Rechtsprechung
BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 49a GKG, § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 GKG
- Wolters Kluwer
Schätzung des maßgeblichen Interesse eines Wohnungseigentümers bzgl. der Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums auf 20 v.H. des Verkaufspreises
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EGZPO § 21 Nr. 8; GKG § 49a; WEG § 12
Gleichlauf von Wert der Beschwer und Streitwert bei Streitigkeiten über Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: 20 % des Verkaufswerts - rewis.io
Wohnungseigentumssache: Rechtsmittelbeschwer eines sich gegen die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums wendenden Wohnungseigentümers; Streitwert bei Streitigkeiten über die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 21 Nr. 8 ; WEG § 12
Schätzung des maßgeblichen Interesse eines Wohnungseigentümers bzgl. der Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums auf 20 v.H. des Verkaufspreises - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: Streitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Streitwert bei Veräußerung des Wohnungseigentums
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: Formelle Beschwer? (IMR 2018, 441)
Verfahrensgang
- AG Köln, 24.05.2016 - 215 C 202/15
- LG Köln, 13.07.2017 - 29 S 128/16
- BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17
- BGH, 28.09.2018 - V ZR 229/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1358
- MDR 2018, 1178
- NZM 2018, 824
- ZMR 2018, 1027
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16
Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des …
Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17
Maßgeblich ist insoweit das Interesse des Beschwerdeführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (näher Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2 mwN).In diesem Bereich stimmen Beschwer und Streitwert ausnahmsweise (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2) regelmäßig überein.
Infolgedessen beträgt das gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG maßgebliche hälftige Interesse der Parteien regelmäßig 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums, wobei die in § 49a Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 GKG enthaltenen Grenzen gewahrt werden (vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 8).
- BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17
Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung …
Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums versagt wird, ist in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu schätzen (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, WuM 2018, 317).Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, ist das Interesse eines Wohnungseigentümers an der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in der Regel mit 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu bemessen (Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, WuM 2018, 317 Rn. 6).
- BGH, 15.11.2018 - V ZR 25/18
Bemessung des Streitwerts in einem Klageverfahren über die Zustimmung zur …
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20 % des Meistgebots zu schätzen (im Anschluss an Senat…, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6; Beschluss vom 19. Juli 2018 V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 3).In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20 % des Meistgebots (im Anschluss an Senat…, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6 und 8; Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 4).
Bereits entschieden hat der Senat, dass das Interesse eines Wohnungseigentümers an der Erteilung der Zustimmung zu einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung des Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 2 WEG in der Regel mit 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu bemessen ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6 zu der Bemessung des Interesses im Rahmen der Streitwertbestimmung nach § 49a GKG; siehe auch Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 3).
In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums (Senat…, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6 und 8; Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 4).
Rechtsprechung
BGH, 28.09.2018 - V ZR 229/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Versagung der Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
WEG § 12 ; ZPO § 321a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Versagung der Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 24.05.2016 - 215 C 202/15
- LG Köln, 13.07.2017 - 29 S 128/16
- BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17
- BGH, 28.09.2018 - V ZR 229/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17
Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung …
Auszug aus BGH, 28.09.2018 - V ZR 229/17
Bereits vor der Entscheidung des Senats vom 18. Januar 2018 (V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 f.) entsprach es verbreiteter Ansicht der Obergerichte, dass das Interesse bei einem Streit um die Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG mit einem Bruchteil des Kaufpreises zu bemessen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, aaO Rn. 5 mwN).