Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1991 - V ZR 213/89   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils über unselbständige Rechnungsposten eines Schadensersatzanspruchs

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 317 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 1468
  • WM 1991, 1530



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90  

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Ein Teilurteil darf sich daher nicht auf die Feststellung einer Anspruchsgrundlage (vgl. BGHZ 72, 34), auf die Beurteilung bloßer Elemente einer Schadensersatzforderung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1989 - VI ZR 43/88 - VersR 1989, 603 : Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit; vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 88/85 - FamRZ 1987, 151) oder auf unselbständige Rechnungsposten bei der Ermittlung des entgangenen Gewinns (BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 213/89 - RdL 1991, 195, 196) beschränken.
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91  

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Da schon das Urteil des Landgerichts an den unter I. aufgezeigten prozessualen Mängeln leidet und beim Landgericht noch die mit dem Streitstoff des Zahlungsantrags zusammenhängenden weiteren Ansprüche anhängig sind, verweist der Senat die Sache an die zuständige Kammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 213/89 - NJW-RR 1991, 1468 f. = WM 1991, 1530 unter III.).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Ein Teilurteil darf sich daher nicht auf die Feststellung einer Anspruchsgrundlage (vgl. BGHZ 49, 33, 36; 72, 34; Senatsurteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82 - WM 1984, 279 = VersR 1984, 38 ), auf die Beurteilung bloßer Elemente einer Schadensersatzforderung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1989 - VI ZR 43/88 - VersR 1989, 603 : Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit; vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 88/85 - FamRZ 1987, 151), auf einzelne Berechnungsfaktoren eines einheitlichen Entschädigungsanspruchs wegen eines enteignenden Eingriffs (Senatsurteil vom 13. Juli 1978 - III ZR 85/74 - LM Nr. 26 zu § 301 ZPO ) oder auf unselbständige Rechnungsposten bei der Ermittlung des entgangenen Gewinns (BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 213/89 - RdL 1991, 195, 196) beschränken.
mehr
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 47/07  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung von Berufung gegen erstinstanzliches Teilurteil

    Dem entsprechend können unselbständige Abrechnungsposten eines einheitlichen Anspruchs dann nicht Gegenstand eines Teilurteils sein, wenn sie für das Schlussurteil zumindest noch als Vorfrage entscheidungserheblich sind, weil auch in diesem Falle die Gefahr jeweils unterschiedlicher Beurteilung und damit sich widersprechender Entscheidungen besteht (BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 213/89, WM 1991, 1530, unter II 1).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 253/90  

    Teilurteil bei unselbständigen Rechnungsposten

    Ist dagegen - wie hier - nur (noch) die Höhe des Anspruchs im Streit, können auch unselbständige Rechnungsposten eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs Gegenstand eines Teilurteils sein, wenn sie ziffernmäßig oder sonstwie bestimmt und individualisiert sind (vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1989, VI ZR 43/88, BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Verdienstausfall 1) und die Entscheidung über diesen Teil unabhängig vom Ausgang des Streits über den Rest ist, also die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH, Urt. v. 5. April 1990, III ZR 213/88, aaO.; Senatsurt. v. 26. April 1991, V ZR 213/89, WM 1991, 1530 ).
  • OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99  

    Anhörung des Sachverständigen im Honorarprozeß des Architekten; Aufrechnung mit

    Der Bundesgerichtshof hat sich zu den maßgeblichen Gesichtspunkten bisher nicht klar und widerspruchsfrei geäußert (vgl. BGH BauR 1972, 185, 187 f.; 1976, 285, 286; 1978, 224, 226; 1982, 290, 291 f.; 1994, 403 f.; NJW 1987, 645, 647; 1992, 317, 318).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 47/00  

    Vollmacht des Architekten bei notwendigen Zusatzleistungen

    Die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ist insoweit ausgeschlossen Vgl. BGH, WM 1991, 1530; NJW-RR 1990, 1303.
  • BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94  

    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

    Mehrere nicht verselbständigte Teilbeträge derselben Forderung können aber nicht in einem Eventualverhältnis zueinander zum Gegenstand von Hilfsaufrechnungen gemacht werden; andernfalls hätte der Aufrechnende es in der Hand, seine mögliche Beschwer durch Aufteilung seiner Forderung beliebig zu vervielfachen (vgl. Wieczorek, ZPO , 2. Aufl. § 322 Anm. H IV b 4; vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. April 1991 - V ZR 213/89 - NJW 1992, 317, 318).
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