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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17   

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https://dejure.org/2018,26108
BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17 (https://dejure.org/2018,26108)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2018 - V ZR 229/17 (https://dejure.org/2018,26108)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17 (https://dejure.org/2018,26108)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Schätzung des maßgeblichen Interesse eines Wohnungseigentümers bzgl. der Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums auf 20 v.H. des Verkaufspreises

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EGZPO § 21 Nr. 8; GKG § 49a; WEG § 12
    Gleichlauf von Wert der Beschwer und Streitwert bei Streitigkeiten über Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: 20 % des Verkaufswerts

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Rechtsmittelbeschwer eines sich gegen die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums wendenden Wohnungseigentümers; Streitwert bei Streitigkeiten über die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 21 Nr. 8 ; WEG § 12
    Schätzung des maßgeblichen Interesse eines Wohnungseigentümers bzgl. der Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums auf 20 v.H. des Verkaufspreises

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert bei Veräußerung des Wohnungseigentums

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: Formelle Beschwer? (IMR 2018, 441)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1358
  • MDR 2018, 1178
  • NZM 2018, 824
  • ZMR 2018, 1027
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17
    Maßgeblich ist insoweit das Interesse des Beschwerdeführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (näher Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2 mwN).

    In diesem Bereich stimmen Beschwer und Streitwert ausnahmsweise (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2) regelmäßig überein.

    Infolgedessen beträgt das gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG maßgebliche hälftige Interesse der Parteien regelmäßig 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums, wobei die in § 49a Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 GKG enthaltenen Grenzen gewahrt werden (vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 8).

  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZR 229/17
    Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums versagt wird, ist in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu schätzen (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, WuM 2018, 317).

    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, ist das Interesse eines Wohnungseigentümers an der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in der Regel mit 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu bemessen (Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, WuM 2018, 317 Rn. 6).

  • BGH, 15.11.2018 - V ZR 25/18

    Bemessung des Streitwerts in einem Klageverfahren über die Zustimmung zur

    Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20 % des Meistgebots zu schätzen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6; Beschluss vom 19. Juli 2018 V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 3).

    In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20 % des Meistgebots (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6 und 8; Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 4).

    Bereits entschieden hat der Senat, dass das Interesse eines Wohnungseigentümers an der Erteilung der Zustimmung zu einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung des Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 2 WEG in der Regel mit 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu bemessen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6 zu der Bemessung des Interesses im Rahmen der Streitwertbestimmung nach § 49a GKG; siehe auch Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 3).

    In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums (Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6 und 8; Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 4).

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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2018 - V ZR 229/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34343
BGH, 28.09.2018 - V ZR 229/17 (https://dejure.org/2018,34343)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2018 - V ZR 229/17 (https://dejure.org/2018,34343)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2018 - V ZR 229/17 (https://dejure.org/2018,34343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Versagung der Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    WEG § 12 ; ZPO § 321a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Versagung der Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

    Auszug aus BGH, 28.09.2018 - V ZR 229/17
    Bereits vor der Entscheidung des Senats vom 18. Januar 2018 (V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 f.) entsprach es verbreiteter Ansicht der Obergerichte, dass das Interesse bei einem Streit um die Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG mit einem Bruchteil des Kaufpreises zu bemessen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, aaO Rn. 5 mwN).
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