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   BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40831
BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11 (https://dejure.org/2012,40831)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2012 - V ZR 234/11 (https://dejure.org/2012,40831)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2012 - V ZR 234/11 (https://dejure.org/2012,40831)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss über eine aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von vornherein nicht erreichbare Maßnahme

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 20 Abs. 3
    Beschluss über Maßnahmen zur Beendigung eines zwischen Gemeinschaft und Mitglied geschlossenen Vertrages; ordnungsgemäße Verwaltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Scheitern der ordnungsgemäßen Verwaltung i.R.e. Beschlusses seitens einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Mitglieder geschlossenen Vertrages

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Gleichbehandlungsgrundsatz eines WEG-Verbandes bei Kündigung eines an einen Miteigentümer vermieteten Stellplatzes wegen unerlaubter Untervermietung; § 20 Abs. 3 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungsgemäße Verwaltung bei Beendigung eines Vertrages zwischen der Gemeinschaft und einem Wohnungseigentümer; unerlaubte Untervermietung eines im Gemeinschaftseigentums stehenden Stellplatzes

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 3, 4
    Rechtmäßige Beschlussfassung zur Beendigung eines Untermietverhältnisses trotz fehlender Vollmacht bei vorangegangener Kündigung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss über eine aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von vornherein nicht erreichbare Maßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 540 Abs. 1 S. 1
    Scheitern der ordnungsgemäßen Verwaltung i.R.e. Beschlusses seitens einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Mitglieder geschlossenen Vertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beendigung eines Vertrags zwischen WEG und einem Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die WEG-Gemeinschaft und die unberechtigte Untervermietung eines Kfz-Stellplatzes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beendigung eines Vertrags zwischen WEG und einem Eigentümer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beendigung des Mietvertrags über einen Garagenplatz wegen Untervermietung durch die Wohnungseigentümerin

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beendigung des Verwaltervertrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer können Mietvertrag über Stellplatz bei unerlaubter Untervermietung kündigen

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Gleichbehandlungsgrundsatz beachten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Ungleichbehandlung von Wohnungseigentümern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Ungleichbehandlung von Wohnungseigentümern

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch auf Gleichbehandlung der Wohnungseigentümer durch die Eigentümerversammlung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung und Treue im Wohnungseigentumsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung in der Eigentümergemeinschaft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beschlussfassung: Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Gleichbehandlung der Wohnungseigentümer bei Beschlussfassung! (IMR 2013, 68)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 335
  • MDR 2013, 209
  • NZM 2013, 195
  • ZMR 2013, 288
  • NJ 2013, 380
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    Hierfür ist aber erforderlich, dass aus diesen der Wille des Berufungsgerichts klar und eindeutig hervorgeht, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, Grundeigentum 2012, 962 f., Rn. 5 mwN).

    Da die beschlossene Genehmigung der Kündigung und deren gerichtliche Durchsetzung in einem besonders engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, führte ein Erfolg der Beschlussmängelklage hinsichtlich der Genehmigung jedenfalls nach § 139 BGB (dazu Senat, Urteil vom 11. Mai 2012, aaO, Rn. 10 mwN) zur Beanstandung des Beschlusses insgesamt.

  • OLG Frankfurt, 12.08.1998 - 7 U 191/97

    Klage auf Auszahlung des Rückkaufwertes einschließlich einer

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    Entgegen einer von dem Oberlandesgericht Celle vertretenen Rechtsauffassung (OLGR 1999, 97 f.) erfasse § 180 Satz 2 BGB nach Wortlaut und Sinn und Zweck auch Kündigungserklärungen.

    Das gilt insbesondere für die höchstrichterlich noch nicht geklärte Problematik, ob und ggf. mit welchen Folgen die vollmachtlose Kündigung eines Mietvertrages nach § 180 Satz 2 BGB genehmigungsfähig ist (generell ablehnend bei Gestaltungsrechten OLG Celle OLGR 1999, 97 f.; bejahend für die Kündigung eines Darlehensvertrages OLG Brandenburg, OLG-NL 2006, 121, 124; ebenso für die Kündigung eines Arbeitsvertrages, allerdings unter Einschränkung der Rückwirkungsfiktion nach § 184 BGB BAG, NJW 1987 1038, 1039; ähnlich für das gesetzliche Vorkaufsrecht Senat, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58, NJW 1960, 1805, 1807 und für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB aF Urteil vom 22. Oktober 1989 - V ZR 401/98, WM 2000, 150, 151; ebenso BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - VIII ZR 4/90, BGHZ 114, 360, 366; ohne jede Einschränkung für die Anspruchsanmeldung nach § 651g Abs. 1 BGB dagegen BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950, 2951 f.), und für die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 545 BGB bei einer Untervermietung zur Anwendung gelangt (zu § 568 BGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1986 - VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020 f.).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Abstehens vom Urkundenprozess;

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    aa) Dass der Kläger in seiner den Anforderungen nach § 520 ZPO genügenden Berufungsbegründung nicht auch auf diesen Gesichtspunkt ausdrücklich zurückgekommen ist, entbindet das Berufungsgericht unabhängig von einer Rüge nicht von einer Berücksichtigung dieses Parteivortrags (grundlegend Senat, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278 ff.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 35/10, WM 2012, 1692, 1694 mwN; Hk-ZPO/Wöstmann, ZPO, 4. Aufl., § 520 Rn. 28 mwN; vgl. auch Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 520 Rn 40).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    Jedenfalls mit Rücksicht auf die auch dem Verband gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern bestehende Treuepflicht (Senat, Urteile vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, juris Rn. 19; vgl. auch Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, WM 2007, 132, 133) gilt dies auch dann, wenn es - wie hier - um Verträge geht, die der Verband mit einzelnen Mitgliedern geschlossen hat.
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    Hierfür ist aber erforderlich, dass aus diesen der Wille des Berufungsgerichts klar und eindeutig hervorgeht, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, Grundeigentum 2012, 962 f., Rn. 5 mwN).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    aa) Das mit dem Beschluss verfolgte Anliegen geht bei der gebotenen nächstliegenden Auslegung (grundlegend dazu Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.; vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 1) dahin, dass das Mietverhältnis mit der Klägerin wegen der Untervermietung beendet werden soll.
  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09

    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    Der insbesondere bei Mehrheitsbeschlüssen zum Tragen kommende Gleichbehandlungsgrundsatz lässt Differenzierungen jedoch nur zu, wenn dafür ein ausreichender Sachgrund besteht (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 220/09, NJW 2010, 3508, 3509 Rn. 12).
  • BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    Das gilt insbesondere für die höchstrichterlich noch nicht geklärte Problematik, ob und ggf. mit welchen Folgen die vollmachtlose Kündigung eines Mietvertrages nach § 180 Satz 2 BGB genehmigungsfähig ist (generell ablehnend bei Gestaltungsrechten OLG Celle OLGR 1999, 97 f.; bejahend für die Kündigung eines Darlehensvertrages OLG Brandenburg, OLG-NL 2006, 121, 124; ebenso für die Kündigung eines Arbeitsvertrages, allerdings unter Einschränkung der Rückwirkungsfiktion nach § 184 BGB BAG, NJW 1987 1038, 1039; ähnlich für das gesetzliche Vorkaufsrecht Senat, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58, NJW 1960, 1805, 1807 und für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB aF Urteil vom 22. Oktober 1989 - V ZR 401/98, WM 2000, 150, 151; ebenso BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - VIII ZR 4/90, BGHZ 114, 360, 366; ohne jede Einschränkung für die Anspruchsanmeldung nach § 651g Abs. 1 BGB dagegen BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950, 2951 f.), und für die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 545 BGB bei einer Untervermietung zur Anwendung gelangt (zu § 568 BGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1986 - VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020 f.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    aa) Dass der Kläger in seiner den Anforderungen nach § 520 ZPO genügenden Berufungsbegründung nicht auch auf diesen Gesichtspunkt ausdrücklich zurückgekommen ist, entbindet das Berufungsgericht unabhängig von einer Rüge nicht von einer Berücksichtigung dieses Parteivortrags (grundlegend Senat, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278 ff.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 35/10, WM 2012, 1692, 1694 mwN; Hk-ZPO/Wöstmann, ZPO, 4. Aufl., § 520 Rn. 28 mwN; vgl. auch Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 520 Rn 40).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06

    Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
    Jedenfalls mit Rücksicht auf die auch dem Verband gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern bestehende Treuepflicht (Senat, Urteile vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, juris Rn. 19; vgl. auch Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, WM 2007, 132, 133) gilt dies auch dann, wenn es - wie hier - um Verträge geht, die der Verband mit einzelnen Mitgliedern geschlossen hat.
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

  • BGH, 29.05.1991 - VIII ZR 214/90

    Keine Genehmigung einer unwirksamen Nachfristsetzung

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

  • BGH, 09.04.1986 - VIII ZR 100/85

    Fortsetzung des Pachtverhältnisses

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Die Beklagte erhält durch die Geltendmachung auch Kenntnis von dem Angebot auf Abänderung des Vertrages und kann die ihrer Ansicht nach erforderlichen Maßnahmen treffen, mithin das Verlangen zurückweisen, weil beispielsweise die Voraussetzungen der §§ 174, 180 BGB vorliegen oder das Angebot annehmen, das sich innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens der Sparrate bewegt (vgl. BGH aaO; offen gelassen für die Kündigung eines Mietvertrages BGH, Urteil vom 30. November 2015 - V ZR 234/11 NJW-RR 2013, 335,verneinend für die Kündigung eines Agenturverhältnisses BGH, Urteil vom 13. August 2015 - VII ZR 90/14 z.V.b. BGHZ obiter dictum).
  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Zwar können Unterscheidungen zwischen einzelnen Wohnungseigentümern bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ohne sachlichen Grund eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen (vgl. Senat, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11, NJW-RR 2013, 355 Rn. 19).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Den in aller Regel nicht mit besonderen Rechtskenntnissen ausgestatteten Wohnungseigentümern wird man nicht ansinnen können, diese AGB-rechtliche Überprüfung des von dem Verwalter vorgeschlagenen Verwaltervertrags vor der Beschlussfassung vorzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11, ZfIR 2013, 239 Rn. 14 für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung).
  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft:

    Das kann der Senat nachholen, weil Beschlüsse nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn auszulegen sind, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Textes ergibt, weil Umstände außerhalb des Beschlusstextes nur herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f. und Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11, NJW-RR 2013, 335 Rn. 13) und weil zusätzliche danach verwertbare Erkenntnisse nicht zu erwarten sind.
  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 38/15

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachrüstung von Wohnungen mit

    Bei Verwaltungsentscheidungen der Gemeinschaft ist zudem das Gleichbehandlungsgebot zu beachten (BGH, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11 - MDR 2013, 203), das verbietet, wesentlich Gleiches ungleich und wesentliches Ungleiches gleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 -, BVerfGE 133, 377).
  • AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19

    Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn

    Der bei Mehrheitsbeschlüssen zum Tragen kommende Gleichbehandlungsgrundsatz lässt Differenzierungen zwar nur dann zu, wenn dafür ein ausreichender Sachgrund besteht (vgl. dazu nur BGH, NZM 2013, 195, 196, Rn. 19 = ZMR 2013, 288; LG Hamburg ZMR 2018, 358, 359).
  • LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Einstimmigkeitserfordernis für

    Zu Recht geht das Amtsgericht insoweit davon aus, dass es sich insbesondere im Hinblick auf das bestehende Haftungsrisiko der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Gefahr einer Verwirklichung der einem Trampolin innewohnenden Gefahr erheblicher Verletzungen nicht um solche juristische Detail- oder Streitfragen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 234/11, Rn. 14, juris) handelt, deren Klärung von der Mehrheit der Wohnungseigentümer pauschal einer Anwaltskanzlei übertragen werden kann.
  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20

    Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses;

    Hierbei kann von den in der Regel nicht mit besonderen Rechtskenntnissen ausgestatteten Wohnungseigentümern nicht ohne weiteres angesonnen werden, im Hinblick auf juristische Detail- oder Streitfragen von auf die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechten abzielenden Maßnahmen abzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11 zur Beendigung eines Mietverhältnisses).

    Hierzu gehört vor einer Klageerhebung die Prüfung, ob vorsorglich andere oder weitere Maßnahmen zu ergreifen sind oder ob im Hinblick auf zutage getretene besondere Umstände die Wohnungseigentümerversammlung (erneut) mit der Frage der Weiterverfolgung des eingeschlagenen Weges zu befassen ist (vgl. auch: BGH, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11).

  • LG Karlsruhe, 18.12.2015 - 11 S 49/15

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Pflicht zur Installation

    Bei Verwaltungsentscheidungen der Gemeinschaft ist zudem das Gleichbehandlungsgebot zu beachten (BGH, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11 - MDR 2013, 203), das verbietet, wesentlich Gleiches ungleich und wesentliches Ungleiches gleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 -, BVerfGE 133, 377).
  • LG Karlsruhe, 20.07.2023 - 11 S 82/22

    Rechtsschutzbedürfnis von Anfechtungsklage gegen undurchführbaren WEG-Beschluss

    Dem steht nicht entgegen, dass diese auch scheitern können, solange (was im konkreten Fall nicht ersichtlich ist) der Misserfolg nicht von vornherein fest steht (BGH v. 30.11.2012 - V ZR 234/11, NZM 2013, 195).

    Ein solcher Beschluss kann - wozu hier allerdings nichts ersichtlich ist - aber durchaus wegen Formfehlern der Beschlussfassung, weniger aus materiellen Gründen erfolgreich angefochten werden (BGH Urt. v. 30.11.2012 - V ZR 234/11, NZM 2013, 195, Rn 15; Kammer, Urt. v. 09.07.2021, Az. 11 S 72/19; LG München I Urt. v. 17.3.2017 - 36 S 22212/15, ZMR 2017, 504 = LSK 2017, 115068, Rn. 37; BGH Urt. v. 5.4.2019 - V ZR 339/17, NZM 2019, 630 zum Abmahnbeschluss; zum Ganzen: BeckFormB WEG, 4. Auflage 2020, Form.

  • LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12

    Wohnungseigentum: Übergang des Verwalteramts bei Verschmelzung der ursprünglichen

  • LG Köln, 23.07.2019 - 11 S 470/17
  • AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 20/23

    Was genehmigt werden soll, muss vor Beschlussfassung feststehen!

  • OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 3 W 80/15

    Gerichtliche Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Streitwert bei

  • LG Aurich, 24.07.2017 - 4 S 49/17

    Wohnungseigentumssache: Beschluss über die Vergemeinschaftung von

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 24 U 98/21

    Feststellung eines durch ein verbundenes Unternehmen gegebenen Darlehens als

  • AG Bonn, 17.01.2019 - 27 C 111/18

    Abmahn- und Vorbereitungsbeschlüsse sind nicht anfechtbar!

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 47/18

    Ignoranz hilft nicht: Unwirksam bleibt unwirksam!

  • AG München, 22.04.2016 - 483 C 6753/11

    Bestimmtheit eines auf Rückbau gerichteten Klageantrages; Gleichbehandlung bei

  • LG Stuttgart, 31.08.2016 - 10 S 14/16

    Entfernen einer Hofkette stellt bauliche Veränderung dar

  • AG Rheinbach, 28.07.2017 - 5 C 158/16

    WEG-Beschluss - Austausch defekter Außenfenster

  • AG Hamburg-St. Georg, 26.11.2021 - 980b C 23/21

    Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer

  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.04.2018 - 75 C 7/18

    Zulässigkeit einer Prozessstandschaft durch einen Vorbereitungsbeschluss

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16

    Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht

  • LG Dortmund, 16.12.2019 - 1 S 174/19

    Kein Recht im Unrecht bei genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen; §§ 22

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