Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vermögensgesetz: Ausschluß zivilrechtlicher Ansprüche bei engem inneren Zusammenhang zwischen zivilrechtlichem Mangel und staatlichem (Teilungs-)Unrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen Ansprüchen; Voraussetzungen des vermögensrechtlichen Anspruchs auf Rückübertragung eines durch den staatlichen Verwalter veräußerten Hausgrundstücks
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein zivilrechtlicher Rückübertragungsanspruch wegen unwirksamen Grundstücksverkaufs durch den staatlichen Verwalter (Einschränkung von BGH ZIP 1993, 70)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 130, 231
- NJW 1995, 2707
- ZIP 1995, 1378
- MDR 1996, 684
- NJ 1995, 590
- WM 1995, 1730
- DB 1995, 1958
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
Immobilien - Grundbuchberichtigung bei ehemaligen Mauergrundstücken?
Der Senat hat für das Verhältnis zwischen den Ansprüchen auf Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz und zivilrechtlichen Ansprüchen auf Grundbuchberichtigung und Herausgabe entschieden, dass das Sonderrecht zur Bereinigung des DDR-Unrechts die Verfolgung der allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche ausschließt, da andernfalls die Voraussetzungen und Einschränkungen im Wiedergutmachungsrecht unterlaufen würden (vgl. BGHZ 120, 204, 207; 130, 231, 235;… Urt. v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530).Der Anspruch auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB kann danach nicht wegen eines zivilrechtlich bedeutsamen, zur Nichtigkeit des Erwerbsgeschäfts führenden Mangels geltend gemacht werden, wenn dieser in einem engen inneren Zusammenhang mit dem Unrechtsverhalten der DDR stand (Senat BGHZ 130, 231, 237;… Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 648; Beschl. v. 30. Januar 1997, V ZB 5/96, VIZ 1997, 285, 286).
Ein solcher enger innerer Zusammenhang ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Staat an dem Erwerbsvorgang, in dem sich das staatliche Unrecht niederschlug, selbst beteiligt war (Senat BGHZ 130, 231, 237).
Die Regelungen zur Bereinigung des Unrechts der DDR begründen materiell-rechtlich eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung gegenüber dem an die Unwirksamkeit des Erwerbsvorganges anknüpfenden zivilrechtlichen Anspruch (Senat BGHZ 130, 231, 237;… Urt. v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530 …und Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 647).
- BGH, 14.01.2000 - V ZR 439/98
Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG bei staatlicher Treuhandverwaltung …
In Übereinstimmung mit der Vorinstanz verneint es aber die Ursächlichkeit der Unterlassung für den entstandenen Schaden, da nach der nunmehrigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 130, 231) für die gegen die Käufer erhobenen Ansprüche der Rechtsweg zu den Zivilgerichten verschlossen sei.Allein die Möglichkeit, daß der Vermögenswert des Klägers zu 2 in staatliche Verwaltung genommen werden konnte, reicht indessen nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 130, 231) nicht aus (ebenso BVerwG, Buchholz 428 § 36 Nr. 1;… Urt. v. 29. April 1999, 7 C 18.98).
Die Veräußerung führt das durch die Anordnung der Verwaltung begonnene Unrecht fort (vgl. Senat BGHZ 130, 231, 241) und vertieft dieses.
Zivilrechtlich unbeachtlich bleiben damit nur Mängel, die wegen ihres Zusammenhangs mit dem Unrecht oder, weil sie typischer Weise hierbei aufgetreten sind, den Bestand des Erwerbs nicht gefährdet hätten (BGHZ 130, 231).
- BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04
Immobilien - Wiederbegründung einer Dienstbarkeit
Der insoweit notwendige Schutz begründet nach ständiger Rechtsprechung des Senats den Vorrang des Vermögensgesetzes und schließt die Geltendmachung konkurrierender zivilrechtlicher Ansprüche im ordentlichen Rechtsweg aus (Senat, BGHZ 118, 34, 36; 122, 204, 207; 130, 231, 234;… Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 362/02, VIZ 2003, 581, 582; Beschl. v. 20. Januar 2005, V ZB 35/04, ZOV 2005, 85).Der zivilrechtliche Anspruch aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG wird von den Vorschriften des Vermögensgesetzes nicht verdrängt, weil er in keinerlei Zusammenhang mit dem von § 1 VermG erfassten staatlichen Unrecht steht (vgl. Senat, BGHZ 120, 204, 209; 130, 231, 234; Beschl. v. 20. Januar 2005, V ZB 35/04, ZOV 2005, 85).
- BGH, 13.12.1996 - V ZR 134/95
Rechtsfolgen der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages durch einen …
Dies begründet eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung (BGHZ 122, 204, 211; 130, 231, 235; Tropf, WM 1994, 89, 96).Sie steht allen zivilrechtlichen Ansprüchen entgegen, die aus einer Unwirksamkeit des Erwerbsvorgangs folgen, wenn diese bei wertender Betrachtung in engem inneren Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme steht und den Mangel als Teil des der staatlichen Machtentfaltung innewohnenden Unrechts erscheinen läßt (BGHZ 130, 231, 237).
Erst die Änderung der politischen Verhältnisse eröffnete bei realitätsnaher Betrachtung dem Kläger die Möglichkeit, sich auf den im Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme stehenden von ihm geltend gemachten Beurkundungsmangel zu berufen (vgl. BGHZ 130, 231, 239; Senatsurt. v. 17. März 1995, V ZR 100/93, ZIP 1995, 1048, 1052) Damit ist die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche aus dem insoweit vom Kläger geltend gemachten Beurkundungsmangel ausgeschlossen.
- BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher …
Wie in den Fällen des inneren Zusammenhangs eines rechtlichen Mangels mit deutschem Vermögensunrecht (§ 1 VermG) ist es ausgeschlossen, die Wirksamkeit der Maßnahme mit den Mitteln des Zivilrechts in Frage zu stellen (vgl. BGHZ 122, 204, 209; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 243/94, WM 1995, 1730, 1732, für BGHZ bestimmt). - BGH, 10.11.1995 - V ZR 170/94
Grundbuchberichtigung wegen Bestellung des staatlichen Verwalters ohne Grundlage
»Ein Grundbuchberichtigungsanspruch kann nicht darauf gestützt werden, daß die Bestellung des staatlichen Verwalters in den Vorschriften der DDR keine Grundlage hatte und die Voraussetzungen zur Veräußerung des verwalteten Vermögens nach der "Verwalterverordnung" vom 11. Dezember 1968 (GBl. II 1969 S. 1) nicht vorgelegen haben (im Anschluß an BGH, Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 243/94, NJW 1995, 2707 , für BGHZ bestimmt).«.War dies der Fall, stellt der Mangel einen Bestandteil des vermögensrechtlichen Unrechtstatbestandes dar und kann, um des angestrebten sozialverträglichen Ausgleichs willen (BGHZ 118, 34, 37) , zivilrechtlich keine Beachtung finden; Unrechtsbestandteil in diesem Sinne sind vor allem auch Mängel, die nach den in der DDR herrschenden Verhältnissen typischerweise mit den Unrechtsmaßnahmen einhergingen, an die das Vermögensgesetz die Restitution knüpft (Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 243/94, NJW 1995, 2707 , für BGHZ bestimmt;… Urt. v. gleichen Tage, V ZR 46/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Der Senat hat indessen in dem Urteil vom 7. Juli 1995 (V ZR 243/94, aaO.) dem Umstand, daß in dem damals zu entscheidenden Falle weder die Voraussetzung einer eigenverantwortlichen Veräußerung durch den Verwalter noch eine Zustimmung des Rates des Kreises nach der "Anweisung Nr. 30/58" zur "Anordnung Nr. 2" (…vgl. dazu Urt. v. 26. Juni 1994, V ZR 233/92, WM 1994, 1852 ) vorgelegen hatte, im Ergebnis keine Bedeutung für das Zivilrecht beigemessen.
- BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99
Vermögensrecht - Zivilrechtlicher Anspruch des enteigneten Grundeigentümers
Allerdings geht der Senat für den Bereich der Entschädigungstatbestände des Vermögensgesetzes (§ 1 Abs. 1 bis Abs. 3 VermG) und bei besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Zugriffen (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) von einer faktischen Sichtweise aus, die sich von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vermögensgesetz (BVerwGE 104, 84, 87; VIZ 2000, 594) zwar im Ausgangspunkt, regelmäßig aber nicht in den Folgen unterscheidet (zum Vermögensgesetz: BGHZ 130, 231; Beschl. v. 21. Juni 2000, V ZB 32/99, zur Veröffentlichung bestimmt; zur besatzungshoheitlichen Enteignung Beschl. v. 30. Oktober 1997, V ZB 8/96, WM 1998, 83;… Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 65/97, WM 1999, 192). - BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95
Verfassungsmäßigkeit des Art. 231 § 8 EGBGB
Nach ihrer Übersiedlung in die Bundesrepublik konnten sie nicht davon ausgehen, ihr früheres Eigentum wegen eines möglichen Formfehlers zurückzuerhalten (vgl. dazu etwa auch BGHZ 130, 231 [241 f.]), zumal die Vorlage einer nicht vom Notar beglaubigten, sondern mit einem Dienstsiegel versehenen Vollmachtsurkunde bei den siegelführenden staatlichen Organen nach den Erkenntnissen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags der gängigen Verwaltungspraxis entsprach (…vgl. BTDrucks 12/7425, S. 91;… ebenso Göhring, NJ 1994, S. 64 [66]).Es dürfte viel dafür sprechen, daß in diesem Fall von einem Mangel des Rechtsgeschäfts auszugehen wäre, der in einem inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfaßten staatlichen Unrecht stand, so daß der - vom Verwaltungsgericht im auf Rückübertragung von Gebäudeeigentum und Nutzungsrecht gerichteten Verfahren dem Grunde nach festgestellte - Restitutionsanspruch nach § 1 Abs. 1 Buchstabe c VermG zivilrechtliche Ansprüche ohnehin ausgeschlossen hätte (vgl. dazu BGHZ 130, 231 [241 f.]).
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter …
Wie das Vermögensrecht allgemein als eine auf eigenen Wertungen beruhende Sonderrechtsordnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, ZOV 1997, 26) sowohl parallele wie kollidierende zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 97, 286 ; BGHZ 130, 231 ), so schließt auch die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VermG auf erbrechtliche Grundlagen gestützte Ansprüche nachberufener Erben aus. - BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes
Zivilrechtlich unbeachtlich bleiben damit nur Mängel, die wegen ihres Zusammenhangs mit dem staatlichen Unrecht und weil sie typischerweise hierbei aufgetreten sind, den Bestand des Erwerbs nicht gefährdet hätten (BGHZ 130, 231). - BGH, 15.05.1998 - V ZR 146/97
Verdrängung zivilrechtlicher Ansprüche
- BGH, 16.10.1998 - V ZR 65/97
Begriff der Enteignung
- BGH, 20.01.2005 - V ZB 37/04
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch das VermG
- BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 13/98
Zur Verfassungsmäßigkeit der Besitzstandsregelung in Art. 237 § 1 Abs. 1 des …
- BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
Rückerstattung von durch Nationalsozialisten entzogenen Wertsachen
- BGH, 12.03.1999 - V ZR 243/97
Wirksamkeit des Verzichts des befreiten Vorerben auf Grundstückseigentum
- BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94
Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den …
- BGH, 24.05.1996 - V ZR 148/94
Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Zwecke aufgrund rechtswidriger …
- BGH, 08.02.2001 - V ZR 107/00
- BGH, 20.12.1996 - V ZR 296/95
Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers zu Zeiten der ehemaligen DDR
- BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach …
- BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04
Vorrang der Restitution nach dem VermG gegenüber der Grundbuchberichtigung
- BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95
Wirksamkeit eines mit dem Bürgermeister einer Gemeinde zu Zeiten der ehemaligen …
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung
- BGH, 24.01.1997 - V ZR 220/95
Ausschluß des Notars von der Beurkundung
- OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
Zur Grundbuchberichtigungsklage wegen Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines …
- BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98
Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der …
- OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01
- OLG Naumburg, 02.03.2004 - 11 U 38/03
Rückübertragung verstaatlichter Immobilien
- KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs nicht an den Erben …
- OLG Naumburg, 14.10.1997 - 10 Wx 27/97
Unzulässigkeit eines Amtswiderspruchs zur Sicherung eines Restitutionsanspruchs
- OLG Dresden, 21.02.1996 - 6 U 1211/95
Rechtsweg für Ansprüche aus Restitutionstatbestand
- OLG Dresden, 12.06.1998 - 6 W 1281/97
Restitutionsanspruch des vorrangigen Erben nach Ausschlagung des Erbes
- VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 16 K 05.01978
§ 6 Abs. 5 c VermG ist lex specialis gegenüber bereicherungs- und …
Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1996 - V ZR 273/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- archive.org
- rechtsportal.de
PrGBO §§ 4, 7; ZVG § 90
Umfang des Zuschlags unvermessener Gebäudegrundstücke in Preußen
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unvermessener Hofraum
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1996, 1234
- NJ 1996, 585
- WM 1996, 1376
- Rpfleger 1996, 417
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.01.1997 - V ZR 209/95
Rechte des unberechtigten Besitzers eines Hausgrundstücks wegen vor dem Beitritt …
Danach war zur Kennzeichnung des Grundstücks ein Verweis auf die Steuerbücher sowie die Angabe der postalischen Bezeichnung ausreichend (vgl. Senatsurt. v. 15. März 1996, V ZR 273/94, WM 1996, 1376, 1377;… Turnau, Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872, 4. Aufl. 1888, § 4 Anm. 4 ff;… Arnheim, Grundbuchordnung, 2. Aufl. 1913, § 2 Rdn. 28 ff).Wenn dies jedoch unterblieb, knüpften sich daran keine materiellen Rechtsfolgen (Senatsurt. v. 15. März 1996, V ZR 273/94, WM 1996, 1376, 1377).
- OLG Brandenburg, 28.06.2012 - 5 U 151/09 Da der Zuschlag das Versteigerungsobjekt anhand dieser Angaben benennt (Anlage B 1, 229 GA), kommt eine Auslegung des Zuschlagbeschlusses nach Kriterien, die für unvermessene Grundstücke gelten, nicht in Betracht (vgl. dazu BGH, Urteil v. 15. März 1996 - V ZR 273/94, Rpfleger 1996, 417, juris Rn. 12 ff.).
Insbesondere liegt kein Fall einer unerkannten Doppelbuchung des Grundstücks vor, in dem die Rechtsprechung wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Benachrichtigung Dritter vom Versteigerungstermin (§ 37 Nr. 5 ZVG) dem Zuschlag die Wirksamkeit versagt (BGH, Urteil v. 15. März 1996 - V ZR 273/94, Rpfleger 1996, 417, juris Rn. 12 ff.;… OLG Koblenz, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.; so schon das RG in st. Rspr.: 11, 275, 277 f.; 15, 249, 250 f.; 18, 275, 278 f.; 57, 200, 202 ff;… für Eigentumserwerb auch in diesem Falle Böttcher, ZVG, 5. Aufl. 2010, § 90 Rn. 3 m. w. Nachw.).
- BGH, 14.05.1996 - X ZR 81/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
