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   BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37405
BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14 (https://dejure.org/2015,37405)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2015 - V ZR 203/14 (https://dejure.org/2015,37405)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2015 - V ZR 203/14 (https://dejure.org/2015,37405)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 167 ZPO, § 24 Abs 6 S 2 WoEigG, § 46 Abs 1 S 2 WoEigG
    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der Anfechtungsklage infolge Untätigkeit des Klägers bei nicht erfolgter Anforderung des Gerichtskostenvorschusses; Gültigkeit eines Beschlusses bei Verstoß gegen eine so genannte qualifizierte ...

  • IWW

    § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 167 ZPO, § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 10 Abs. 2 WEG, § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG, §§ 562 Abs. 1, 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Zeitraums einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bei Untätigkeit des Klägers; Abhängigkeit der Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und Unterzeichnung durch den Verwalter i.R.d. ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn der Zustellungsverzögerung, Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 24 Abs. 6 Satz 2; ZPO § 167
    Gültiger Beschluss bei Unterzeichnung des Protokolls durch in der Eigentümerversammlung allein anwesenden Verwalter und Mehrheitseigentümer trotz qualifizierter Protokollierungsklausel

  • Anwaltsblatt

    § 167 ZPO
    Klagezustellung "demnächst", wenn Gericht Kostenvorschuss nicht anfordert

  • Anwaltsblatt

    § 167 ZPO
    Klagezustellung "demnächst", wenn Gericht Kostenvorschuss nicht anfordert

  • rewis.io

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der Anfechtungsklage infolge Untätigkeit des Klägers bei nicht erfolgter Anforderung des Gerichtskostenvorschusses; Gültigkeit eines Beschlusses bei Verstoß gegen eine so genannte qualifizierte ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung des Zeitraums einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bei Untätigkeit des Klägers; Abhängigkeit der Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und Unterzeichnung durch den Verwalter i.R.d. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur Verwalter unterschreibt: Qualifizierte Protokollierungsklausel erfüllt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Qualifizierte Protokollierungsklausel - und nur der Verwalter unterschreibt?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei qualifizierter Protokollierungsklausel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei qualifizierter Protokollierungsklausel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unterschrift des Verwalters kann trotz qualifizierter Protokollierungsklausel ausreichen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann ist bei einer Klage nach § 46 Abs. 1 WEG die einmonatige Anfechtungsfrist gewahrt?

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Teilungserklärung: Beschlüsse sind nicht in jedem Fall nichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unterschrift des Verwalters kann trotz qualifizierter Protokollierungsklausel ausreichen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beschlussgültigkeit bei sogenannter qualifizierter Protokollierungsklausel

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifizierte Protokollierungsklausel: Was gilt für eine Ein-Mann-Versammlung? (IMR 2016, 18)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Anforderung des Gerichtskostenvorschusses: Wann muss man nachfragen? (IMR 2016, 36)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 568
  • MDR 2016, 14
  • NZM 2016, 53
  • ZMR 2016, 11
  • ZMR 2016, 245
  • AnwBl 2016, 172
  • AnwBl Online 2016, 93
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig (sog. qualifizierte Protokollierungsklausel), ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Mehrheitseigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet (Abgrenzung und Fortführung von Senat, Urteil vom 30. März 2012, V ZR 178/11, NJW 2012, 2512).

    Eine solche qualifizierte Protokollierungsklausel ist wegen des berechtigten Interesses der Wohnungseigentümer an einer effektiven Kontrolle und an der sicheren Feststellung der gefassten Beschlüsse wirksam (Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 190 f.; Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 16).

    Das Protokoll muss deshalb von zwei verschiedenen natürlichen Personen unterzeichnet werden, die entweder selbst Wohnungseigentümer sind oder für sich oder andere Wohnungseigentümer handeln (Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 21).

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 30. März 2012 (V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 21) zu Grunde lag.

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Wenn eine Klage - wie hier - bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht worden ist, die Zustellung der Klage aber erst nach Ablauf der Frist erfolgt ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse in die maßgebliche 14-Tagesfrist nicht miteinzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 4/87, BGHZ 103, 20, 30; Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).

    Die gegenteilige Auffassung der Revision, die generell auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klage abstellen möchte, lässt unberücksichtigt, dass eine Partei die ihr eingeräumte Frist bis zum letzten Tag ausnutzen darf (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).

    Anerkannt ist jedoch - hiervon geht auch das Berufungsgericht aus - dass ein Tätigwerden jedenfalls vor Ablauf von drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist ausreichend ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Dieses Erfordernis ist notwendig, aber auch ausreichend, um entsprechend dem Ziel des § 10 Abs. 2 WEG den Erwerber des Wohnungseigentums gegen ihm unbekannte Vereinbarungen oder Ansprüche zu schützen und dem Bestimmtheitserfordernis Rechnung zu tragen (vgl. grundlegend Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 362 f.).

    cc) Bei der Ermittlung des hypothetischen Willens des teilenden Eigentümers ist darauf abzustellen, welche Regelung er bei einer angemessenen Abwägung der berührten Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise getroffen hätte, wenn er den von ihm nicht geregelten Fall bedacht hätte (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 365).

    Die hierzu erforderliche Auslegung kann der Senat als Revisionsgericht uneingeschränkt selbst vornehmen (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 361).

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07

    Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Dabei wird eine Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen, um eine Überforderung des Klägers sicher auszuschließen (vgl. nur Senat, Urteil vom 12. Januar 1996 - V ZR 246/94, NJW 1996, 1060, 1061; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, NJW 2011, 1227 Rn. 8).

    Dies gilt für sämtliche Fallgruppen, so dass auch für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf abgestellt wird, um wie viele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, NJW 2011, 1227 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 15 W 395/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Aus ähnlichen Gründen wird auch im Rahmen des § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG bei alleiniger Teilnahme des - die anderen Eigentümer vertretenden - Verwalters an der Eigentümerversammlung dessen Unterschrift als ausreichend angesehen (vgl. OLG Hamm, ZWE 2013, 215, 216; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 24 Rn. 22; Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 142).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Dies stünde mit der ausdrücklichen und als abschließend zu verstehenden Regelung zur Beschlussfähigkeit in § 14 Abs. 4 TE nicht im Einklang (vgl. in diesem Sinne auch OLG Hamm, NJW-RR 2008, 1545, 1547 für den Fall, dass nur ein Vertreter der Wohnungseigentümer anwesend ist).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass - wie stets bei der Auslegung einer Grundbucheintragung - auf den Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung und der dort in Bezug genommenen Unterlagen dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, NJW-RR 2015, 645 Rn. 8 mwn).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Dieser Rechtsauffassung des VII. Zivilsenats hat sich der Senat aus Gründen der Vereinheitlichung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und zur Herstellung eines einheitlichen Maßstabs angeschlossen (Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 6).
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Dies bedeutet aber nicht, dass er unbegrenzt lange völlig untätig bleiben darf (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV ZR 149/76, BGHZ 69, 361, 364).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
    Eine solche qualifizierte Protokollierungsklausel ist wegen des berechtigten Interesses der Wohnungseigentümer an einer effektiven Kontrolle und an der sicheren Feststellung der gefassten Beschlüsse wirksam (Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 190 f.; Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 16).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Denn eine Zustellung ist danach dann "demnächst" iSv. § 167 ZPO erfolgt, "wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten" (so aus jüngster Zeit beispielhaft BGH 25. September 2015 - V ZR 203/14 -; ebenso 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 - Rn. 5; 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14 - Rn. 25; 5. November 2014 - III ZR 559/13 -; 15. November 2012 - I ZR 86/11 -; ebenso BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227 für eine Kündigungsschutzklage) .
  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst";

    Der Kläger oder sein Prozessbevollmächtigter sind zwar nicht gehalten, von sich aus den Gerichtskostenvorschuss zu berechnen und mit der Klage einzuzahlen, doch dürfen sie nicht unbegrenzt lange untätig bleiben, sondern müssen bei ausbleibender Vorschussanforderung beim Gericht nachfragen und so auf eine größtmögliche Beschleunigung der Zustellung hinwirken (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05, BGHZ 168, 306 Rn. 18; vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Dies gilt für sämtliche Fallgruppen, so dass auch für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses (§ 12 Abs. 1 GKG) bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf abgestellt wird, um wie viele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 6; Versäumnisurteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 9; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, NJW 2011, 1227 Rn. 8).

    Wenn eine Klage - wie hier - bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht worden ist, die Zustellung der Klage aber erst nach Ablauf der Frist erfolgt ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse nicht in den Zeitraum der hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen miteinzurechnen (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 4/87, BGHZ 103, 20, 30; Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).

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