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   BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10   

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https://dejure.org/2011,1527
BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10 (https://dejure.org/2011,1527)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2011 - V ZR 239/10 (https://dejure.org/2011,1527)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2011 - V ZR 239/10 (https://dejure.org/2011,1527)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 404 BGB, § 1275 BGB, § 1281 S 1 BGB, § 1282 BGB
    Pfandrecht an Rechten: Verjährung des Anspruchs des Pfandgläubigers gegen den Verpflichteten auf Auszahlung der verpfändeten Forderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen aus verpfändeten Termingeldeinlagen

  • rewis.io

    Pfandrecht an Rechten: Verjährung des Anspruchs des Pfandgläubigers gegen den Verpflichteten auf Auszahlung der verpfändeten Forderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Pfandrecht an Rechten: Verjährung des Anspruchs des Pfandgläubigers gegen den Verpflichteten auf Auszahlung der verpfändeten Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488
    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen aus verpfändeten Termingeldeinlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 502
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10
    Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll, nicht jedoch durch den Inhalt der Schriftsätze entkräftet werden (BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434, 1435).

    Eine etwaige Unrichtigkeit solcher tatbestandlicher Darstellungen in dem Berufungsurteil kann nur in einem - von der Klägerin nicht angestrengten - Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden, nicht aber mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 23. April 2010 - LwZR 20/09, RdL 2010, 237, 238; Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434, 1435).

  • RG, 28.10.1932 - VII 141/32

    1. Fällt die Pfändung der Provisionsforderungen eines Agenten unter § 832 ZPO.?

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10
    Es kann dahinstehen, ob ein Pfandrecht an einer Forderung ein absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB ist (bejahend RGZ 138, 252, 255; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., vor § 1204 Rn. 1; Staudinger/Wiegand, BGB [2009], § 1281 Rn. 7; verneinend BayObLG, NJW 1968, 705, 706; Erman/Schiemann, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 37; MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rn. 147; Soergel/Habersack, BGB, 13. Aufl., vor § 1204 Rn. 4, jeweils mwN) und ob zwischen den Parteien aufgrund des Pfandrechts ein gesetzliches Schuldverhältnis bestand (vgl. dazu Soergel/Habersack, BGB, 13. Auflage, § 1281, Rn. 4).

    Eine Verschlechterung der Vermögenslage der Klägerin ist durch die Auszahlung somit nicht eingetreten (vgl. RGZ 138, 252, 257; MünchKomm-BGB/Damrau, 5. Aufl., § 1281 Rn. 5).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10
    Da sowohl der Geschäftsführer der T.    GmbH als auch die Klägerin nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts in diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs hatten, begann der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist am 1. Januar 2002 (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10
    Die Verjährungseinrede war somit in dem zwischen der Beklagten und dem Geschäftsführer der T.    GmbH bestehenden Schuldverhältnis angelegt und damit bei der Verpfändung "begründet" im Sinne des § 404 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03, NJW 2006, 219, 220).
  • BGH, 23.04.2010 - LwZR 20/09

    Landpacht: Pflicht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer angemessenen

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10
    Eine etwaige Unrichtigkeit solcher tatbestandlicher Darstellungen in dem Berufungsurteil kann nur in einem - von der Klägerin nicht angestrengten - Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden, nicht aber mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 23. April 2010 - LwZR 20/09, RdL 2010, 237, 238; Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434, 1435).
  • OLG Dresden, 25.01.2001 - 16 U 2113/00

    Zur Entstehung eines Pfandrechts an Festgeldrückzahlungsanspruch sowie dessen

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10
    a) Termingeldeinlagen sind zivilrechtlich als Darlehen (§§ 488 ff. BGB bzw. §§ 607 ff. BGB aF) zu qualifizieren; die Laufzeitvereinbarung und das Zinsinteresse des Kunden stehen gegenüber seinem Hinterlegungsinteresse im Vordergrund (OLG Dresden, WM 2001, 803, 804; Derleder/Knops/Bamberger/Baterau, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2. Aufl., § 40 Rn. 23; FA-BKR/Barleon, 2. Aufl., Kapitel 6 Rn. 21; Schimansky/Bunte/Lwowski/Schürmann, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 70 Rn. 7).
  • RG, 03.11.1911 - VII 150/11

    Arrest. ; Forderungspfändung Örtliches Recht.

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10
    Die Beklagte muss sich von der Klägerin so behandeln lassen, als hätte sie das Guthaben nicht ausgezahlt, so dass sie weiterhin zur Leistung an die Klägerin verpflichtet blieb (siehe nur RGZ 77, 250, 254; BayObLG, NJW 1968, 705, 706 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 1281 Rn. 3; Staudinger/Wiegand, BGB [2009], § 1281 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2019 - 10 U 152/18

    VOB-Vertrag: Geltendmachung von Abschlags- und Vorauszahlungsforderungen und

    Es genügt insoweit, dass die Einwendungen ihrem Rechtsgrund nach im Schuldverhältnis angelegt waren (BGH, NJW 1985, 863; NJW 2006, 219, 220; NJW-RR 2012, 502).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Dies hätte nur in einem - von den Beklagten nicht angestrengten - Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden können (st. Rspr., siehe nur Senat, Urteil vom 4. November 2011 - V ZR 239/10, Rn. 9, juris mwN).
  • LG Köln, 30.09.2022 - 26 O 442/19

    Erlöschen Pfandrecht an Lebensversicherungspolice durch

    Die Auszahlung des Rückkaufswertes an die Streitverkündete vor Pfandreife konnte das Pfandrecht der Klägerin nicht zum Erlöschen bringen (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 239/10).

    Ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch scheitert jedenfalls an dem Fehlen eines Schadens (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 239/10).

  • AG Hamburg, 22.06.2017 - 25b C 459/16

    Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall: Direktanspruch des Gutachters aus

    Dafür reichte es aus, dass sie ihrem Rechtsgrund nach im Schuldverhältnis angelegt waren (BGH NJW-RR 2012, 502; Grüneberg , in: Palandt, 76. Aufl., 2017, § 404 Rz. 4) und sich erst dann aus der Weiterentwicklung des Vertrags, hier der mangelhaften Leistung der Klägerin, ergaben (vgl. BGH NJW 1983, 1905).
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