Rechtsprechung
BGH, 03.12.1999 - V ZR 203/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsstrafe - Betriebsteil - Grundstück - Grundbuch - Eintragung - Auslegung - Abtretung - Arbeitgeber
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133, 157, 339
Auslegung eines Vertragsstrafeversprechens hinsichtlich des Beginns des strafbewehrten Zeitraums - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82
Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis
Auszug aus BGH, 03.12.1999 - V ZR 203/98
In diesem Fall sind die Erklärungen vielmehr so auszulegen, wie der Erklärungsempfänger sie nach Treu und Glauben angesichts der vor und bei Abgabe der Erklärung zutage getretenen Umstände verstehen mußte (BGH, Urt. v. 26. Oktober 1983, IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 m.N.). - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 03.12.1999 - V ZR 203/98
Der Senat kann die Auslegung nachholen, da weitere Feststellungen, insbesondere zu den Umständen des Vertragsschlusses, nicht mehr zu erwarten sind (BGHZ 65, 107, 112).