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   BGH, 22.10.2009 - V ZR 21/09   

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https://dejure.org/2009,13025
BGH, 22.10.2009 - V ZR 21/09 (https://dejure.org/2009,13025)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2009 - V ZR 21/09 (https://dejure.org/2009,13025)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09 (https://dejure.org/2009,13025)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines angebotenen Sachverständigenbeweises als ungeeignetes Beweismittel als Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angebotener Sachverständigenbeweis über erkennbare Feuchtigkeitsmängel; ungeeignetes Beweismittel; rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 531 Abs. 2
    Ablehnung eines angebotenen Sachverständigenbeweises als ungeeignetes Beweismittel als Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erkennbarkeit von Mängeln durch Sachverständigenbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erkennbarkeit von Mängeln kann durch Sachverständigenbeweis geklärt werden! (IBR 2010, 241)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09

    Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZR 21/09
    Denn es geht darum, ob sich bestimmte Mängel dem Verkäufer eines Hauses von selbst erschließen oder ob es dazu besonderer Fähigkeiten oder Anstrengungen bedarf (Senat, Beschl. v. 8. Oktober 2009, V ZB 84/09, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 947/01

    Zur Anwendung von BGB § 254 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZR 21/09
    Diese Frage ist schon deshalb zu bejahen, weil die Bewertung des angebotenen Sachverständigenbeweises als ungeeignetes Beweismittel im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerfG NJW 2003, 125, 127; Senatsbeschl. v. 25. Juli 2002, V ZR 118/02, NJW 2002, 3180, 3181).
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZR 21/09
    Diese Frage ist schon deshalb zu bejahen, weil die Bewertung des angebotenen Sachverständigenbeweises als ungeeignetes Beweismittel im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerfG NJW 2003, 125, 127; Senatsbeschl. v. 25. Juli 2002, V ZR 118/02, NJW 2002, 3180, 3181).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Die Erkennbarkeit eines Mangels und dessen Aussagekraft stellen nämlich Fragen dar, die ein Sachverständiger mit den ihm typischerweise zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten beantworten kann, wenn es darum geht, ob sich bestimmte Mängel dem Verkäufer eines Hauses von selbst erschließen oder ob es dazu besonderer Fähigkeiten und Anstrengungen bedarf (Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233, 234 Rn. 12 und vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 375).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15

    Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für

    Waren nämlich die den Sachmangel begründenden Symptome für einen Bewohner des Hauses typischerweise erkennbar, kann sich daraus der Schluss aufdrängen, dass der Verkäufer das Vorhandensein eines Baumangels oder -schadens zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 372 Rn. 6).

    Die Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für die zu beweisende Kenntnis des Verkäufers vom Mangel ungeeignetes Beweismittel findet im Prozessrecht keine Stütze; die Ablehnung der Beweiserhebung mit der von dem Berufungsgericht gegebenen Begründung verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 372 Rn. 6; Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 31; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 12 zu einem selbständigen Beweisverfahren).

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