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   BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20   

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https://dejure.org/2022,14655
BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20 (https://dejure.org/2022,14655)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2022 - V ZR 231/20 (https://dejure.org/2022,14655)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - V ZR 231/20 (https://dejure.org/2022,14655)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 281 Abs 2 BGB, § 437 Nr 3 BGB
    Sachmängelhaftung: Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer mangelhaften Kaufsache nach den Grundsätzen eines Abzugs "neu für alt"; Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz statt der Leistung wegen der erforderlichen Neuabdichtung der Kellerwände aufgrund erhöhter Feuchtigkeit als Sachmangel; Beschränkung des Schadensersatzanspruchs des Käufers auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer (gebrauchten) mangelhaften Kaufsache nach den Grundsätzen eines Abzugs "neu für alt"

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, 2, § 437 Nr. 3, § 439 Abs. 2, § 444
    Zum Abzug "neu für alt" beim Schadensersatz statt der Leistung nach arglistigem Verschweigen eines Mangels (hier: mangelhafte Kellerabdichtung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz statt der Leistung wegen der erforderlichen Neuabdichtung der Kellerwände aufgrund erhöhter Feuchtigkeit als Sachmangel; Beschränkung des Schadensersatzanspruchs des Käufers auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kellerabdichtung mangelhaft: Kostenbeteiligung nach den Grundsätzen eines Abzugs "neu für alt"?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu den Grenzen der Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer (gebrauchten) mangelhaften Kaufsache nach den Grundsätzen eines Abzugs "neu für alt" (hier Erneuerung einer mangelhaften Kellerabdichtung)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hauskauf mit mangelhafter Kellerabdichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hausverkäufer muss Aufwand für neue Kellerabdichtung voll erstatten

Besprechungen u.ä. (5)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fall zum Kein Abzug "Neu für alt" bei Mangelbeseitigung

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Kein Abzug "Neu für alt" bei Mangelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hurra, wir sind betrogen worden! (IMR 2022, 328)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hurra, wir sind betrogen worden!

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hurra, wir sind betrogen worden! (IBR 2022, 430)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2328
  • ZIP 2022, 1389
  • MDR 2022, 1006
  • NZM 2022, 724
  • WM 2023, 794
  • NZG 2022, 1268
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Denn der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB kann anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten geltend gemacht werden (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 33/19, BGHZ 229, 115 Rn. 11 ff.).

    Dieser richtet sich also danach, was der Käufer erhalten hätte, wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Nacherfüllung ordnungsgemäß nachgekommen wäre, da dies der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des auszugleichenden positiven Interesses ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZfBR 2020, 552 Rn. 34).

    Ist das nicht der Fall, hat das Auswirkungen auf den Schadensersatz schon deshalb, weil kein Anreiz für den Verkäufer bestehen soll, die Nachbesserung nicht durchzuführen, um bei dem folgenden Schadensersatzanspruch in den Genuss eines Abzuges "neu für alt" zu kommen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Beschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZfBR 2020, 552 Rn. 40).

    Denn durch die Ersatzfähigkeit der Mängelbeseitigungskosten unabhängig von deren Aufwendung wird der Vorrang des Erfüllungsanspruchs schadensrechtlich umgesetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZfBR 2020, 552 Rn. 40).

    Hierdurch wird zudem dem Umstand Rechnung getragen, dass die Schadensersatzleistung in vielen Fällen der Vorfinanzierung der von dem Verkäufer nicht vorgenommenen und nun durchzuführenden Mangelbeseitigung dient (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZfBR 2020, 552 Rn. 46).

    Diese Begrenzung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des nachfolgenden Schadensersatzanspruchs aus und verhindert eine Überkompensation des Käufers (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 33/19, BGHZ 229, 115 Rn. 30).

    Kann nämlich der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern, weil sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 34 ff.; Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 33/19, BGHZ 229, 115 Rn. 30).

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse folgt daraus, dass die Kläger die Mehrwertsteuer erst beanspruchen können, wenn sie angefallen ist, sie also die Mängelbeseitigung tatsächlich durchführen lassen (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 33/19, BGHZ 229, 115 Rn. 13).

  • BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Dieser richtet sich also danach, was der Käufer erhalten hätte, wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Nacherfüllung ordnungsgemäß nachgekommen wäre, da dies der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des auszugleichenden positiven Interesses ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZfBR 2020, 552 Rn. 34).

    Ist das nicht der Fall, hat das Auswirkungen auf den Schadensersatz schon deshalb, weil kein Anreiz für den Verkäufer bestehen soll, die Nachbesserung nicht durchzuführen, um bei dem folgenden Schadensersatzanspruch in den Genuss eines Abzuges "neu für alt" zu kommen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Beschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZfBR 2020, 552 Rn. 40).

    Denn durch die Ersatzfähigkeit der Mängelbeseitigungskosten unabhängig von deren Aufwendung wird der Vorrang des Erfüllungsanspruchs schadensrechtlich umgesetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZfBR 2020, 552 Rn. 40).

    Hierdurch wird zudem dem Umstand Rechnung getragen, dass die Schadensersatzleistung in vielen Fällen der Vorfinanzierung der von dem Verkäufer nicht vorgenommenen und nun durchzuführenden Mangelbeseitigung dient (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZfBR 2020, 552 Rn. 46).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Der damit regelmäßig verbundene Vorteil einer Werterhöhung der Sache stellt ebenso wie der Umstand, dass der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart, eine unvermeidliche Folge des dem Käufer von dem Gesetzgeber eingeräumten Nacherfüllungsanspruchs dar (vgl. in Abgrenzung dazu die Anrechnung von ersparten Aufwendungen, die der Käufer ohnehin geplant hatte, Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 20 f.).

    Den Nacherfüllungsanspruch begrenzt der Senat, indem er aus § 439 Abs. 3 Satz 2 BGB idF vom 2. Januar 2002 (jetzt: § 439 Abs. 4 Satz 2 BGB) Vorgaben für die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung abgeleitet hat (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 41 ff. zu § 439 Abs. 3 Satz 2 BGB idF vom 2. Januar 2002).

    Kann nämlich der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern, weil sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 34 ff.; Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 33/19, BGHZ 229, 115 Rn. 30).

  • LG Münster, 13.05.2009 - 1 S 29/09

    Autokauf - Keine Selbstbeteiligung bei Nachbesserungsarbeiten

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Ansonsten könnte dem Käufer unter Umständen eine Nachbesserung aus finanziellen Gründen unmöglich werden (vgl. LG Münster, DAR 2009, 531, 532; MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 439 Rn. 23).

    (2) Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache, und kann der Mangel nur dadurch beseitigt werden, dass ein mangelbehaftetes Teil durch ein neues Teil oder jedenfalls höherwertiges Teil ersetzt wird, wie dies beispielsweise der Fall ist, wenn bei einem Gebrauchtwagen zur Mangelbeseitigung ein neues Getriebe eingesetzt werden muss, weil ein funktionsfähiges gebrauchtes Getriebe nicht verfügbar ist, hat der Käufer hierauf einen Anspruch (vgl. LG Münster, DAR 2009, 531, 532; MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 439 Rn. 23; Ball, NZV 2004, 217, 221).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Zwar kann der Entzug von Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist, sowohl im Deliktsrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212) als auch im Rahmen einer vertraglichen Haftung einen Vermögensschaden begründen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - VII ZR 172/13, BGHZ 200, 203 Rn. 12, 17 mwN).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    d) Der von den Klägern im Hinblick auf die Mangelbeseitigungskosten weiter verfolgte Zinsanspruch ist - ihrem Antrag entsprechend - unter dem Gesichtspunkt der Rechtshängigkeitszinsen begründet (§ 291 Satz 1 BGB), wobei Zinsbeginn entsprechend § 187 Abs. 1 BGB der auf die Rechtshängigkeit (Zustellung der Klageschrift, § 253 Abs. 1, § 261 Abs. 1 ZPO) des Zahlungsanspruchs folgende Tag ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518, 519), hier also der 20. Februar 2014.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 8/20

    Umfang der Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Der Gegenstandswert der Anwaltskosten, der sich nach dem tatsächlich bestehenden Schadensersatzanspruch zum Zeitpunkt der Beauftragung der Rechtsanwälte richtet (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2021 - VI ZR 8/20, WM 2021, 358 Rn. 21), stimmt mit der Höhe der vorprozessual geltend gemachten Mängelbeseitigungskosten von 23.400,30 EUR überein.
  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Die Regelung soll den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkauf-RL festgelegten Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung umsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16, NJW 2017, 2758 Rn. 29), ist aber nicht auf Verbrauchsgüterkäufe beschränkt.
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 172/13

    Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltens von Wohnraum

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Zwar kann der Entzug von Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist, sowohl im Deliktsrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212) als auch im Rahmen einer vertraglichen Haftung einen Vermögensschaden begründen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - VII ZR 172/13, BGHZ 200, 203 Rn. 12, 17 mwN).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Auszug aus BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20
    Die Pflichten des Verkäufers werden damit nicht mehr allein durch den im Vertrag vereinbarten Kaufgegenstand festgelegt, sondern in Ansehung der Pflichtverletzung des Verkäufers modifiziert und ergänzt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, BGHZ 230, 296 Rn. 45 f. mwN).
  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94

    Berechnung des Abzugs "neu für alt"

  • OLG Stuttgart, 25.03.2024 - 10 U 13/23

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

    Nach der neueren Rechtsprechung des für das Kaufrecht zuständigen V. Zivilsenats ist in einem solchen Fall keine Vorteilsausgleichung vorzunehmen (Urteil vom 13. Mai 2022 - V ZR 231/20 -, Rn. 16 ff.), sofern sich der Vorteil des Käufers darin erschöpft, dass die Kaufsache durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils durch ein neues Teil einen Wertzuwachs erfährt oder dass der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart.

    Soweit der 5. Zivilsenat des BGH argumentiert, dass das Gesetz lediglich in § 439 Abs. 6 BGB (= § 439 Abs. 5 BGB aF) eine Herausgabe gezogener Nutzungen durch den Käufer bei Lieferung einer mangelfreien Sache anordnet (BGH, Urteil vom 13. Mai 2022 - V ZR 231/20 -, Rn. 19), gilt entsprechendes im Werkvertragsrecht gemäß SS 635 Abs. 4, 346 ff. BGB.

  • BGH, 27.10.2023 - V ZR 43/23

    Über undichtes Terrassendach muss aufgeklärt werden!

    Denn berechnen die Kläger ihren Schaden, wie hier, zulässigerweise auf der Grundlage der von dem Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten "fiktiv", also ohne Durchführung der Mängelbeseitigung und damit insbesondere ohne Umsatzsteuer (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 33/19, BGHZ 229, 115 Rn. 11 ff.), haben sie - schon um der drohenden Verjährung zu begegnen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330 Rn. 16) - ein Interesse im Sinne von § 256 ZPO an der Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2022 - V ZR 231/20, NJW 2022, 2328 Rn. 26; Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, NJW 2018, 1954 Rn. 29).
  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Einreichen eines fristwahrenden Schriftsatzes des Prozessbevollmächtigten durch

    Kann nämlich der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern, weil sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2022 - V ZR 231/20, NJW 2022, 2328 Rn. 21; Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 33/19; BGHZ 229, 115 Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2023 - 22 U 300/21

    Höhe des Vorschussanspruchs für die Sanierung von Betonmängeln in

    13.05.2022 - V ZR 231/20, NJW 2022, 2328) im Falle der Nachbesserung generell ein Vorteilsausgleich wegen einer durch die Nachbesserung eintretenden Verlängerung der Lebensdauer des Werks ausgeschlossen ist, kann dahinstehen.
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