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   BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97   

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https://dejure.org/1998,1391
BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97 (https://dejure.org/1998,1391)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1998 - V ZR 214/97 (https://dejure.org/1998,1391)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - V ZR 214/97 (https://dejure.org/1998,1391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EGBGB (1986) Art. 237 § 1; DDR: ZGB § 310

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Grundbuchberichtigungsanspruch - Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruches - Verzicht auf das Grundstückseigentum - Verzicht als Vertreter ohne Vertretungsmacht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentumsverzicht durch Vertreter ohne Vertretungsmacht; Heilung des Verzichtsmangels bei Erbfall

  • Judicialis

    EGBGB (1986) Art. 237 § 1; ; DDR/ZGB § 310

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB (1986) Art. 237 § 1; DDR: ZGB § 310
    Rechtsfolgen des Verzichts auf das Eigentum an einem Grundstück zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 414
  • NJ 1999, 197
  • NJ 1999, 198
  • FamRZ 1999, 222
  • WM 1999, 91
  • Rpfleger 1999, 74
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    Eine zweitinstanzliche Veränderung des Streitgegenstandes (vgl. Senat BGHZ 131, 169, 171) oder eine sonstige Veränderung der Verhältnisse, die erst nachträglich die Rügemöglichkeit eröffnet hätte, liegt nicht vor.
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    Keinen Bedenken begegnet es zunächst, daß das Berufungsgericht eine Verdrängung des Zivilrechts (grundlegend Senat BGHZ 118, 34) durch den Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG abgelehnt hat.
  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 262/91

    Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes bei Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    Versteht man dessen, von Amts wegen zu beachtenden (Senatsurt. v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, WM 1993, 1643) Vortrag (Unterzeichnung der Verzichtserklärung unter dem Namen der Eigentümerin noch zu deren Lebzeiten) wie das Berufungsgericht dahin, daß hierbei "über den Kopf der Erblasserin hinweg" auf deren Eigentum verzichtet wurde, und war die das Protokoll aufnehmende Mitarbeiterin des Rates eingeweiht, liegt eine unlautere Machenschaft nicht fern.
  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 13/98

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Besitzstandsregelung in Art. 237 § 1 Abs. 1 des

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    Nach der Vorschrift sind Fehler bei der Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum nur zu beachten, wenn das Grundstück nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und der ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis, die im Zeitpunkt der Überführung maßgeblich waren, nicht wirksam in Volkseigentum hätte überführt werden können oder wenn die mögliche Überführung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schlechthin unvereinbar war; letzteres war bei Maßnahmen der Fall, die in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, die Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstießen oder Willkürakte im Einzelfall dargestellt haben (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift vgl. Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts v. 3. Juli 1998, 1 BvR 13/98; Senat, Urt. v. 10. Oktober 1997, V ZR 80/96, WM 1998, 81).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    Er ist zwar dem Kläger günstig, dieser hat sich ihn aber, was erforderlich wäre (Senatsurt. v. 23. Juni 1989, V ZR 125/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 2, gleichwertiges Parteivorbringen 1), nicht, auch nicht hilfsweise, zu eigen gemacht.
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 80/96

    Verfassungsmäßigkeit des Bestandsschutzes für einen fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    Nach der Vorschrift sind Fehler bei der Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum nur zu beachten, wenn das Grundstück nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und der ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis, die im Zeitpunkt der Überführung maßgeblich waren, nicht wirksam in Volkseigentum hätte überführt werden können oder wenn die mögliche Überführung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schlechthin unvereinbar war; letzteres war bei Maßnahmen der Fall, die in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, die Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstießen oder Willkürakte im Einzelfall dargestellt haben (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift vgl. Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts v. 3. Juli 1998, 1 BvR 13/98; Senat, Urt. v. 10. Oktober 1997, V ZR 80/96, WM 1998, 81).
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 247/91

    Rechtswegprüfung durch Revisionsgericht - Ansprüche aus

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    Bereits mit der - schlüssigen - Bejahung des Rechtsweges in den Gründen des erstinstanzlichen Urteils ist für die weiteren Rechtszüge die Bindung nach § 17 a Abs. 5 GVG eingetreten (Senatsurt. v. 19. März 1993, V ZR 247/91, WM 1993, 998 f).
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch der Anspruch nach § 894 BGB dem Vorbehalt von Treu und Glauben unterliegt (Senat BGHZ 122, 308), es bezieht auch die in Frage kommenden tatsächlichen Umstände, die Verzichtserklärung durch den Kläger und dessen späteres Bekenntnis zum Verzicht in seine Überlegungen ein, würdigt den Sachverhalt rechtlich aber nur unvollständig.
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92

    Formwirksamkeit eines zum Schein beurkundeten Grundstücksschenkungsvertrages

    Auszug aus BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
    d) Der Kläger ist jedoch nach den Grundsätzen des § 242 BGB, die auch auf vor dem Beitritt vollzogene Grundstücksgeschäfte anzuwenden sind (Senat BGHZ 124, 321, 324), an der Geltendmachung des Berichtigungsanspruchs gehindert.
  • BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99

    Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"

    Nach dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschrift (BVerfG, aaO) sind Fehler bei der Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum nur zu beachten, wenn das Grundstück nach der ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis, den allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Verfahrensgrundsätzen, die im Zeitpunkt der Überführung maßgeblich waren, nicht wirksam in Volkseigentum hätte überführt werden können oder wenn die Überführung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schlechthin unvereinbar war (vgl. BVerfG, aaO; Senatsurt. v. 10. Oktober 1997, V ZR 80/96, WM 1998, 81, 82; Senatsurt. v. 9. Oktober 1998, V ZR 214/97, WM 1999, 91, 93).

    a) Entscheidend für den Bestandsschutz nach Art. 237 § 1 EGBGB ist danach zunächst, daß die Entstehung von Volkseigentum nach den vorhandenen Vorschriften in der Sache erreichbar war (Senatsurt. v. 9. Oktober 1998, aaO; vgl. auch Schmidt-Räntsch, aaO; MünchKomm-BGB/Busche, aaO, Rdn. 9).

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11

    Grundstücksrecht im Beitrittsgebiet: Ausschluss einer Buchersitzung an zu Unrecht

    Entscheidend für den Bestandsschutz nach Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB ist zudem nicht, ob das vorgeschriebene Verfahren durchgeführt wurde, sondern ob das angestrebte Ergebnis nach den vorhandenen Vorschriften erreichbar war (Senatsurteile vom 9. Oktober 1998 - V ZR 214/97, VIZ 1999, 38, 39 und vom 8. Dezember 2000 - V ZR 489/99, VIZ 2001, 213, 214; Schmidt-Räntsch, ZfIR 1997, 581, 583).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10

    Sachenrecht: Grundbuchberichtigungsanspruch; Umfang einer bei Einlieferung zur

    Auch der Anspruch nach § 894 BGB unterliegt dem Vorbehalt von Treu und Glauben (BGH MDR 1999, 414, BGHZ 122, 308).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10

    Grundstückskaufvertrag: Grundstücksverkauf durch Auktion; Umfang einer Vollmacht

    Auch der Anspruch nach § 894 BGB unterliegt dem Vorbehalt von Treu und Glauben (BGH MDR 1999, 414).
  • BGH, 13.12.2007 - V ZR 24/07

    Rechtsstellung des Vormerkungsberechtigten

    Ein solches Verhalten hat der Senat bei dem wahren Eigentümer eines Grundstücks angenommen, der die Unrichtigkeit des Grundbuchs selbst herbeigeführt hat, als sie ihm vorteilhaft erschien (Urt. v. 9. Oktober 1998, V ZR 214/97, VIZ 1999, 38, 40 für § 894 BGB).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 28 U 25/08

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen

    Dafür spricht zudem sogar eine tatsächliche Vermutung (vgl. insoweit BGH in NJW-RR 1995, 684 [685]); BGH in NJW 2000, 1641 [1642]; BGH in VIZ 1999, 38 [39]; BGH in NJW-RR 1994, 1405; BGH in NJW 1989, 2756; Zöller-Gummer, 26. Aufl., ZPO § 138 Rdn. 11).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2020 - 3 U 24/19

    Zurückweisung der Berufung; Mitbenutzung eines Bootsstegs; Anforderungen an die

    Die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 09.10.1998 - V ZR 214/97 - VIZ 1999, 38) gibt für eine weitergehende bzw. der Klägerin wohlwollendere Auslegung des Vertragsinhalts vom 10.02.1978 nichts her.
  • OLG Dresden, 14.06.1999 - 7 W 693/99

    Maßgebliche Ausschlagungsfrist bei einem DDR-Erbfall

    Wie der BGH in einem anders gelagerten, aber in den Grundlagen vergleichen Fall entschieden hat, ist es beispielsweise einem Erben nach Treu und Glauben verwehrt, der zu DDR-Zeiten auf ein Grunstück verzichtet hat, sich bei heute veränderten Werten der Grundstücke darauf zu berufen, dass die Wirksamkeitsvoraussetzungen für den Verzicht nicht vorgelegen hätten (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.1998, V ZR 214/97, aufgenommen in die amtliche Sammlung des BGH).
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