Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.10.2012

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11   

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https://dejure.org/2012,17951
BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11 (https://dejure.org/2012,17951)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2012 - V ZR 204/11 (https://dejure.org/2012,17951)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11 (https://dejure.org/2012,17951)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Nr 2 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 242 BGB, § 1004 BGB, § 22 Abs 1a BImSchG
    Wohnungseigentum: Unterlassung des Betriebs einer Tagespflegestelle für Kleinkinder in einer vermieteten Eigentumswohnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1004, WEG § 15
    Steht bei einer (werk-)täglichen Erbringung von Betreuungsdienstleistungen in Form einer Pflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder der Erwerbscharakter im Vordergrund, entspricht diese Tätigkeit nicht mehr dem Wohnzweck

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung zur entgeltlichen Kinderbetreuung durch Wohnungseigentümerbeschluss

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 15 Abs. 3; BImSchG § 22 Abs. 1a
    Unterlassen der Nutzung einer Wohnung als Tagesmuttereinrichtung mangels Zustimmung durch übrige Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder stellt die "Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung" im Sinne der Teilungserklärung dar.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betrieb einer Tagespflegestelle für Kleinkinder in Eigentumswohnung; Tagesmutter; teilgewerbliche Nutzung; Privilegierung von Kinderlärm

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Unterlassung des Betriebs einer Tagespflegestelle für Kleinkinder in einer vermieteten Eigentumswohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004
    Untersagung der Nutzung einer Wohnung zur entgeltlichen Kinderbetreuung durch Wohnungseigentümerbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nach bestandskräftigem Untersagungsbeschluss nicht fortgeführt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kindertagespflege in selbst genutzter Eigentumswohnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was Sie bei einer gewerblichen Nutzung von Wohnraum wissen sollten...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin arbeitet als Tagesmutter - Wohnungseigentümergemeinschaft hatte es verboten - der Beschluss ist verbindlich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nach bestandskräftigem Untersagungsbeschluss nicht fortgeführt werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Tagesmutter in gemieteter Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann Mieterin Ausübung einer Tätigkeit als Tagesmutter untersagen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 13.07.2012)

    Tätigkeit als Tagesmutter: Kindertagespflege als Lärmbelästigung

  • spiegel.de (Pressebericht, 13.07.2012)

    Kölner Tagesmutter darf Kinder nicht in Wohnung betreuen

  • taz.de (Pressebericht, 13.07.2012)

    Kinderbetreuung: Tagesmutter braucht Erlaubnis

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit darf nach Untersagungsbeschluss nicht fortgeführt werden

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Zur Kinderbetreuung in der Wohnung

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Home-Office und Co. - Job in der Wohnung ausüben - ist das erlaubt?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Tagespflegestelle in einer Eigentumswohnung nicht ohne Zustimmung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Kinderbetreuung in der WEG - Bestandskräftiger Verbotsbeschluss bindet Eigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Kinderbetreuung in der WEG - Bestandskräftiger Verbotsbeschluss bindet Eigentümer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nach bestandskräftigem Untersagungsbeschluss nicht fortgeführt werden

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Tagesmutter muss ihre Tätigkeit vorläufig einstellen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mieterin darf Tagesmuttertätigkeit nicht fortsetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit kann untersagt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tagesmutter in Eigentumswohnung - Miteigentümer dürfen mitreden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Tagemuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung kann unter gewissen Voraussetzungen illegal sein // In einer Eigentumswohnung ist die ungenehmigte Betätigung als Tagesmutter beim Vorliegen eines bestandskräftigen Untersagungsbeschlusses illegal.

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung

  • greenpeace-magazin.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Tagesmutter im Wohnhaus

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Tagesmutter in einer Eigentumswohnung: Der BGH ist nicht kinderfeindlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kinderbetreuung keine Wohnnutzung! (IMR 2012, 377)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1292
  • MDR 2012, 1399
  • NZM 2012, 687
  • ZMR 2012, 970
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11
    Denn insoweit handelt es sich um einen Negativbeschluss, der für eine erneute Beschlussfassung über denselben Gegenstand keine Sperrwirkung entfaltet (Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11
    Hierzu gehört in erster Linie die Nutzung der Wohnung als Lebensmittelpunkt (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 15).
  • LG Berlin, 06.07.1992 - 61 S 56/92
    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11
    Eine solche teilgewerbliche Nutzung der Wohnung wird vom Wohnzweck nicht mehr getragen und ist als "Ausübung eines Gewerbes oder Berufes" im Sinne der Teilungserklärung zu qualifizieren (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1993, 907; LG Hamburg, NJW 1982, 2387).
  • LG Hamburg, 22.04.1982 - 7 S 63/82
    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11
    Eine solche teilgewerbliche Nutzung der Wohnung wird vom Wohnzweck nicht mehr getragen und ist als "Ausübung eines Gewerbes oder Berufes" im Sinne der Teilungserklärung zu qualifizieren (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1993, 907; LG Hamburg, NJW 1982, 2387).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Denn diese Privilegierungsregelung ist nach dem Willen des Gesetzgebers darauf angelegt, über seinen eigentlichen Anwendungsbereich und das damit vielfach verklammerte zivilrechtliche Nachbarrecht hinaus auch auf das sonstige Zivilrecht, insbesondere das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht, auszustrahlen, sofern dieses jeweils für die Bewertung von Kinderlärm relevant ist (BT-Drucks. 17/4836, S. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11, WuM 2012, 515 Rn. 11).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Vielmehr kommt der Vorschrift nach dem Willen des Gesetzgebers eine Ausstrahlungswirkung auch auf das Zivilrecht einschließlich des Wohnungseigentumsrechts zu und zwar selbst dann, wenn die Kindergeräusche nicht von einer Einrichtung i.S.d. § 22 Abs. 1a BImSchG ausgehen (vgl. BT-Drucks. 17/4836 S. 7; siehe auch Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11, NJW-RR 2012, 1292 Rn. 11; BGH, Urteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14, BGHZ 205, 177 Rn. 27).

    Darf beispielsweise die Einheit nach der Teilungserklärung nur zu Wohnzwecken genutzt werden, mag zwar die Nutzung für eine Kindertagespflege ("Tagesmutter", vgl. dazu Dötsch, ZfIR 2012, 458; siehe auch Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11, ZfIR 2012, 744 Rn. 6 f. zu der teilgewerblichen Nutzung einer Wohnung als Pflegestelle für bis zu fünf Kleinkindern) nicht grundsätzlich unzulässig sein.

  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Ansonsten muss sich jeder Wohnungseigentümer an die bestehenden Vereinbarungen halten, bis sie geändert oder ein darin vorgesehener anderer Gebrauch von Gemeinschafts- oder Sondereigentum genehmigt ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11, ZfIR 2012, 744 Rn. 9 f. für eine genehmigungsfähige, aber nicht genehmigte gewerbliche Nutzung einer Wohnung; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 28 für eine änderungsbedürftige Bestimmung von Sondernutzungsrechten in der Gemeinschaftsordnung).
  • AG Bonn, 25.01.2018 - 27 C 111/17

    Kindertagespflege beeinträchtigt Miteigentümer nicht!

    Insbesondere gehört zum Wohnen auch, neben den eigenen Kindern fremde Kinder zu betreuen, etwa bei regelmäßigen Besuchen von Freunden der Kinder oder im Wege der Nachbarschaftshilfe (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2012, Az. V ZR 204/11, zitiert nach Juris, Rn. 11; AG Bremen-Blumenthal, Urt. v. 27.09.2013, Az. 44 C 2015/13, zitiert nach Juris, Rn. 44).

    Im Hinblick auf § 22 Abs. 1a BImSchG hat der BGH ausdrücklich klargestellt, dass dessen Wertung nach dem Willen des Gesetzgebers auch in das Wohnungseigentumsrecht ausstrahlt (BGH, Urt. v. 13.07.2012, Az. V ZR 204/11, zitiert nach Juris, Rn. 11).

    (b) Aber auch bei einem Abstellen auf die tatsächlichen konkreten Gegebenheiten (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2012, Az. V ZR 204/11, zitiert nach Juris, Rn. 11) liegen keine "größeren Beeinträchtigungen der Miteigentümer" vor.

    Auch fordert der BGH keine ¾-Mehrheit, die auch keine Stütze in den Vorschriften des WEG hätte, sondern diese war in dem durch den BGH entschiedenen Fall ausnahmsweise (und nur) aufgrund einer besonderen Ausgestaltung der Teilungserklärung notwendig (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2012, Az. V ZR 204/11, zitiert nach Juris).

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

    Als Folge dessen könnten die Kläger an sich bis zur Durchführung der vorgesehenen Änderung an der Teilungserklärung entsprechenden Gebrauch verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11, ZfIR 2012, 744 Rn. 9 f. für genehmigungsfähige, aber nicht genehmigte gewerbliche Nutzung einer Wohnung).
  • LG Koblenz, 23.12.2019 - 2 S 34/19

    Nutzung zu Wohnzwecken

    Diese teilgewerbliche Nutzung der Wohnung werde vom Wohnzweck nicht mehr getragen und sei - wie im Urteil des BGH vom 13.07.2012, V ZR 204/11, Rn 7 - als " Ausübung eines Gewerbes oder Berufs " zu qualifizieren.

    Mit der vom BGH im Urteil vom 13.07.2012, V ZR 204/11, entschiedenen Konstellation sei der hiesige Fall nicht vergleichbar, da die Untersagung dort darauf gestützt gewesen sei, dass die Verwalterin die Zustimmung zum Betrieb einer Tagespflegestätte in der Wohnung der Beklagten verweigert gehabt habe und solange diese nicht vorliege, die Tätigkeit der Tagesmutter nicht fortgesetzt werden dürfe.

    Nach den auch auf den hiesigen Fall zutreffenden Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 13.07.2012, V ZR 204/11, - unterfällt einer Zweckbestimmung des Sondereigentums als Wohnung in erster Linie die Nutzung der Wohnung als Lebensmittelpunkt, einschließlich der Möglichkeit, in der Familie neben den eigenen Kindern fremde Kinder zu betreuen, etwa bei regelmäßigen Besuchen von Freunden der Kinder oder im Wege der Nachbarschaftshilfe.

    D. h. von Kindern oder von ihrem Spiel ausgehender Lärm ist im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung und sozialadäquat zumutbar; diese gesetzgeberische Wertung strahlt auch auf das Wohnungseigentumsrecht aus (BGH, Beschluss vom 13.07.2012, V ZR 204/11, Rn 11 und Urteil vom 13.12.2019, V ZR 203/18).

  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 208/13

    Private Kita in der Mietwohnung ist unzulässig!

    Die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder stellt eine teilgewerbliche Nutzung einer Wohnung dar (BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11 - Leitsatz).

    In die Rechtsbeziehungen von Vermietern zu Mietern greift diese Regelung nicht ein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11 zur Beziehung von Wohnungseigentümern bei der Nutzung des Wohneigentums).

  • AG Bonn, 24.01.2019 - 27 C 115/18

    Zustimmung der Wohnungseigentümer zum Betrieb einer Kindertagespflege durch die

    Im Hinblick auf § 22 Abs. 1a BImSchG hat der BGH ausdrücklich klargestellt, dass dessen Wertung nach dem Willen des Gesetzgebers auch in das Wohnungseigentumsrecht ausstrahlt (BGH, Urt. v. 13.07.2012, Az. V ZR 204/11, zitiert nach juris, Rn. 11).

    Aber auch bei einem Abstellen auf die tatsächlichen konkreten Gegebenheiten (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2012, Az. V ZR 204/11, zitiert nach Juris, Rn. 11) liegen keine "unzumutbaren Beeinträchtigungen" vor.

    Auch der Bundesgerichtshof stellt in seiner Entscheidung vom 13.07.2012 (Az. V ZR 204/11) maßgeblich auf einen Antrag zur Zustimmung der Nutzung der Wohnung als Tagespflegestelle ab, wonach ein solcher Antrag wohnungs- und nicht personenbezogen erscheint.

  • AG Konstanz, 09.07.2015 - 4 C 241/15

    WEG - Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Eine solche Tätigkeit stellt ein Gewerbe dar bzw. eine teilgewerbliche Nutzung (BGH NJW-RR 2012, 1292; wobei einem Laien nicht ohne weiteres zu vermitteln ist, dass andererseits die entgeltliche Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung kein Gewerbe ist, BGH NJW 2010, 3093).

    Andererseits wird bei einer später ergangenen Entscheidung zur Tagespflege von Kleinkindern (NJW-RR 2012, 1292) ausgeführt, dass - zunächst - ein Unterlassungsanspruch schon deshalb bestünde, weil ein entsprechend bestandskräftiger Beschluss vorliege.

  • LG Köln, 15.04.2015 - 29 S 121/14

    Müssen die Eigentümer einer gewerblichen Nutzung zustimmen?

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 13.07.2012, V ZR 204/11, die Gegenstand der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung vom 15.01.2015 war, da sich der BGH mit der Frage des Prüfungsmaßstabes in dieser Entscheidung nicht befasst hat.
  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

  • AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22

    Keine Kinderbetreuung in Wohneinheit

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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2012 - V ZR 204/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33422
BGH, 18.10.2012 - V ZR 204/11 (https://dejure.org/2012,33422)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - V ZR 204/11 (https://dejure.org/2012,33422)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - V ZR 204/11 (https://dejure.org/2012,33422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 319 Abs. 1
    Korrekturbeschluss zu einem Urteil des BGH bzgl. der Wiedereinsetzung des erstinstanzlichen Urteils

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

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