NJW 2000, 1875, 1876).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    In der neuen Entscheidung müsste der Beklagten aber im Hinblick auf die Wirkung der Aufrechnung nach § 389 BGB gemäß § 302 ZPO die Aufrechnung mit einem Anspruch nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG vorbehalten werden, soweit dessen Bestehen schlüssig dargelegt ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1955 - I ZR 106/53, BGHZ 16, 124, 142).
  • BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56

    Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    Er steht ihr aber auch nicht entgegen, wenn das - wie hier - dem der Ausnahmevorschrift zugrunde liegenden engeren Regelungskonzept entspricht (BGH, Urteil vom 19. November 1957 - VIII ZR 409/56, BGHZ 26, 78, 83; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2004 - V ZB 61/03, NJW-RR 2004, 1578, 1579; BAG, NJW 1969, 74; BayObLG, NJW 2000, 1875, 1876).
  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74

    Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    a) Die Abtretung war zwar zunächst schwebend unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1975 - VIII ZR 115/74, BGHZ 65, 123, 125 f.), weil die Klägerin zu 1 bei diesem Rechtsgeschäft sowohl in eigenem Namen als auch als Liquidatorin der GmbH aufgetreten ist, ohne wirksam von dem Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB befreit zu sein.
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    Jedenfalls führt ein Verstoß gegen das Rückgewährverbot, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, sondern nach der spezialgesetzlichen Regelung in §§ 31, 43 GmbHG dazu, dass der Gesellschaft das entzogene Stammkapital wieder zuzuführen ist und dass die Gesellschafter und der Geschäftsführer nach § 31 Abs. 3, § 43 Abs. 3 GmbHG für den Ausfall haften (BGH, Urteile vom 23. Juni 1997 - II ZR 220/95, BGHZ 136, 125, 129 f. und vom 25. Juni 2001 - II ZR 38/99, BGHZ 148, 167, 171).
  • BGH, 25.06.2001 - II ZR 38/99

    Vornahme einer Auszahlung durch einen Prokuristen

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    Jedenfalls führt ein Verstoß gegen das Rückgewährverbot, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, sondern nach der spezialgesetzlichen Regelung in §§ 31, 43 GmbHG dazu, dass der Gesellschaft das entzogene Stammkapital wieder zuzuführen ist und dass die Gesellschafter und der Geschäftsführer nach § 31 Abs. 3, § 43 Abs. 3 GmbHG für den Ausfall haften (BGH, Urteile vom 23. Juni 1997 - II ZR 220/95, BGHZ 136, 125, 129 f. und vom 25. Juni 2001 - II ZR 38/99, BGHZ 148, 167, 171).
  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters

    Auszug aus BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
    aa) Entschieden ist die Anwendung der regelmäßigen Verjährungsfrist für die Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten aus § 7 Abs. 7 VermG (Mietherausgabe, Senat, Urteil vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04, juris Rn. 19 mit KG, VIZ 2004, 367, 368) oder des Verfügungsberechtigten gegen den Berechtigten aus § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG (Ersatz von Aufwendungen, BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - III ZR 235/00, BGHZ 148, 241, 251).
  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 6/04

    Rechtswirkungen eines Restitutionsbescheides; Währungsstatut für in

  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 137/06

    Umfang der Tatbestandswirkung eines Rückübertragungsbescheides; Rechtsfolgen

  • BGH, 04.02.2011 - V ZR 134/10

    Restitutionsverfahren: Pflicht des Verfügungsberechtigen zur Herausgabe der

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

  • KG, 01.04.2004 - 16 U 142/03

    Vereinfachtes Rückübertragungsverfahren nach dem Investitionsvorranggesetz:

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 45/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Zwar kann die iS von § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB rechtskräftige Feststellung eines Anspruchs nach der Rechtsprechung des BGH auch durch eine Stelle erfolgen, die einem staatlichen Gericht vergleichbar ist (BGH vom 12.4.2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 RdNr 19) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 360/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Folgt man der Auffassung, dass der Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X kein Annex zum Sozialleistungsanspruch darstellt und § 45 SGB I (und damit auch § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB I) keine Anwendung findet, verjährt der Anspruch innerhalb von 30 Jahren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB analog (so zB SG Berlin, Urteil vom 20. August 2014 - S 204 AS 14829/13, RdNr 15, juris unter Berufung ua auf BSG, Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 86/84, RdNr 24, juris, BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11, RdNr 13 ff, juris - für durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellte Ansprüche durch die Behörde).
  • BGH, 12.06.2014 - V ZR 240/13

    Restitution enteigneter Grundstücke: Verjährungsfrist für die durch

    Der Senat hat für die den § 16 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 InVorG inhaltlich entsprechenden Ansprüche auf den Erlös aus der Veräußerung oder den Verkehrswert von Grundstücken eines ehemaligen Unternehmens nach § 6 Abs. 6a, Abs. 3 und 4 VermG entschieden, dass die Ansprüche auf das Surrogat eines nicht mehr zu restituierenden Grundstücks grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB unterliegen (Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11, NJW-RR 2013, 1236 Rn. 16).

    Die Ansprüche unterliegen aber dann der 30jährigen Verjährungsfrist für rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB, wenn der die Rückgabe ausschließende Verwaltungsakt (hier der Bescheid nach dem Investitionsvorranggesetz) eine bestandskräftige Feststellung über den Grund der Ersatzansprüche enthält, die an die Stelle des Rückgabeanspruchs nach dem Vermögensgesetz treten (Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11, aaO Rn. 20).

  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    bb) Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in § 681 Satz 2, § 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. Senat, Urteile vom 12. April 2013 - V ZR 203/11, ZfIR 2013, 591 Rn. 21, 24 und vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14, WM 2016, 473 Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 15).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Unternehmenstrümmer; Grundstück;

    Es bedarf indes vorliegend keiner abschließenden Klärung der Frage, ob und wie ein "Verbund" zwischen einer zivilgerichtlichen Entscheidung über den Anspruch des Berechtigten und den von der Behörde festzusetzenden Zahlungsanspruch des Verfügungsberechtigten herzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 Rn. 31: "Aufrechnung" mit der "Gegenforderung" nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG gegen den Anspruch nach § 6 Abs. 6a Satz 4 VermG).

    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass über Ansprüche auf Auskehr des Veräußerungserlöses nach § 6 Abs. 6a Satz 3 VermG und über die Höhe des Ausgleichsbetrages nach Satz 2 der Vorschrift die zuständige Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat (BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 Rn. 23 zu § 6 Abs. 6a Satz 4 VermG i.d.F. vom 2. Dezember 1994, der Satz 3 n.F. entspricht; Rn. 31 zum Ausgleichsbetrag).

  • SG Nordhausen, 16.01.2017 - S 31 AS 2363/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Zu solchen Stellen gehört eine Verwaltungsbehörde nicht (BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 -, Rn. 19 mwN, juris).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12

    Recht der offenen Vermögensfragen: Anwendbarkeit der Verjährungsregeln neben

    cc) Die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Neufassung des § 16 Abs. 1 InVorG nimmt Bezug auf die Begründung zu § 6 Abs. 6a S. 4 VermG, der für den Fall des Unternehmensverkaufs einen parallel gelagerten Sachverhalt regelt (BT-Drucks. 234/03 vom 11. April 2003, S. 14 f. vgl. auch BGH MDR 2013, 965).
  • BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 24.18

    Antrag bei der zuständigen Behörde; Einigung; Entschädigungsanspruch;

    Der Sache nach zielt die Frage darauf ab, ob § 42 Abs. 3 BImSchG auch dann Anwendung findet, wenn der Straßenbaulastträger sich im Hinblick auf einen im Planfeststellungsbeschluss zugesprochenen Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 1 und 2 BImSchG auf Verjährung beruft (zur Verjährung von durch Verwaltungsakt festgestellten Ansprüchen in dreißig Jahren analog § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 Rn. 18 ff. und Beschluss vom 12. Juni 2014 - V ZR 240/13 - ZOV 2014, 158).
  • BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18

    Ersatz von Aufwendungen für Maßnahmen des passiven Schallschutzes; Rechtsschutz

    Der Sache nach zielt die Frage darauf ab, ob § 42 Abs. 3 BImSchG auch dann Anwendung findet, wenn der Straßenbaulastträger sich im Hinblick auf einen im Planfeststellungsbeschluss zugesprochenen Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 1 und 2 BImSchG auf Verjährung beruft (zur Verjährung von durch Verwaltungsakt festgestellten Ansprüchen in dreißig Jahren analog § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 Rn. 18 ff. und Beschluss vom 12. Juni 2014 - V ZR 240/13 - ZOV 2014, 158).
  • KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18

    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten

    Die Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in §§ 681 S. 2, 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nämlich nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 -, juris Rn. 21, 24; Urteil vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14 juris Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05 - juris Rn. 15).
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