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   BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89   

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https://dejure.org/1991,1528
BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89 (https://dejure.org/1991,1528)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1991 - V ZR 214/89 (https://dejure.org/1991,1528)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1991 - V ZR 214/89 (https://dejure.org/1991,1528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schenkung - Rückforderungsanspruch - Bedürftigkeit - Erbe

  • Prof. Dr. Lorenz

    Vererblichkeit "verhaltener" Verbindlichkeiten: Verarmung des Schenkers nach dem Tod des Beschenkten, Rückforderungsanspruch aus § 528 I BGB gegen die Erben als Nachlaßverbindlichkeit (§ 1967 BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 528 Abs. 1, § 1967
    Eintritt der Bedürftigkeit nach dem Tod des Beschenkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2558
  • MDR 1991, 1175
  • DNotZ 1992, 109
  • FamRZ 1991, 1288
  • WM 1991, 1856
  • JR 1992, 72
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80

    Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89
    Da § 1967 BGB nur voraussetzt, daß die Verbindlichkeiten vom Erblasser "herrühren", gehen auch die "verhaltenen", noch werdenden und schwebenden Rechtsbeziehungen des Erblassers auf den Erben über (BGHZ 32, 367, 369; 80, 205, 210).
  • BGH, 09.06.1960 - VII ZR 229/58

    Vorausabtretung durch Erblasser

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89
    Da § 1967 BGB nur voraussetzt, daß die Verbindlichkeiten vom Erblasser "herrühren", gehen auch die "verhaltenen", noch werdenden und schwebenden Rechtsbeziehungen des Erblassers auf den Erben über (BGHZ 32, 367, 369; 80, 205, 210).
  • BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13

    Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei

    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof für einen Anspruch aus § 528 Abs. 1 BGB angenommen, dass dieser sich bei Bedürftigkeit des Schenkers, die erst nach dem Tod des Beschenkten eintritt, gegen die Erben des Beschenkten richtet (Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 214/89, NJW 1991, 2558 unter II).
  • BGH, 22.03.2013 - V ZR 28/12

    Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Leistungen in Erwartung einer

    Die Revision weist zutreffend darauf hin, dass auch Pflichten aus unfertigen, noch werdenden oder schwebenden Rechtsbeziehungen vererbt werden können (Senat, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 214/89, NJW 1991, 2558, 2559; BGH, Urteile vom 9. Juni 1960 - VII ZR 229/58, BGHZ 32, 367, 369 und vom 30. Juni 1976 - VIII ZR 52/75, LM Nr. 10 zu § 1922; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5. Aufl., § 5 III 3 c, S. 98; MünchKomm-BGB/Leipold, 5. Aufl., § 1922 Rn. 41).
  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Zivilrechtlich gehen mit dem Erbfall auch "verhaltene", noch werdende und schwebende Rechtsbeziehungen des Erblassers auf den Erben über (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juni 1991 V ZR 214/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 2558, m.w.N.).

    Deshalb sind Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Vielmehr gingen mit dem Erbfall auch "verhaltene", noch werdende und schwebende Rechtsbeziehungen des Erblassers auf den Erben über (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.1991 - V ZR 214/89 -, NJW 1991, 2558).
  • BGH, 13.11.1996 - IV ZR 62/96

    Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages

    Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB gehen auf den Erben auch noch werdende und schwebende Rechtsbeziehungen des Erblassers über; Erblasserschulden sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzungen verstorben wäre (BGH, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 214/89 - NJW 1991, 2558 unter II).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 22 U 45/11

    Beeinträchtigende Schenkung: Herausgabepflicht des Sohnes der beschenkten

    Gleichwohl war ihr Nachlass mit dieser noch werdenden und schwebenden Rechtsbeziehung belastet (Palandt/Weidlich, § 1922 BGB Rn 26), so dass insoweit eine Erblasserschuld bestand (vgl. BGH NJW 1991, 2558).
  • BFH, 15.06.2016 - II R 51/14

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf

    Aus dem Begriff "herrühren" ergibt sich, dass die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juni 1991 V ZR 214/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 2558, m.w.N; BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

    Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558; BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

  • OVG Saarland, 11.12.2013 - 1 A 348/13

    Gesamtschuldnerische Haftung der Erben für sanierungsrechtliche

    Mithin sind Erblasserschulden auch erst in der Person des Erben entstehende Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre.(BGH, Urteil vom 7.6.1991 - V ZR 214/89 -, juris Rdnr. 7 ; Palandt, BGB, Kommentar, 72. Aufl. 2013, § 1967 Rdnr. 2; juris PK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1967 Rdnr. 19).
  • FG München, 20.01.2021 - 4 K 1586/19

    Nachlassverbindlichkeiten beim Erbfall

    Zivilrechtlich gehen mit dem Erbfalle auch "verhaltene", noch werdende und schwebende Rechtsbeziehungen des Erblassers auf den Erben über (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs -BGHvgl. Urteil vom 7. Juni 1991 V ZR 214/89, NJW 1991, 2558).
  • FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13

    Änderung eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

    Der BFH hat deshalb in seinem Urteil vom 04.07.2012, Az. II R 15/11, BStBl II 2012, 790, entschieden, dass Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten sind, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558).
  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

  • BFH, 04.07.2012 - II R 56/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

  • BFH, 04.07.2012 - II R 50/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

  • BFH, 04.07.2012 - II R 19/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

  • BFH, 04.07.2012 - II R 18/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

  • FG Köln, 10.04.2013 - 3 K 2990/10

    Keine Beschränkung der Erbenhaftung bei Veräußerungsgewinn durch Kündigung einer

  • FG München, 15.11.2017 - 4 K 3189/16

    Erstattungszinsen für Einkommensteuer als Teil des erbschaftsteuerlichen Erwerbs

  • FG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 K 270/14

    Erbschaftsteuer-Berücksichtigung von Erschließungsbeiträgen als

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00

    Berücksichtigung dinglicher Belastungen des Grundstücks bei gemischter

  • FG Münster, 02.11.2023 - 3 K 2755/22

    Erbschaftsteuer - Ist vom Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten

  • VGH Bayern, 06.02.2004 - 22 CS 98.2925

    Zur zeitlichen Dimension der Verantwortlichkeit des Gesamtrechtsnachfolgers

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16

    Aufschiebend auf den Tod des Erblassers bedingte Verpflichtung zur

  • OLG Düsseldorf, 08.05.1996 - 3 Wx 171/96

    Vormerkung zwecks Sicherung von Ansprüchen, die durch Rechtsgeschäft unter

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2023 - 3 Wx 74/23

    Rückübertragung von Grundstück durch Erben

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