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   BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02   

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https://dejure.org/2003,1490
BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02 (https://dejure.org/2003,1490)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2003 - V ZR 216/02 (https://dejure.org/2003,1490)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - V ZR 216/02 (https://dejure.org/2003,1490)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 315, 328 Abs. 1
    Leistungsbestimmungsrecht des Dritten bei echtem Vertrag zugunsten Dritter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten; Regeln zur Leistungsbestimmung durch eine Partei; Vorschriften zur Leistungsbestimmung durch einen Dritten; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Anspruch auf Erstattung der Kosten der Federführung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbestimmung durch Drittbegünstigten

  • Judicialis

    BGB § 315

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315
    Umfang des Leistungsbestimmungsrechts eines Drittbegünstigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1355
  • MDR 2003, 1102
  • DNotZ 2004, 126
  • WM 2004, 186
  • DB 2003, 2701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.03.1961 - I ZR 133/59
    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Fehl geht hingegen die Auffassung des Berufungsgerichts, die Leistungsbestimmung der Klägerin sei mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam (vgl. BGH, Urt. v. 21. März 1961, I ZR 133/59, NJW 1961, 1251 zur Bestimmung eines Mindestbetrages).

    Das gilt, weil es um die Bemessung eines Entgelts für die Dienste der Klägerin geht, namentlich für die Bedeutung ihrer Tätigkeit (vgl. BGH, Urt. v. 21. März 1961, aaO, 1252).

    Weiter sind Schwierigkeit, Ungewöhnlichkeit, Umfang und Dauer der Tätigkeit der Klägerin zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 21. März 1961, aaO, 1252).

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Dieser Vertrag verpflichtet die Beklagte auch, die näher bezeichneten Infrastrukturaufgaben durch die Klägerin als der von der Verkäuferin bestellten Federführenden erledigen zu lassen (Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 31/94, NJW 1995, 3183, 3184).

    Zutreffend nimmt das Berufungsgericht ferner an, daß ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Erstattung der Kosten der Federführung einschließlich einer "angemessenen Vergütung" nur dann besteht, wenn der von der Verkäuferin geleistete Zuschuß nebst den aufgelaufenen Zinsen und Verkaufserlösen für Infrastrukturmaßnahmen aufgebraucht ist (so bereits Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, aaO, 3185).

    Die Klägerin ist jedoch Drittbegünstigte (§ 328 Abs. 1 BGB) dieses Vertrages (Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, aaO, 3184).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Zwar kann der Senat die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB im konkreten Fall nur daraufhin überprüfen, ob der rechtliche Ansatz zutreffend gewählt ist, alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben, die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten sind und von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGHZ 115, 311, 321; auch Senat, Urt. v. 24. November 1995, V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1055).

    Zwar ist es zutreffend, daß eine Leistungsbestimmung nur ex nunc wirkt (vgl. Senat, Urt. v. 24. November 1995, V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1055 für eine gerichtliche Leistungsbestimmung ohne weitere Vereinbarung), so daß auch erst ab Zugang der entsprechenden Erklärung Fälligkeitszinsen geschuldet sind (Staudinger/Rieble, aaO, § 315 Rdn. 219).

  • BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 203/91

    Kurze Verjährung für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung einer zur Probe

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Die für die Billigkeit der Leistungsbestimmung im konkreten Fall zu beachtenden Grundsätze mögen für alle Vorkäufer von Bedeutung sein, hierbei handelt es sich aber nur um eine einheitliche Vorfrage, deren Beantwortung noch keine Streitgenossenschaft zu begründen vermag (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1992, VIII ZR 203/91, NJW 1992, 2413, 2414, insoweit BGHZ 119, 35 nicht abgedruckt, für die Gesamtschuldnerklage).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 141/75

    Neubemessung des Grundstückskaufpreises auf Grund einer Wertanpassungsklausel

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Auch die Auswirkungen der genannten Umstände auf die Kontrolle der von der Klägerin getroffenen Leistungsbestimmung muß zunächst umfassender tatrichterlicher Würdigung vorbehalten bleiben (vgl. Senat, BGHZ 71, 276, 283).
  • BGH, 01.03.1996 - V ZR 327/94

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Eine solche Abrede muß nicht ausdrücklich getroffen sein, sondern kann sich nach den allgemeinen Grundsätzen auch aus den Umständen ergeben (vgl. Senat, Urt. v. 1. März 1996, V ZR 327/94, NJW 1996, 1748).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Da eine aus prozessualen Gründen notwendige ("uneigentliche") Streitgenossenschaft (§ 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO) nicht zur Unzulässigkeit der Einzelklage führt (BGHZ 30, 195, 198; Senat, BGHZ 36, 187), könnte allenfalls eine aus materiell-rechtlichen Gründen notwendige ("eigentliche") Streitgenossenschaft (§ 62 Abs. 1 Alt. 2 ZPO) ein Gestaltungsurteil allein gegenüber der Beklagten ausschließen.
  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Da eine aus prozessualen Gründen notwendige ("uneigentliche") Streitgenossenschaft (§ 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO) nicht zur Unzulässigkeit der Einzelklage führt (BGHZ 30, 195, 198; Senat, BGHZ 36, 187), könnte allenfalls eine aus materiell-rechtlichen Gründen notwendige ("eigentliche") Streitgenossenschaft (§ 62 Abs. 1 Alt. 2 ZPO) ein Gestaltungsurteil allein gegenüber der Beklagten ausschließen.
  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Im Fall eines berechtigenden oder "echten" Vertrages zugunsten Dritter ist der Drittbegünstigte, obgleich nicht Vertragspartei, derjenige, dem das hier entscheidende, aus dem Vertragsverhältnis abgespaltene Forderungsrecht gegenüber dem Versprechenden zusteht (vgl. BGHZ 54, 145, 147; BGH, Beschl. v. 10. Februar 1993, XII ZB 80/88, NJW-RR 1993, 770, 771).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
    Der abgeschwächten Kontrolle auf offenbare Unbilligkeit der Leistungsbestimmung durch einen Dritten liegt ein Richtigkeitsvertrauen zugrunde, das nur gegenüber einem neutralen Dritten gerechtfertigt ist (vgl. Staudinger/Rieble, aaO, § 317 Rdn. 2; auch Senat, Urt. v. 18. Februar 1955, V ZR 110/53, NJW 1955, 665 für die Gefahr einer Interessenkollision bei Behörde als Schiedsgutachter).
  • BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 233/82

    Geltendmachung einer Mietzinserhöhung für angemietete Praxisräume - Bestellung

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZB 80/88

    Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich bei

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Die Rechtsprechung hat daher in Fällen, in denen der Vertragszweck nicht in der Erreichung eines Erfolgs, sondern in der Erbringung von Dienstleistungen liegt, entscheidend darauf abgestellt, welche Bedeutung die geschuldete Arbeit für den anderen Teil hat, wobei Schwierigkeit, Ungewöhnlichkeit oder Dauer der verlangten Tätigkeit in die Abwägung ebenso einzubeziehen sind wie sonstige übliche Bemessungsfaktoren für die Bewertung der Leistung, etwa besondere mit der Dienstleistung erzielte Umsätze oder Erfolge (BGH, Urt. v. 21.3.1961 - I ZR 133/59, NJW 1961, 1251, 1252; Urt. v. 30.5.2003 - V ZR 216/02, WM 2004, 186, 188).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Die Rechtsprechung hat daher in Fällen, in denen der Vertragszweck nicht in der Erreichung eines Erfolgs, sondern in der Erbringung von Dienstleistungen liegt, entscheidend darauf abgestellt, welche Bedeutung die geschuldete Arbeit für den anderen Teil hat, wobei Schwierigkeit, Ungewöhnlichkeit oder Dauer der verlangten Tätigkeit in die Abwägung ebenso einzubeziehen sind wie sonstige übliche Bemessungsfaktoren für die Bewertung der Leistung, etwa besondere mit der Dienstleistung erzielte Umsätze oder Erfolge (BGH, Urt. v. 21.3.1961 - I ZR 133/59, NJW 1961, 1251, 1252; Urt. v. 30.5.2003 - V ZR 216/02, WM 2004, 186, 188).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    (1) Für Schiedsgutachtenvereinbarungen im weiteren Sinne, auf welche die §§ 317 bis 319 BGB unmittelbar anzuwenden sind und bei denen der Schiedsgutachter den Vertragsinhalt nach billigem Ermessen rechtsgestaltend zu bestimmen hat, ist es allgemein anerkannt, dass die Forderung im Falle des Übergangs der Leistungsbestimmung auf das Gericht (§ 319 Abs. 1 Satz 2 BGB) erst mit Rechtskraft des Gerichtsurteils fällig wird, so dass Zinsen - vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen - vorher nicht verlangt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 10. März 1993 - VIII ZR 238/92, BGHZ 122, 32, 45 f; vom 24. November 1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1056; vom 30. Mai 2003 - V ZR 216/02, NJW-RR 2003, 1355, 1357 f; vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, NJW 2005, 2919, 2920 und vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139, 149 f Rn. 22 f; vgl. auch Urteil vom 16. April 1999 - V ZR 37/98, NZM 1999, 677, 678).
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Hat eine gerichtliche Leistungsbestimmung iSv. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zu erfolgen, wirkt diese - nach der Kassation der unbilligen Leistungsbestimmung gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB - zwar regelmäßig nur ex nunc (BGH 30. Mai 2003 - V ZR 216/02 - zu II 5 der Gründe; Staudinger/Rieble 2015 § 315 BGB Rn. 403 mwN; Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. Bd. 2 § 315 Rn. 44) .
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 25 U 5/13

    Geltendmachung von Gebührenforderungen eines Steuerberaters bei Fehlen der

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der von ihm getroffenen Gebührenbestimmung liegt grundsätzlich bei dem Steuerberater (vgl. allgemein zu § 315 BGB: BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 216/02, Tz. 15, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.10.2011 - KZR 18/10

    Stornierungsentgelt

    Der Maßstab der Billigkeit in § 315 BGB bezieht sich dagegen auf die Interessenlage der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der Bedeutung der Leistung, deren angemessener Gegenwert zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007  III ZR 277/06, BGHZ 174, 48 Rn. 19 ff.; Urteil vom 4. April 2006 - X ZR 80/05, NJW-RR 2007, 56 Rn. 16 ff.; Urteil vom 30. Mai 2003 - V ZR 216/02, NJW-RR 2003, 1355, 1357).
  • BGH, 08.07.2015 - VIII ZR 106/14

    Wasserversorgungsvertrag: Billigkeitskontrolle für eine differenzierende

    Vielmehr kann auch dann, wenn Entgelte - wie hier - durch einen allgemeinen Tarif festgesetzt werden, ein einzelner Kunde ungeachtet des Umstandes, dass diejenigen Kunden, die keine Klage nach § 315 Abs. 3 BGB erhoben haben und deshalb zur Zahlung der festgesetzten Tarifpreise verpflichtet sind, über § 315 Abs. 3 BGB die Bindung an einen von ihm für unbillig erachteten allgemeinen Tarif in Frage stellen und in seinem Rechtsverhältnis zum Versorgungsunternehmen die Bestimmung eines davon abweichenden billigen Tarifs beanspruchen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10, aaO Rn. 3, 21 f.; ferner auch BGH, Urteil vom 30. Mai 2003 - V ZR 216/02, NJW-RR 2003, 1355 unter III 3).
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Sie ist auch bei einem Vertrag zugunsten Dritter möglich und zulässig (vgl. zum Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten BGH 30. Mai 2003 - V ZR 216/02 - zu II 4 a der Gründe; vgl. auch Mummenhoff aaO; Gehrlein/Pröpper aaO) .
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13

    Eingruppierung einer Bauleiterin

    bb) Das Landesarbeitsgericht wird allerdings zu prüfen haben, ob sich nach Sinn und Zweck der Regelung in Nr. 3 Satz 5 GBV über die Gehaltsfindung, die zugleich Teil der Eingruppierung iSd. Nr. 3 GBV ist, eine Rückwirkung der gerichtlichen Leistungsbestimmung vorgesehen ist (zu dieser Möglichkeit BGH 30. Mai 2003 - V ZR 216/02 - zu II 5 der Gründe; sh. auch 1. März 1996 - V ZR 327/94 -) , die auch konkludent erfolgen kann (BGH 30. Mai 2003 - V ZR 216/02 - aaO) .
  • OLG Celle, 25.06.2015 - 13 U 62/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Entgelte für die privatrechtlich

    Der BGH (Urteil vom 30. Mai 2003 - V ZR 216/02, juris Tz. 29) hat diese Frage bislang offen gelassen.
  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung von

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 917/13

    Eingruppierung eines Bauleiters

  • LAG Düsseldorf, 05.01.2007 - 9 (3) Sa 925/06

    Betriebliche Altersversorgung, Schuldnerverzug, Ersatz eines Steuerschadens

  • LAG Köln, 22.03.2005 - 9 Sa 1262/04

    Variable Vergütung (Bonus); einseitiges Leistungsbestimmungsrecht;

  • LG Köln, 24.11.2022 - 14 O 404/21

    Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche /

  • OLG Hamm, 26.05.2021 - 11 U 79/20

    Schadensersatz; Kind eines Priesters; Rechtsverfolgung; Kostenerstattung;

  • OLG Celle, 25.06.2015 - 13 U 66/14

    Gerichtliche Überprüfung der Entgelte eines Abwasserverbandes für die

  • LAG Köln, 05.04.2005 - 9 Sa 1316/04

    Arbeitsvertragsklausel zur regelmäßigen Erhöhung eines festen Jahresgehaltes

  • LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 48/11

    Arbeitsentgelt; Höhe eines Bonusanspruchs; Leistungsbestimmung und Ausübung

  • LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
  • LG Hamburg, 04.03.2016 - 404 HKO 6/14

    Schiedsgutachtenvereinbarung: Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens;

  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2008 - 7 Ca 1545/08

    Zuschlag, biiliges Ermessen, Lehrer

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2007 - 9 Sa 90/07
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