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   BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03   

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https://dejure.org/2003,1674
BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03 (https://dejure.org/2003,1674)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2003 - V ZR 24/03 (https://dejure.org/2003,1674)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03 (https://dejure.org/2003,1674)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 812; BGB § 818 Abs. 3
    Arglisteinrede (dolum petit ...) setzt Angebot der gleichzeitigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Wohnhauses; Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Bestehen der Arglisteinrede; Übernahme einer Pflegeverpflichtung; Kenntnis des Käufers von bestehendem Mietverhältnis; Fehlendes Interesse an Teilrückabwicklung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herausgabeklage und Rückübertragungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 3

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Unmöglichkeit, Geschäftsgrundlage, dolo-petit-Einwand und Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 § 818 Abs. 3
    Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines Rückübertragungsanspruchs an einem Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfolgreiche Arglisteinrede bei Rückübertragungsklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arglisteinwand des Grundstücksbesitzers gegen Herausgabeverlangen des Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Unmöglichkeit, Geschäftsgrundlage, dolo-petit-Einwand und Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 229
  • MDR 2004, 389 (Ls.)
  • WM 2004, 1346
  • DB 2004, 433 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    Vielmehr geht ihr Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Saldo der bei der Klägerin noch vorhandenen Bereicherung (vgl. BGHZ 109, 139, 148).

    Der Bereicherungsgläubiger muß daher eine ungleichartige Gegenleistung seines Vertragspartners bei der Geltendmachung berücksichtigen (Senat, Urteil vom 11. März 1988, V ZR 27/87, NJW 1988, 3011; BGHZ 109, 139, 148), sei es im Klageantrag, sei es, daß der Anspruch einredeweise geltend gemacht wird.

  • BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    Allerdings ist anerkannt, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in der Regel nicht die Auflösung des Vertrages zur Folge hat, sondern zur Anpassung seines Inhalts an die veränderten Umstände in einer Form führt, die den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung trägt (st.Rspr., vgl. BGHZ 47, 48, 52; 89, 236, 238 f.).
  • BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87

    Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    Der Bereicherungsgläubiger muß daher eine ungleichartige Gegenleistung seines Vertragspartners bei der Geltendmachung berücksichtigen (Senat, Urteil vom 11. März 1988, V ZR 27/87, NJW 1988, 3011; BGHZ 109, 139, 148), sei es im Klageantrag, sei es, daß der Anspruch einredeweise geltend gemacht wird.
  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    aa) Denkbar ist zum einen eine Rückabwicklung nach § 323 Abs. 3 BGB a.F., die jedenfalls von den Rechtsfolgen her nach Bereicherungsrecht zu beurteilen ist (vgl. Senat, BGHZ 64, 322; MünchKomm-BGB/Emmerich, 4. Aufl., Bd. 2, § 323 Rdn. 37 ff.).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    Nach dieser rechtsgestaltenden Erklärung (vgl. BGHZ 133, 316, 328) war rückabzuwickeln.
  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    Die Arglisteinrede, die allein der Verurteilung entgegenstehen könnte, bedeutet inhaltlich, daß es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (§ 242 BGB), etwas zu verlangen, was sofort wieder zurückgewährt werden müßte (vgl. Senat, BGHZ 79, 201, 204).
  • BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53

    Rückgriff bei Rückerstattung (franz. Zone)

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    Erforderlich ist vielmehr eine Kenntnis vom Rechtsmangel selbst, im konkreten Fall also davon, daß ein Mietverhältnis bestand (BGHZ 13, 341, 345).
  • BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79
    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    cc) Zu keinem anderen Ergebnis kommt man, wenn man, eingedenk des Grundsatzes, daß die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorgeht (Senat, Urteil vom 3. Oktober 1980, V ZR 100/79, WM 1981, 1415), dem hypothetischen Willen der Vertragsschließenden eine Lösung des Konflikts zu entnehmen versucht.
  • RG, 27.05.1933 - I 16/33

    Wichtiger Grund, Beleidigung, Vertretenmüssen, nachträgliche Unmöglichkeit,

    Auszug aus BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
    Daher wäre von einer Undurchführbarkeit des Vertrages auszugehen und die Teilunmöglichkeit der Voll-unmöglichkeit gleichzustellen (vgl. RGZ 140, 378, 383; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 323 Rdn. 9; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 323 Rdn. 59).
  • BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20

    Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter

    Dass bei dem Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Wohnrechtsgewährung und Pflegeverpflichtung ein Rückübertragungsanspruch besteht, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist, hat der Senat im Übrigen auch unter Geltung des alten Rechts angenommen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03, NJW-RR 2004, 229, 230 und Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78).
  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 49/02

    Kehraus

    Die ergänzende Vertragsauslegung geht der Anwendung der Grundsätze über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage vor (vgl. BGHZ 90, 69, 74 f.; BGH, Urt. v. 16.3.1989 - IX ZR 242/87, NJW 1989, 1855, 1856; Urt. v. 24.10.2003 - V ZR 24/03, BGH-Rep 2004, 220, 221).
  • OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06

    Immobilienkauf: Zurechenbarkeit falscher Angaben des Maklers; Bestätigung eines

    Der Senat hat daher (vgl. BGH NJW-RR 2004, S. 229 ff. [231]) keine Bedenken, die möglicherweise von den Beklagten gar nicht gewollte Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen ggf. einem weiteren Rechtsstreit der Parteien vorzubehalten, auch wenn derartige Ansprüche "an sich" in die Saldierung einzubeziehen sind.
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2010 - 7 U 159/09

    Urkundenprozess: Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils bei Zurückweisung eines

    Etwas zu verlangen, was sofort wieder zurückgewährt werden müsste, stellt zwar eine nach § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung dar ( dolo agit qui petit, quod statim redditurus est ; vgl. nur BGH, NJW-RR 2004, 229, 231).
  • LG Dortmund, 22.03.2013 - 3 O 292/10

    Nachfolgend OLG Hamm, Zwischenurteil vom 18.05.2017, Az.: I-5 U 77/13, und BGH,

    Ein Schuldner kann dann nicht auf Erfüllung in Anspruch genommen werden, wenn ihm das geleistete - wie im vorliegenden Fall auf Grund der Nichtigkeit des Schenkungsvertrages und der daraus folgenden Rechtsgrundlosigkeit des möglichen Erwerbes der Wertpapiere - als ungerechtfertigte Bereicherung zurückerstattet werden müsste (BGH, NJW-RR 2004, 229).
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