Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.11.2011

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10   

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https://dejure.org/2013,36209
BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2013,36209)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2013 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2013,36209)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2013 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2013,36209)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 EGV 44/2001, Art 6 Nr 1 EGV 44/2001, § 1 Abs 1 VermG, § 3 Abs 1 VermG, § 1 InVorG
    Internationale Zuständigkeit: Bereicherungsklage des Landes Berlin auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge an Restitutionsberechtigte aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen ...

  • Wolters Kluwer

    Internationaler Gerichtsstand der Streitgenossenschaft in einem internationalen Zivilrechtsstreit; Anwendbarkeit VO 44/2001/EG bei einer Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung; Bereicherungsrechtlicher Anspruch wegen überzahlten Betrags im ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand; Zahlung der Differenz zwischen Verkaufserlös und Verkehrswert; fehlerhafte Auskehr durch Landesbehörde

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit: Bereicherungsklage des Landes Berlin auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge an Restitutionsberechtigte aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationaler Gerichtsstand der Streitgenossenschaft in einem internationalen Zivilrechtsstreit; Anwendbarkeit VO 44/2001/EG bei einer Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung; Bereicherungsrechtlicher Anspruch wegen überzahlten Betrags im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist eine "Zivil- und Handelssache" gem. VO (EG) Nr. 44/2001?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 704
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-645/11

    Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 11. April 2013 (Rs. C-645/11, NJW 2013, 1661) wie folgt entschieden:.

    Diesen Zusammenhang hat der Gerichtshof hier daraus abgeleitet, dass die Beklagten gegen den Bereicherungsanspruch weitergehende Wiedergutmachungsansprüche einwenden und darüber nur einheitlich entschieden werden kann (Urteil vom 11. April 2013 - C-645/11, NJW 2013, 1661, 1663 Rn. 4547).

    Auf solche mitverklagten Personen ist Art. 6 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 nach dem Urteil des Gerichtshofs nicht anzuwenden (NJW 2013, 1661, 1663 Rn. 52-54).

  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Der Senat hat zu den mit dem Berufungsurteil aufgeworfenen Fragen der Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Nr. 1 der VO (EG) Nr. 44/2001 den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung ersucht (Beschluss vom 18. November 2011 - V ZR 232/10, ZOV 2012, 43).

    Dass die Beklagten zu 3, 6, 7 und 9 in Deutschland anderes Vermögen hätten, ist weder vorgetragen noch ersichtlich (Senat, Beschluss vom 18. November 2011 - V ZR 232/10, ZOV 2012, 43 Rn. 4).

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 221/01

    Restitutionsansprüche und vereinigungsbedingte Wertsteigerungen im

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Der Anspruch auf Auskehrung des Erlöses aus dem Verkauf eines an die früheren Eigentümer zu restituierenden Grundstücks für Investitionszwecke nach § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG ist als originärer sondergesetzlicher Anspruch einem Nachlass schon nicht vergleichbar (ebenso BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - XII ZR 221/01, BGHZ 157, 379, 386 für die entsprechende Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Auch haften die Beklagten nicht, wie der Kläger meint, als Gesamtschuldner, sondern als Teilschuldner (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 309 mwN; ebenso für § 281 BGB aF = § 285 BGB: Senat, Urteil vom 17. Dezember 1998 - V ZR 341/97, VIZ 1999, 176, 177), weil jeder nur um den Geldbetrag ungerechtfertigt bereichert sein kann, den er selbst ohne Rechtsgrund erlangt hat.
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97

    Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Auch haften die Beklagten nicht, wie der Kläger meint, als Gesamtschuldner, sondern als Teilschuldner (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 309 mwN; ebenso für § 281 BGB aF = § 285 BGB: Senat, Urteil vom 17. Dezember 1998 - V ZR 341/97, VIZ 1999, 176, 177), weil jeder nur um den Geldbetrag ungerechtfertigt bereichert sein kann, den er selbst ohne Rechtsgrund erlangt hat.
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Nach dem - für die Zulässigkeit der Klage allein maßgeblichen - eigenen Vorbringen des Klägers haben die Beklagten daher insoweit gerade kein Vermögen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 229/91, BGHZ 120, 334, 346).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    In diesem Fall besteht in aller Regel ein rechtlich anzuerkennendes Interesse, den Streitgenossen, gegen den die Klage unzulässig ist, durch Teilurteil aus dem Rechtsstreit zu entlassen (BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 232/10, ZOV 2014, 16 Rn. 2, 8 ff.; Urteil vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, WM 2015, 1287 Rn. 8).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in

    Dann besteht in aller Regel ein rechtlich anzuerkennendes Bedürfnis, den Streitgenossen, bezüglich dessen die Klage bereits unzulässig ist, durch Teilurteil aus dem Prozess zu entlassen (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 232/10, ZOV 2014, 16 Rn. 2, 8 ff.; Dressler in BeckOK ZPO, § 61 Rn. 11 [Stand 1. Januar 2013]; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. § 301 Rn. 31).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1495
BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2011,1495)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2011 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2011,1495)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2011 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2011,1495)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 EGV 44/2001, Art 6 Nr 1 EGV 44/2001, Art 267 AEUV, § 1 Abs 1 VermG, § 3 Abs 1 VermG
    Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: Zuständigkeit für Klage auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit dem NS-Regime; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in ...

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Kaufpreisrückforderung als Zivilsache nach irrtümlicher Kaufpreiszahlung anstelle lediglich eines Teils nach behördlicher Anordnung

  • unalex.eu

    Art. 1, 6 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Streitsachen - Rechtsbeziehungen eines Hoheitsträgers mit Privatpersonen - Mehrparteiengerichtsstand - Allgemeines - Drittstaatenproblematik - Konnexität - Konnexität in besonderen Rechtsbereichen - ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Zuständigkeit für Rückforderungsklage des zur Wiedergutmachung gezahlten - insoweit nicht geschuldeten - Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag gegen Partei mit Wohnsitz außerhalb der EU

  • rewis.io

    Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: Zuständigkeit für Klage auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit dem NS-Regime; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: Zuständigkeit für Klage auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit dem NS-Regime; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in ...

  • rechtsportal.de

    Einordnung einer Kaufpreisrückforderung als Zivilsache nach irrtümlicher Kaufpreiszahlung anstelle lediglich eines Teils nach behördlicher Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit und Streitgenossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Nach der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs scheitert die Annahme einer engen Beziehung nicht (mehr) daran, dass die Ansprüche nicht aus derselben Anspruchsgrundlage abgeleitet werden (Urteil vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 - Freeport plc gegen Arnoldsson, Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3704 Rn. 38), hier bei den Beklagten zu 1 bis 10 ungerechtfertigte Bereicherung und bei dem Beklagten zu 11 unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB.

    Maßgeblich ist vielmehr, ob zwischen den Ansprüchen gegen die mehreren Beklagten ein innerer Zusammenhang besteht (Gerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 - Freeport plc gegen Arnoldsson, Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3704 Rn. 40 f.) und ob zu befürchten ist, dass die Entscheidungen in einzelnen Prozessen gegen die Beklagten bei gleicher Sach- und Rechtslage voneinander abweichen (Gerichtshof, Urteile vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3704 Rn. 41 und vom 13. Juli 2006 - Rs. C-539/03 - Roche Nederland BV u.a. gegen Primus und Goldenberg, Slg 2006, I-6535 = EuZW 2006, 573, 574 in Verbindung mit Nr. 113 der Stellungnahme des Generalanwalts in dieser Sache).

    Bejaht hat der Gerichtshof einen solchen inneren Zusammenhang bei der Klage gegen Hauptschuldner und Bürgen (Urteil in der Rechtssache Reisch Montage AG gegen Kiesel Baumaschinen Handels GmbH vom 13. Juli 2006 - C-103/05, Slg. 2006, I-6827 = NJW-RR 2006, 1568, 1569) und für die Klage gegen zwei alternativ als Vertragspartner in Betracht kommende Personen (Urteil vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 - Freeport plc gegen Arnoldsson, Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3705).

  • EuGH, 16.12.1980 - 814/79

    Niederlande State

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Den Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung bildet das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Niederlande gegen Rüffer (vom 16. Dezember 1980 - Rs. C-814/79, Slg. 1980, 3807 = IPRax 1981, 169).

    Maßgeblich war dabei nach dem Verständnis des erkennenden Senats, dass die Wahrnehmung der Strompolizei in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union allgemein als hoheitliche Tätigkeit qualifiziert wird (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1980 - Rs. 814/79, Slg. 1980, 3807 = IPRax 1981, 169, 173 Rn. 11).

  • EuGH, 15.05.2003 - C-266/01

    Préservatrice Foncière TIARD

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Ohne solche Sonderrechte hat der Gerichtshof den Anspruch aus einer Bürgschaft für staatliche Zollforderungen als Zivilsache eingeordnet (Urteil in der Rechtssache TIARD SA gegen Niederlande vom 15. Mai 2003 - Rs. C-266/01, Slg. 2003, I-4867 = IPRax 2003, 528, 531 Rn. 36, 40).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-539/03

    Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Maßgeblich ist vielmehr, ob zwischen den Ansprüchen gegen die mehreren Beklagten ein innerer Zusammenhang besteht (Gerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 - Freeport plc gegen Arnoldsson, Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3704 Rn. 40 f.) und ob zu befürchten ist, dass die Entscheidungen in einzelnen Prozessen gegen die Beklagten bei gleicher Sach- und Rechtslage voneinander abweichen (Gerichtshof, Urteile vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3704 Rn. 41 und vom 13. Juli 2006 - Rs. C-539/03 - Roche Nederland BV u.a. gegen Primus und Goldenberg, Slg 2006, I-6535 = EuZW 2006, 573, 574 in Verbindung mit Nr. 113 der Stellungnahme des Generalanwalts in dieser Sache).
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Es soll verhindert werden, dass die Regel des Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 44/2001, wonach der Schuldner an seinem Wohnsitz zu verklagen ist, unterlaufen wird (Gerichtshof, Urteil in der Rechtssache Khalelis vom 27. September 1988 - Rs. 189/87, NJW 1988, 3088, 3089 Nr. 8 f.).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Bejaht hat der Gerichtshof einen solchen inneren Zusammenhang bei der Klage gegen Hauptschuldner und Bürgen (Urteil in der Rechtssache Reisch Montage AG gegen Kiesel Baumaschinen Handels GmbH vom 13. Juli 2006 - C-103/05, Slg. 2006, I-6827 = NJW-RR 2006, 1568, 1569) und für die Klage gegen zwei alternativ als Vertragspartner in Betracht kommende Personen (Urteil vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 - Freeport plc gegen Arnoldsson, Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3705).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a.

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Entschieden ist nur, dass einer der Beklagten an seinem Wohnsitz verklagt sein muss (Gerichtshof, Urteil in der Rechtssache Réunion européenne SA u.a. / Spliethoff's Bevrachtingskantoor u.a. vom 27. Oktober 1998 - Rs. C-51/97, Slg. 1998, 6511 = EuZW 1999, 59, 62 Rn. 44).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-271/00

    Baten

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Auf dieser Linie sieht der erkennende Senat auch das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Gemeente Steenbergen gegen Baten (Urteil vom 14. November 2002 - Rs. C-271/00, Slg. 2002, I-10489 = EuZW 2003, 30, 32 Rn. 36), in welchem er den Rückgriff einer staatlichen Stelle gegen den privaten Unterhaltsschuldner nicht als Zivilsache eingestuft hat, weil der Staat im konkreten Fall Sonderrechte hatte, auch wenn er sie tatsächlich nicht nutzte.
  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

    Auszug aus BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10
    Das hat der Gerichtshof etwa für die Haftung des Lehrers einer öffentlichen Schule wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bei einer Schulfahrt entschieden (Urteil in der Rechtssache Sonntag gegen Waidmann u.a. vom 21. April 1993 - Rs. C-172/91, Slg. 1993, I-1963 = NJW 1993, 2091, 2092 Rn 22 f.).
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