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   BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00   

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https://dejure.org/2001,4948
BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00 (https://dejure.org/2001,4948)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2001 - V ZR 221/00 (https://dejure.org/2001,4948)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - V ZR 221/00 (https://dejure.org/2001,4948)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzahlung des Kaufpreises - Verkehrswert eines Grundstücks - Absehen von Beweisaufnahme - Unterlassene Aufklärung - Mitverschulden - Erstattung von Rechtsanwaltskosten - Nichterfüllungsschaden - Verlust von Anlagezinsen - Abrechnungsverhältnis - Schadensersatz - ...

  • Judicialis

    BGB § 326; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 278; ; ZPO § 286

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 362, § 326
    Wirkung von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Geltendmachung des Verzögerungsschadens neben Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 138, 286, 326 BGB; §§ 139, 278, 286 ZPO
    Grundstückskaufvertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - entgangene Zinsen - Beweislast

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 191/81

    Gesamtvermögensvergleich im Sinne der Differenztheorie Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß bei einem auf § 326 BGB gestützten Schadensersatzverlangen das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet wird, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (Senatsurt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418; Senatsurt. v. 24. September 1999, V ZR 71/99, NJW 1999, 3625) und der Gläubiger so zu stellen ist, wie er stünde, wenn der Schuldner den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (BGH, Urt. v. 27. Mai 1998, VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902).
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95

    Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Eine Pflicht zu substantiiertem Bestreiten besteht nämlich nicht schlechthin, sondern nur dann, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während die bestreitende Partei sie kennt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH, Urt. v. 17. Oktober 1996, IX ZR 293/95, NJW 1997, 128, 129).
  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß bei einem auf § 326 BGB gestützten Schadensersatzverlangen das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet wird, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (Senatsurt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418; Senatsurt. v. 24. September 1999, V ZR 71/99, NJW 1999, 3625) und der Gläubiger so zu stellen ist, wie er stünde, wenn der Schuldner den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (BGH, Urt. v. 27. Mai 1998, VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902).
  • BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95

    Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden;

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Dieser Anspruch wird davon, daß dem Gläubiger oder dem Vertragspartner nachträglich ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung erwächst, nicht berührt; der Gläubiger kann den eingetretenen Verzugsschaden allerdings auch in den Nichterfüllungsschaden einbeziehen, darf ihn aber nur einmal liquidieren (Senatsurt. v. 17. Januar 1997, V ZR 285/95, NJW 1997, 1231 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Solche Zahlungen bewirken grundsätzlich keine Erfüllung, sondern stehen unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Feststellung der Schuld; dieser Vorbehalt läßt die Schuldtilgung bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Schwebe (BGH, Urt. v. 22. Mai 1990, IX ZR 229/89, NJW 1990, 2756).
  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Zutreffend weist das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es hier um einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geht, der wie der Hauptanspruch, an dessen Stelle er tritt, verjährt (BGHZ 96, 392, 396).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Denn selbst wenn zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem wirklichen Wert der verkauften Grundstücke ein besonders grobes Mißverhältnis im Sinne der Senatsrechtsprechung (siehe nur Urteil vom 13. Januar 2001, V ZR 437/99, WM 2001, 637, 638 m.w.N.) bestanden haben sollte, ließe sich hier ausnahmsweise der sonst in solchen Fällen gerechtfertigte Schluß auf die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründende verwerfliche Gesinnung (vgl. Senatsurt. v. 19. Januar 2001, aaO) der Klägerin nicht ziehen.
  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß bei einem auf § 326 BGB gestützten Schadensersatzverlangen das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet wird, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (Senatsurt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418; Senatsurt. v. 24. September 1999, V ZR 71/99, NJW 1999, 3625) und der Gläubiger so zu stellen ist, wie er stünde, wenn der Schuldner den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (BGH, Urt. v. 27. Mai 1998, VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 112/98

    Fälligkeitszinsen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00
    Seine auf diese Verurteilung beschränkte Revision hat zur Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung geführt (Senatsurt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 112/98, NJW 2000, 71).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile

    Ein solches Vorbringen ist unerheblich (Senat, Urt. v. 27. Juli 2001, V ZR 221/00, Umdruck S. 6, insoweit in BGH-Report 2001, 955 nicht abgedruckt).
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