Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.06.1959

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57   

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BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57 (https://dejure.org/1959,161)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1959 - V ZR 204/57 (https://dejure.org/1959,161)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1959 - V ZR 204/57 (https://dejure.org/1959,161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 144
  • NJW 1960, 42
  • MDR 1960, 41
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57
    Ihr neigt ersichtlich auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu, obgleich er die Frage in seinem Beschluß vom 24. Februar 1953 (I ZR 106/51, DM ZPO § 71 Nr. 2) letzten Endes offen gelassen hat.
  • RG, 21.10.1925 - I 319/24

    Nebenintervention; Streitwert

    Auszug aus BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57
    Die Stellungnahme des Reichsgerichts zu der aufgeworfenen Frage war nicht einheitlich; es hat sich in DR 1942, 591 Nr. 23 der zuerst wiedergegebenen Ansicht angeschlossen, also die konkrete Interessenlage als ausschlaggebend angesehen, während es in RGZ 111, 410 davon ausgegangen war, daß für die im Rechtsstreit tatsächlich zur Durchführung gelangte Nebenintervention die Gerichtsgebühren nach dem Streitgegenstand des Hauptprozesses zu berechnen seien.
  • BGH, 29.10.1957 - 1 StR 390/57
    Auszug aus BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57
    Die Ansicht, wonach der Streitwert für die durchgeführte Nebenintervention sich nach dem konkreten wirtschaftlichen Interesse des Streithelfers bemessen soll, müßte außerdem folgerichtig dazu führen, daß in manchen Fällen der Wert, da dieses Interesse sehr wohl den Streitgegenstand der Hauptsache übersteigen kann, höher als zwischen den Parteien festzusetzen wäre; ein solches Ergebnis liefe aber offensichtlich den Grundsätzen der Streitwertberechnung im Zivilprozeß zuwider, weshalb es auch mit Recht allgemein abgelehnt wird (Wieczorek a.a.O.; OLG München MDR 1958, 112 Nr. 41; vgl. auch KG OLG 23, 65).
  • BGH, 12.01.2016 - X ZR 109/12

    Rechtsanwaltskosten: Gesonderte Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit

    Solche Aspekte betreffen das Innenverhältnis zwischen ihm und der unterstützten Partei; sie sind für den Rechtsstreit weder relevant noch in diesem aufzuklären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144; vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09, JurBüro 2013, 477).
  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Ein Beitritt ist nicht nur unteilbar zu allen im Prozess anhängigen, sondern vielmehr auch möglich zu einzelnen Streitgegenständen (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144, 146; MünchKommZPO/Schultes, 5. Aufl., § 66 Rn. 20; Weth in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 66 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 8 W 39/19

    Gebührenstreitwert der Nebenintervention

    Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache zumindest dann überein, wenn der Streithelfer im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (s. etwa BGH, Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57 -, BGHZ 31, 144, 146 ff.; Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 233/09 -, juris; OLG München, Beschluss vom 11.06.2019 - 9 W 635/19 Bau -, juris; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 3, Rdnr. 108; Wöstmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 3, Rdnr. 99).

    Ob das wirtschaftliche Interesse des Streithelfers dem der Hauptpartei gleichkommt oder ob es geringer oder gar höher ist, betrifft demgegenüber - ebenso wie etwaige Rückgriffsansprüche zwischen der unterstützten Hauptpartei und dem Streithelfer - allein das Innenverhältnis zwischen diesen; sie sind für den Rechtsstreit weder relevant noch in diesem aufzuklären (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57 -, BGHZ 31, 144, 147; Beschluss vom 12.01.2016 - X ZR 109/12 -, NJW-RR 2016, 831, 832).

    Während des Prozesses und im Verhältnis zur Gegenpartei steht der Streithelfer nicht anders da als die Hauptpartei, und sein prozessuales Verhalten bezieht sich auf denselben Streitgegenstand wie dasjenige der Parteien selbst (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57 -, BGHZ 31, 144, 147; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2015 - VI-W (Kart) 1/15 -, NJOZ 2015, 1963, 1964).

    Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Streithelfers, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen und das Gericht hätte, was nicht sachgerecht erscheint, zur Ermittlung des Interesses des Streithelfers für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57 -, BGHZ 31, 144, 147; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2015 - VI-W (Kart) 1/15 -, NJOZ 2015, 1963, 1964).

    Es gibt daher keinen Grund, den Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention oberhalb des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57 -, BGHZ 31, 144, 148; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 3, Rdnr. 108).

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   BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,231
BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57 (https://dejure.org/1959,231)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1959 - V ZR 204/57 (https://dejure.org/1959,231)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1959 - V ZR 204/57 (https://dejure.org/1959,231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 173
  • NJW 1959, 1873
  • MDR 1959, 743
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 09.12.1913 - III 417/13

    Gerichtsvollzieher; Gesetzwidrige Pfändung

    Auszug aus BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57
    Von vornherein nichtig und ohne jede Wirkung sind Vollstreckungshandlungen nach heutiger Auffassung nur ausnahmsweise, nämlich bei grundlegenden Verstößen gegen wesentliche Formvorschriften oder bei Fehlen jeglicher Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung überhaupt (Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Anm. IX vor § 704; Baumbach/Lauterbach, ZPO 25. Aufl. Grundzüge 8 B und C vor § 704; anders früher das Reichsgericht, vgl. RGZ 83, 336, 339; 125, 286, 288).
  • RG, 15.11.1895 - III 228/95

    Hat der Konkursverwalter auch im Falle des § 105 K.O. die Pflicht, für die

    Auszug aus BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57
    Nach herrschender Ansicht bleiben auch Rechtshandlungen, die ein Konkurs verwalter innerhalb seines Aufgabengebiets vorgenommen hat, trotz Wiederaufhebung des Eröffnungsbeschlusses weiterhin wirksam (RGZ 36, 93, 94 f; Jaeger, KO 6. und 7. Aufl. § 109 Anm. 4; Mentzel/Kuhn, KO 6. Aufl. § 109 Anm. 2); der Gedanke, daß es bei Handlungen des Zwangsverwalters genau so sein muß, liegt umso näher, als seine Rechtsstellung derjenigen des Konkursverwalters ohnehin in vielfacher Hinsicht gleicht (Jaeckel/Güthe, ZVG 7. Aufl. § 152 Anm. 1; Steiner/Riedel, ZVG 7. Aufl. § 152 Anm. 1).
  • BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54

    Anmeldung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57
    Es bedarf auch keiner Stellungnahme zu der Ansicht der Revision, der Begriff der "Beteiligten" habe im § 154 ZVG einen anderen, weiteren Umfang als im § 9 ZVG, sowie zu ihrem Einwand, daß eine Anmeldung nach Maßgabe von § 9 Nr. 2 ZVG bereits dann vorliege, wenn das Vollstreckungsgericht - wie es hier der Fall sei - von dem Vorhandensein des betreffenden Rechts Kenntnis gehabt habe (vgl. dazu BGHZ 21, 30).
  • RG, 15.11.1912 - III 188/12

    Vertragsschluss kraft vermeintlichen Amtes

    Auszug aus BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57
    Nach Ansicht des Berufungsgerichts kommt diese Vorschrift - die allerdings möglicherweise auf Fälle entsprechend anwendbar sei, in denen jemand auf Grund vermeintlicher, in Wahrheit nicht bestehender Amtsstellung als Verwalter fremden Vermögens im eigenen Namen Verträge für einen anderen schließt (RGZ 80, 416, 418) - hier deshalb nicht zum Zuge, weil sie die Klägerin höchstens dann zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigen würde, wenn ihr auf Grund ihres Pachtvertrages mit dem Beklagten das Fabrikgrundstück nicht überlassen worden wäre.
  • RG, 25.06.1929 - III 485/28

    Erlangt eine nach § 798 ZPO. zu früh vorgenommene Pfändung Wirksamkeit und

    Auszug aus BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57
    Von vornherein nichtig und ohne jede Wirkung sind Vollstreckungshandlungen nach heutiger Auffassung nur ausnahmsweise, nämlich bei grundlegenden Verstößen gegen wesentliche Formvorschriften oder bei Fehlen jeglicher Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung überhaupt (Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Anm. IX vor § 704; Baumbach/Lauterbach, ZPO 25. Aufl. Grundzüge 8 B und C vor § 704; anders früher das Reichsgericht, vgl. RGZ 83, 336, 339; 125, 286, 288).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14

    Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den

    Die unbeschränkte Anordnung des Vollstreckungsgerichts ist zwar gültig, solange sie nicht angefochten ist (Senat, Urteil vom 10. Juni 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 30, 173, 175; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 44/15, WM 2015, 2325 Rn. 30).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Dem steht die bisherige Rechtsprechung nicht entgegen, wonach etwa die Pfändung und Überweisung des Kontoguthabens einer BGB-Gesellschaft aufgrund eines nur gegen einen Gesellschafter gerichteten Titels (BGH, Urt. v. 5. Mai 1977 - II ZR 213/75, WM 1977, 840), die Anordnung von Zwangsverwaltung, ohne daß der Vollstreckungstitel auf den eingetragenen Eigentümer oder dessen Erben gelautet hätte (BGHZ 30, 173, 175) [BGH 10.06.1959 - V ZR 294/57], oder die Pfändung einer Eigentümergrundschuld aufgrund eines die Duldung der Zwangsvollstreckung in das mit der Grundschuld belastete Grundstück anordnenden Bescheides (BGHZ 103, 30, 34 ff) [BGH 16.12.1987 - VIII ZR 4/87] nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar ist.
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Hier kollidiert der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, daß hoheitliche rechtsgestaltende Akte, zu denen auch die Maßnahmen der Vollstreckungsbehörden gehören, im Interesse der Rechtssicherheit zu beachten sind (vgl. BGHZ 30, 173, 175 [BGH 10.06.1959 - V ZR 294/57]; 66, 79, 80 f. [BGH 16.02.1976 - II ZR 171/74]), mit der Entscheidung des Gesetzgebers, daß im Interesse der Erhaltung wirtschaftlicher Werte und der Schaffung klarer und sicherer Rechtsverhältnisse die mit einem Grundstück als wesentliche Bestandteile verbundenen Sachen nicht Gegenstand besonderer Rechte sein können (§ 93 BGB).
  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86

    Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde

    Ein Vollstreckungsakt, dessen Nichtigkeit nach § 125 AO nicht festgestellt werden kann, bleibt also auch bei Fehlerhaftigkeit wirksam, solange er nicht von Amts wegen oder auf entsprechenden Rechtsbehelf hin in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (vgl. auch Tipke/Kruse aaO § 124 Rd. 7); bei Wirksamkeit aber muß der Vollstreckungsakt trotz Aufhebbarkeit auch von den Zivilgerichten hingenommen werden (BGHZ 30, 173, 175 [BGH 10.06.1959 - V ZR 294/57]; 66, 79, 80 f. [BGH 16.02.1976 - II ZR 171/74]; Senatsurt. vom 6. April 1979, V ZR 216/77, NJW 1979, 2045).

    Gemessen an der Generalklausel des § 125 Abs. 1 AO (siehe dazu auch BFH BStBl 1982 II, 133, 135; Kühn/Kutter/Hofmann aaO § 125 Anm. 1; Tipke/Kruse aaO § 125 Rdn. 2 und 3) und der allgemeinen Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten (siehe auch hierzu die bereits angeführten Urteile BGHZ 30, 173, 175 [BGH 10.06.1959 - V ZR 294/57]; 66, 79, 80 [BGH 16.02.1976 - II ZR 171/74]; Senatsurteil vom 6. April 1979), die von gleichen Grundsätzen ausgeht und daher auch im Anwendungsbereich der Abgabenordnung berücksichtigt werden kann, hält der Senat die Pfändungsverfügung vom 4. Januar 1978 nicht für nichtig.

    Dem hier zur Erörterung stehenden Fehler ist vielmehr ähnliches Gewicht beizumessen wie etwa den Fällen der Pfändung des Kontos einer BGB-Gesellschaft, obschon nur ein Titel gegen einen Gesellschafter vorlag (BGH Urt. vom 5. Mai 1977, II ZR 213/75, WM 1977, 840, 841), der Anordnung von Zwangsverwaltung, ohne daß der Vollstreckungstitel auf den eingetragenen Eigentümer oder dessen Erben gelautet hätte (BGHZ 30, 173 [BGH 10.06.1959 - V ZR 294/57]), oder einer die Vorschrift des § 831 ZPO außer acht lassenden Pfändung (BGH Urt. vom 21. Mai 1980, VIII ZR 284/79, WM 1980, 870, 871 f.); in diesen Fällen aber wurde der Verwaltungsakt jeweils nur als in dem dafür vorgesehenen Verfahren anfechtbar angesehen.

  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 44/15

    Zwangsverwaltung: Pflicht des Zwangsverwalters zur Ermittlung möglicher

    Solange dies nicht geschieht, ist die betreffende Maßnahme gültig (BGH, Urteil vom 10. Juni 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 30, 173, 175 mwN; Engels in: Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 146 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06

    Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im

    Ihr liegt der Gedanke zugrunde, dass die Rechtsstellung der Person, die im gerichtlich angeordneten Verfahren zum Verwalter berufen ist, von der nachträglichen Aufhebung des Verfahrens nicht berührt werden darf (vgl. BGHZ 30, 173, 176; Uhlenbruck/Uhlenbruck a.a.O.).
  • BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74

    Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

    Das ist jedoch bei Vollstreckungsakten ebenso wie allgemein bei Verwaltungsakten nur ausnahmsweise, nämlich bei grundlegenden, schweren Mängeln der Fall; andere Fehler führen nur zur Aufhebbarkeit der betreffenden Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren (BGHZ 30, 173, 175).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Es fragt sich, ob hieraus die völlige Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der Ernennungsverfügung abzuleiten ist (vgl. hierzu einerseits Lent-Habscheid, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 4. Aufl., § 25 IV 4; Baur, Freiwillige Gerichtsbarkeit, § 27 B II; Schlegelberger, FGG, 7. Aufl., § 7 Rdn. 7; andererseits Planck, Anm. 5 zu § 1773 BGB; KG, DNotZ 55, 649; s. ferner für Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts - Bestellung eines Zwangsverwalters - die Senatsurteile BGHZ 30, 173, 176 = NJW 59, 1873 und BGHZ 39, 235, 238 = NJW 63, 1499).
  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 59/76

    Ehegattenstiftung durch Erbvertrag

    Für unwirksam wird eine Pfändung gehalten, wenn ihr - von vornherein - ein wirksamer Titel nicht zugrunde liegt (Baumbach/Lauterbach a.a.O. Grundzüge 8 C a vor § 704; Münzberg a.a.O. Anm. IX 2 vor § 704; s. auch BGHZ 30, 173, 175).
  • BFH, 27.03.1979 - VII R 41/78

    Pfändungsverfügung - Wochenfrist - Anfechtbarkeit einer Pfändungsverfügung -

    Sind sie fehlerhaft, sind sie gültig, bis sie auf Anfechtung hin aufgehoben werden (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Juni 1959 V ZR 204/57, BGHZ 30, 173, 175 mit weiteren Hinweisen).

    Auch zu §§ 750 und 798 der Zivilprozeßordnung (ZPO) geht die allgemeine Meinung dahin, daß Vollstreckungsakte wie allgemeine Verwaltungsakte nur bei grundlegenden, schweren Mängeln unwirksam sind und daß andere Mängel die Vollstreckungsmaßnahmen lediglich anfechtbar machen (BGH-Urteile V ZR 204/57 und vom 16. Februar 1976 II ZR 171/74, Neue Juristische Wochenschrift 1976 S. 851 - NJW 1976, 851 - Beschluß des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 28. Januar 1974 - 14 W 108/73, NJW 1974, 1516; Beschluß des OLG Bremen vom 28. Juli 1961 - 3 W 54/61, NJW 1961, 1824; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 35. Aufl., Grundzüge § 704 Anm. 8 C).

    Auch der BGH hat in seinen zu § 750 ZPO ergangenen Entscheidungen V ZR 204/57 und II ZR 171/74 nicht zu diesen Fragen Stellung zu nehmen brauchen.

  • BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09

    Verwirkung eines Anspruchs auf die dem Zwangsverwalter zustehende Vergütung

  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß

  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 15 W 19/11

    Rechtsfolgen der Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel durch den

  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 216/77

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechts im Pfändungsbeschluß

  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 6/86

    Pfändung einer Sozialversicherungsrente - Kriegsschadenrente - Unterhaltshilfe

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 284/79

    Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Schiffsladung - Verkörperung eines

  • OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02

    Irreführende Werbung bei Anbieten und Ausloben eines Artzneimittels in

  • OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01

    Zur Frage des unlauteren Verhaltens (§ 1 UWG ) durch Vertreiben von Testmitteln,

  • BGH, 05.12.1969 - V ZR 159/66

    Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlaß; fehlerhafte Beitrittszulassung

  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 36/61

    Zwangsverwaltung

  • BSG, 09.02.1984 - 11 RA 10/83

    Fehlerhafte Pfändung - Überweisung einer Rentenforderung - Aufhebung durch das

  • BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75

    Der einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugrunde liegende Titel -

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