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   BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12   

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https://dejure.org/2013,28638
BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12 (https://dejure.org/2013,28638)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2013 - V ZR 212/12 (https://dejure.org/2013,28638)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - V ZR 212/12 (https://dejure.org/2013,28638)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 WoEigG, § 5 Abs 2 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Wohnungseingangstüren als gemeinschaftliches Eigentum

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5 Abs. 1; WEG § 5 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfügungsbefugnis eines Wohnungseigentümers über seine Wohnungseingangstür; Einordnung von Wohnungseingangstüren zum gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseingangstüren stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum; § 5 Abs. 1, Abs. 2 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseingangstüren als Gemeinschaftseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 5 Abs. 1, 2
    Zuordnung von Wohnungseingangstüren zum Gemeinschaftseigentum

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Wohnungseingangstüren als gemeinschaftliches Eigentum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügungsbefugnis eines Wohnungseigentümers über seine Wohnungseingangstür; Einordnung von Wohnungseingangstüren zum gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohungseigentum - Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseingangstüren: Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseingangstüren

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren stehen nicht im Sondereigentum

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft - Das Sondereigentum beginnt erst hinter der Tür

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • Jurion (Pressemitteilung)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren stehen stets insgesamt im gemeinschaftlichen Eigentum

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseingangstüren sind gemeinschaftliches Eigentum

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Sondereigentum an Wohnungseingangstüren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren stehen stets insgesamt im gemeinschaftlichen Eigentum

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

  • rofast.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Wohnungseingangstür ist zwingendes Gemeinschaftseigentum

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren: Sind sie Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinschafts- oder Sondereigentum - Wem gehört die Wohnungstür?

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren sind gemeinschaftliches Eigentum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Wohnungstür gehört allen - Eigentümergemeinschaft durfte über Zustand und Farbe entscheiden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä. (2)

  • lachner-vonlaufenberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseingangstüren sind kein Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum! (IMR 2014, 23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 379
  • MDR 2013, 14
  • MDR 2014, 18
  • NZM 2014, 40
  • ZMR 2014, 223
  • Rpfleger 2014, 70
  • ZfBR 2014, 139
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
    Wie der Senat bereits klargestellt hat, kann durch eine Teilungserklärung Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes (§§ 93, 94 BGB) nicht begründet werden (eingehend Senat, Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 57/12, NJW 2013, 1154 Rn. 10 f.).

    Enthält die Teilungserklärung - wie hier - eine Aufzählung der zum Sondereigentum gehörenden Bestandteile des Gebäudes, hat dies nur deklaratorischen Charakter; welche wesentlichen Gebäudebestandteile im Sondereigentum stehen, bestimmt sich allein nach den gesetzlichen Regelungen in § 5 Abs. 1 bis 3 WEG (Senat, Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 57/12, aaO, Rn. 11).

    Ob es für die Auslegung dieses Begriffs auf einen räumlichen oder einen funktionalen Zusammenhang ankommt (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 57/12, NJW 2013, 1154 Rn. 16 ff.), kann dahinstehen.

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
    Der Beschluss enthält keine Maßgaben für die Gestaltung des Sondereigentums, für die generell keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer besteht (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, ZfIR 2013, 511 Rn. 14 mwN), weil Wohnungseingangstüren im gemeinschaftlichen Eigentum stehen.
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
    Davon zu trennen ist die Frage, ob die Wohnungseigentümer die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums bzw. zur Tragung der damit verbundenen Kosten abweichend von § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 16 Abs. 2 WEG einzelnen Sondereigentümern auferlegen können (dazu Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
    Nach vereinzelter Auffassung sind sie sondereigentumsfähig (so MünchKomm-BGB/Commichau, 6. Aufl., § 5 WEG Rn. 12 a.E.) und zählen nur dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie im Sinne von § 5 Abs. 2 WEG für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, ZWE 2002, 279, 280; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 52).
  • OLG München, 23.05.2007 - 32 Wx 30/07

    Anfechtbarer Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Instandhaltung von

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
    Überwiegender Auffassung zufolge stehen Wohnungseingangstüren dagegen stets insgesamt im gemeinschaftlichen Eigentum (OLG München, NJW 2007, 2418; OLG Stuttgart, BauR 2005, 1490 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 ff.; Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 5 Rn. 124; Grziwotz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 105; Riecke/Schmidt/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 76; Spielbauer/ Then, WEG, 2. Aufl., § 5 Rn. 9 a.E.; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 5 Rn. 29; BeckOK WEG/Kesseler, Edition 17, § 5 Rn. 48; BeckOK BGB/Hügel, Edition 28, § 5 WEG Rn. 12).
  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
    Treppenhäuser und Laubengänge sind gemäß § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum (BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89, BGHZ 114, 383, 386).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 2 U 133/04

    Wohnungseigentum: Wohnungsabschlußtüren als Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
    Überwiegender Auffassung zufolge stehen Wohnungseingangstüren dagegen stets insgesamt im gemeinschaftlichen Eigentum (OLG München, NJW 2007, 2418; OLG Stuttgart, BauR 2005, 1490 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 ff.; Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 5 Rn. 124; Grziwotz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 105; Riecke/Schmidt/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 76; Spielbauer/ Then, WEG, 2. Aufl., § 5 Rn. 9 a.E.; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 5 Rn. 29; BeckOK WEG/Kesseler, Edition 17, § 5 Rn. 48; BeckOK BGB/Hügel, Edition 28, § 5 WEG Rn. 12).
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 46/13

    Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei

    Damit gehört sie, wie eine Wohnungseingangstür, räumlich und funktional (auch) zu dem Gemeinschaftseigentum und steht als einheitliche Sache insgesamt im gemeinschaftlichen Eigentum (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 212/12 Rn. 10 f. [zur Veröffentlichung bestimmt]).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Die Wohnungseingangstür gehört nämlich nicht zum Sondereigentum, sondern zum Gemeinschaftseigentum (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 212/12, NJW 2014, 379 Rn. 10).
  • LG Berlin, 04.03.2016 - 55 S 21/15

    Wohnungseigentumssache: Kostentragung eines Wohnungseigentümers für die

    Das gilt für die Wohnungsabschlusstüren, die zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (BGH ZWE 2014, 81 RN 8 ff), wie für die Außenfensterrahmen und Außenfensterflügel (BGH ZWE 2012, 267).
  • AG Köln, 20.02.2018 - 204 C 126/17

    Anspruch auf Austausch der Türen und Fenster in einer

    Dieses sei durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2013 unter V ZR 212/12 bestätigt worden.
  • AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13

    Glas- oder Holztür: Es macht einen Unterschied!

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer (vgl. BGH NJW 2014, 379 ff.).
  • OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19

    Geltendmachung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

    Entgegen der Auffassung der Berufung handelt es sich bei den Wohnungseingangstüren um Gemeinschaftseigentum (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2013, Az.: V ZR 212/12).
  • LG Aurich, 11.02.2021 - 1 S 70/20

    Beschlussanfrechtung WEG-Eigentümerversammlung

    Die Wohnungseingangstüren seien nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. 25.10.2013 V ZR 212/12) Gemeinschaftseigentum, deshalb seien die Abrechnungen in diesem Punkt nicht zu beanstanden.
  • LG Stuttgart, 20.07.2022 - 10 S 41/21

    Künftige Reparaturen sollen nur noch den jeweiligen Wohnungseigentümer belasten:

    Bei der Wohnungseingangstür der Kläger handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 212/12).
  • VG Düsseldorf, 10.12.2020 - 11 L 2893/19

    Ordnungsverfügung; Brandschutz; Entrauchung; zweiter Rettungsweg;

    vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 212/12 -, juris, Rn. 9 ff.
  • AG Lübeck, 24.01.2014 - 35 C 45/13

    WEG - uneinheitliche Balkongestaltung - Zulässigkeit

    Auch durch eine Teilungserklärung könnte Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes im Sinne der §§ 93, 94 BGB nicht begründet werden (BGH, NZM 2014, 40).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 1042/12
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