Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2005 - V ZR 205/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16354
BGH, 15.09.2005 - V ZR 205/04 (https://dejure.org/2005,16354)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - V ZR 205/04 (https://dejure.org/2005,16354)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - V ZR 205/04 (https://dejure.org/2005,16354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1999 - V ZR 183/98

    Konkludent vereinbartes Mitbenutzungsrecht

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - V ZR 205/04
    Sie vermochten eine Zulassung der Revision aber nicht zu begründen, weil der Beklagte zu 2 zur Bestellung der Dienstbarkeit auf Grund einer stillschweigenden Übernahme der von dem Berufungsgericht angenommenen vertraglichen Verpflichtung (vgl. Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489), jedenfalls aber nach dem hier anwendbaren (vgl. BVerfG, NJ 2003, 533) § 116 SachenRBerG verpflichtet ist.
  • BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02

    Willkürliche Versagung der Bewilligung einer Grunddienstbarkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - V ZR 205/04
    Sie vermochten eine Zulassung der Revision aber nicht zu begründen, weil der Beklagte zu 2 zur Bestellung der Dienstbarkeit auf Grund einer stillschweigenden Übernahme der von dem Berufungsgericht angenommenen vertraglichen Verpflichtung (vgl. Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489), jedenfalls aber nach dem hier anwendbaren (vgl. BVerfG, NJ 2003, 533) § 116 SachenRBerG verpflichtet ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht