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   BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09   

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https://dejure.org/2010,1874
BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09 (https://dejure.org/2010,1874)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2010 - V ZR 221/09 (https://dejure.org/2010,1874)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09 (https://dejure.org/2010,1874)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 WoEigG, § 16 Abs 5 WoEigG, § 10 HeizkostenV, § 12 Abs 6 HeizkostenV
    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten; Vereinbarkeit der Änderung des Verteilungsschlüssels mit der Heizkostenverordnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 3 u. 5; HeizkostenVO §§ 10, 12 Abs. 6
    Abänderbarkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer zur Heizungskostenverteilung; Rechtmäßigkeitsprüfung jeweils anhand der aktuellen Fassung der Heizkostenverordnung bei Inkrafttreten der Änderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer bzgl. einer Heizkostenabrechnung ausschließlich nach Verbrauch durch Mehrheitsbeschluss - Vereinbarkeit der Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten mit der Heizkostenverordnung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtmäßige Änderung einer Eigentümervereinbarung zum Heizkostenverteilungsschlüssels durch mehrheitlichen Beschluss der Eigentümergemeinschaft

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heizkostenumlage - WEG - Änderungsbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung des vereinbarten Umlageschlüssels für Heizkosten durch Mehrheitsbeschluss

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten; Vereinbarkeit der Änderung des Verteilungsschlüssels mit der Heizkostenverordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten; Vereinbarkeit der Änderung des Verteilungsschlüssels mit der Heizkostenverordnung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nur durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer sind Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer bzgl. einer Heizkostenabrechnung ausschließlich nach Verbrauch durch Mehrheitsbeschluss; Vereinbarkeit der Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten mit der Heizkostenverordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizkostenabrechnung: Änderung des Verteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heizkostenverteilung in der Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mehrheitsbeschluss für Heizkostenabrechnung ausschließlich nach Verbrauch

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Heizkostenverteilung in der WEG

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG kann Heizkostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss ändern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer können Heizkostenverteilung per Mehrheitsbeschluss ändern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer können Heizkostenverteilung per Mehrheitsbeschluss ändern

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftseigentum: Verteilerschlüssel-Änderung mit einfacher Mehrheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer frei in Beschlüssen zur Verteilungsschlüssel von Heizkosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abändernde Beschlüsse über die Verteilung von Heizkosten zulässig! (IMR 2010, 434)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3298
  • MDR 2010, 1241
  • NZM 2010, 707
  • ZMR 2010, 970
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09
    Die genannte Vorschrift begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, den Verteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss abweichend von dem in § 16 Abs. 2 WEG bestimmten Maßstab, aber auch abweichend von einem durch die Wohnungseigentümer vereinbarten oder beschlossenen Verteilungsschlüssel zu regeln (vgl. Senat, Urt. v. 9. Juli 2010, V ZR 202/09 - zur Veröffentlichung bestimmt - sowie Bärmann/Becker, WEG, 10. Aufl., § 16 Rdn. 103; Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rdn. 151).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Daher entspricht allein eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298, 3299, Rn. 15).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    aa) § 16 Abs. 3 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern bei den in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten die Möglichkeit, auch einen im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298).

    bb) Bei der Frage, ob die Neuregelung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, ist zu berücksichtigen, dass den Wohnungseigentümern bei Änderungen des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt ist (Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298, 3299).

    Unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG bedeutet dies jedoch nur, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen (vgl. BT-Drucks.,aaO; LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 2009, 884 f.; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 83; Hügel in Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, § 5 Rn. 23; vgl. auch Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298, 3299; aA Jennißen in Jennißen, aaO, § 16 Rn. 39; Schmid, ZMR 2010, 259; jeweils mwN.).

  • BGH, 16.01.2019 - VIII ZR 113/17

    Wohnraummiete: Ausschluss des Anspruchs des Mieters auf Abrechnung der Heizkosten

    Unbeschadet dessen entspricht ein Abrechnungsmaßstab, der gegen die - gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 2 HeizkostenV auch innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beachtende - Heizkostenverordnung verstößt, nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (BGH, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15).

    Des Weiteren ist der Kläger entgegen der Auffassung der Beklagten nicht darauf beschränkt, eine Änderung des Verteilungsschlüssels erst mit Beginn des nächsten vertraglich geregelten Abrechnungszeitraums zu verlangen, denn die Vorschriften der Heizkostenverordnung gehen rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor (§ 2 HeizkostenV; siehe dazu BGH, Urteile vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05, aaO Rn. 13; vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 92/08, NJW 2009, 667 Rn. 11; vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, aaO Rn. 17; jeweils mwN).

  • BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht allein eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, WuM 2012, 222 Rn. 9).
  • BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19

    Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch

    Die Vorschrift begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, den Verteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss abweichend von dem in § 16 Abs. 2 WEG bestimmten Maßstab, aber auch abweichend von einem durch die Wohnungseigentümer vereinbarten oder beschlossenen Verteilungsschlüssel zu regeln (Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 7; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 9; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 12).

    Zwar ist die Anpassung einer Kostenregelung an zwingende Vorgaben in der Heizkostenverordnung als sachgerecht anzusehen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15); denn die Heizkostenverordnung ist auch innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beachten (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 2 HeizkostenV).

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht

    a) § 16 Abs. 3 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern bei den in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten die Möglichkeit, auch einen im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298).
  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass allein eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 8 u. 9; Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, NZM 2017, 77 Rn. 13).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines

    Da die gesetzlichen Öffnungsklauseln nach § 16 Abs. 3 und 4 WEG auch bei der Änderung von Verteilungsschlüsseln anwendbar sind, die vor dem Inkrafttreten der genannten Regelungen getroffen worden sind (§ 16 Abs. 5 WEG; vgl. auch Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298), strahlt die von dem Gesetzgeber intendierte Erweiterung des Gestaltungsspielraums auch auf Öffnungsklauseln aus, die unter der Geltung des früheren Rechts vereinbart oder in eine Teilungserklärung aufgenommen worden sind.
  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2022 - 13 S 20/22

    Terrassen- und Balkonsanierung: Spätere Änderung des Kostenverteilerschlüssels?

    Denn die Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 2. S. 2 WEG besteht trotz einer bereits in der Vergangenheit getroffenen Entscheidung fort (BGH NJW 2010, 3298; BeckOK BGB/Hügel, 62. Ed. 1.5.2022, WEG § 16 Rn. 23; BeckOK WEG/Bartholome, 49. Ed. 1.7.2022, WEG § 16 Rn. 122).

    Ob eine Abweichung von einem bereits feststehenden Verteilungsschlüssel im Nachhinein nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommt, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (so bei Eingriff in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume BGH NJW 2010, 2654 Rn. 11) oder ob angesichts der vom Gesetzgeber beabsichtigen Stärkung der Mehrheitsmacht im Wesentlichen nur noch das Willkürverbot gilt (offenlassend BGH NJW 2010, 3298 Rn. 14; dafür BeckOK WEG/Bartholome, 49. Ed. 1.7.2022, WEG § 16 Rn. 124), kann dahinstehen.

    Nach ersterem Maßstab wäre eine Änderung ausgeschlossen, denn zweifellos ist in Anbetracht des weiten Spielraums, den die Wohnungseigentümer bei der Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels genießen (BGH NJW 2010, 3298 Rn. 17; BGH Urt. v. 16.9.2022 - V ZR 69/21, BeckRS 2022, 29385 Rn. 38 f.), auch die Verteilung nach MEA als sachgerecht anzusehen und führt hier trotz der Bevorteilung der Klägerin nicht zu insgesamt groß unbilligen Ergebnissen.

  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht allein eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 9; Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, NJW-RR 2017, 263 Rn. 13).
  • LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22

    Grenzen geänderter Kostenverteilung in WEG

  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

  • LG Berlin, 03.12.2013 - 55 S 127/12

    Heizkosten: Verteilungsschlüssel nur nach Wohnfläche ist unzulässig!

  • LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 25 S 34/22

    Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels zulässig?

  • AG Düsseldorf, 21.03.2011 - 292a C 7251/10

    Verteilung der Heizkosten zu 70 % nach erfasstem Verbrauch?

  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12

    Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!

  • LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit eines Mehrheitsbeschlusses über die

  • AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13

    Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

  • LG Düsseldorf, 24.09.2021 - 19 S 29/23
  • LG Düsseldorf, 24.09.2021 - 19 S 29/19
  • AG Niebüll, 29.05.2012 - 18 C 19/10

    Betriebskosten sind auf die Grundbucheigentümer umzulegen!

  • AG München, 15.09.2022 - 1293 C 10382/21

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Beschlüsse der Wohnungseigentümer,

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