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   BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88   

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BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88 (https://dejure.org/1990,3715)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1990 - V ZR 245/88 (https://dejure.org/1990,3715)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - V ZR 245/88 (https://dejure.org/1990,3715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag - Löschung einer Auflassungsvormerkung - Bestimmung des Tatsachenstoffes durch die Parteien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88
    Die Wirksamkeit der erforderlichen und von den Klägern im Fernschreiben vom 31. Juli 1986 erklärten Nachfristsetzung (§ 326 Abs. 1 BGB) hängt zunächst davon ab, ob der wesentlichste Teil der Kaufpreisforderung an die Westhyp abgetreten worden ist, weil das Recht zur Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dem Abtretungsempfänger zusteht (Senats-Urt. v. 21. Juni 1985, V ZR 134/84, WM 1985, 1106, 1107 = NJW 1985, 2640, 2641).

    Dazu, ob - wie die Revisionserwiderung meint - die Westhyp mit einer Nachfristsetzung durch die Kläger einverstanden war (vgl. Senatsurt. v. 21. Juni 1985, NJW 1985, 2640, 2641), trifft das Berufungsgericht keine Feststellungen.

    Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß eine zu kurze Nachfristsetzung ausnahmsweise dann völlig wirkungslos sein kann, wenn der Gläubiger die Nachfrist nur zum Schein gesetzt oder zu erkennen gegeben hat, daß er die Leistung keinesfalls annehmen werde, selbst wenn sie innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbracht werden sollte (vgl. Senatsurt. v. 21. Juni 1985, NJW 1985, 2640 m.w.N.).

  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv

    Auszug aus BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88
    Das Berufungsgericht konnte von den Parteien insbesondere kein substantiierteres Vorbringen zum Abtretungsvertrag verlangen, weil sich die Anforderungen an die Substantiierungspflicht danach richten, wie substantiiert das Vorbringen des Darlegungspflichtigen selbst ist (vgl. BGH Urt. v. 27. Mai 1982, I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 683; Baumbach/Hartmann, ZPO 48. Aufl. § 138 Anm. 3 und Anm. 4 A m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1977 - V ZR 105/75

    Zugrundelegung eines von keiner Partei behaupteten Sachverhalts - Vermutung der

    Auszug aus BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88
    Das Berufungsgericht durfte aber die von ihm festgestellte Äußerung von Rechtsanwalt H. nicht ohne jeden tatsächlichen Anhalt als unzuverlässige Schlußfolgerung oder bloßes Gerede ohne reale Grundlage abtun, weil es damit einen Sachverhalt als Möglichkeit berücksichtigte, den keine Partei behauptet hatte und der sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung aufdrängte (vgl. Senatsurteile v. 11. November 1977, V ZR 405/75, WM 1978, 244, 245; v. 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, WM 1981, 98/99 und v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108, 1109).
  • BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung über die

    Auszug aus BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88
    Das Berufungsgericht durfte aber die von ihm festgestellte Äußerung von Rechtsanwalt H. nicht ohne jeden tatsächlichen Anhalt als unzuverlässige Schlußfolgerung oder bloßes Gerede ohne reale Grundlage abtun, weil es damit einen Sachverhalt als Möglichkeit berücksichtigte, den keine Partei behauptet hatte und der sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung aufdrängte (vgl. Senatsurteile v. 11. November 1977, V ZR 405/75, WM 1978, 244, 245; v. 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, WM 1981, 98/99 und v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108, 1109).
  • BGH, 29.10.1979 - VIII ZR 293/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Wertung eines Vorbringens als Geständnis

    Auszug aus BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88
    Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann dies aber auch eine Tatsache in ihrer juristischen Einkleidung (sog. juristisches Urteil) sein, wenn es sich um einen einfachen Rechtsbegriff handelt, der jedem Teilnehmer am Rechtsverkehr geläufig ist (vgl. BGH Urt. v. 29. Oktober 1979, VIII ZR 293/78, WM 1980, 193, 194 für die Tatsache eines Bürgschaftsvertrages).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74

    Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens -

    Auszug aus BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88
    Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, so kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (§ 327 Satz 1, § 356 BGB; Senatsurt. v. 30. April 1976, V ZR 140/74, NJW 1976, 1931, 1932).
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79

    Verbot einer unterirdischen Einwirkung auf ein Grundstück durch den Eigentümer

    Auszug aus BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88
    Das Berufungsgericht durfte aber die von ihm festgestellte Äußerung von Rechtsanwalt H. nicht ohne jeden tatsächlichen Anhalt als unzuverlässige Schlußfolgerung oder bloßes Gerede ohne reale Grundlage abtun, weil es damit einen Sachverhalt als Möglichkeit berücksichtigte, den keine Partei behauptet hatte und der sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung aufdrängte (vgl. Senatsurteile v. 11. November 1977, V ZR 405/75, WM 1978, 244, 245; v. 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, WM 1981, 98/99 und v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108, 1109).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/76

    Einheitlichkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88
    Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, so kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (§ 327 Satz 1, § 356 BGB; Senatsurt. v. 30. April 1976, V ZR 140/74, NJW 1976, 1931, 1932).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Hierher gehört der den Abschluß eines Abtretungsvertrags gemäß § 398 BGB umschreibende Begriff der Abtretung jedenfalls dann, wenn er, wie hier, von einem Rechtsanwalt verwendet wird (Senat, Urt. v. 2. Februar 1990, V ZR 245/88, BGHR ZPO § 288 Abs. 1 Rechtsbegriff 3).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Allerdings behandelt die Rechtsprechung im Prozessrecht einfache Rechtsbegriffe, die jedem Teilnehmer am Rechtsverkehr geläufig sind - etwa den Begriff des Eigentums -, wie Tatsachen (BGH, Urteil vom 2. Juni 1995 - V ZR 304/93, ZIP 1995, 1633; vgl. ferner Urteil vom 29. Oktober 1979 - VIII ZR 293/78, WM 1980, 193, 194; Urteil vom 2. Februar 1990 - V ZR 245/88, juris Rn. 11).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Gegenstand eines Geständnisses im Sinne von § 288 ZPO können nur Tatsachen sein, gegebenenfalls auch in Form einer juristischen Einkleidung, soweit es sich um einfache, jedem Teilnehmer im Rechtsverkehr gebräuchliche Rechtsbegriffe handelt (BGH, Urteile vom 2. Februar 1990 - V ZR 245/88 - BGHR ZPO § 288 Abs. 1, Rechtsbegriff 3; vom 18. Mai 1994 - IV ZR 169/93 - NJW-RR 1994, 1085, 1086; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 288 Rdn. 6 m.N.).
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

    Die Rechtsprechung stellt tatsächlichen Umständen (§ 138 Abs. 1 ZPO) Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung gleich, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (BGH, Urt. v. 6. März 1952, IV ZR 45/50, IV ZR 16/51, LM BGB § 260 Nr. 1: Erbe; v. 29. Oktober 1979, VIII ZR 293/78, WM 1980, 193, 194: Bürgschaft; Senatsurt. v. 2. Februar 1990, V ZR 245/88, BGHR ZPO § 288 Abs. 1 - Rechtsbegriff 3: Abtretung).
  • BGH, 29.05.2002 - XII ZR 28/99

    Schadensersatzansprüche des früheren Eigentümers; Begriff des Geständnisses

    Gegenstand eines Geständnisses können nur Tatsachen sein; diese allerdings auch in ihrer juristischen Einkleidung als einfacher Rechtsbegriff (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1990 - V ZR 245/88 - BGHR ZPO § 288 Abs. 1 Rechtsbegriff 3).
  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 169/93

    Hinweispflicht des Gerichts

    Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dies aber auch eine Tatsache in ihrer juristischen Einkleidung sein, wenn es sich um einen einfachen Rechtsbegriff handelt, der jedem Teilnehmer am Rechtsverkehr geläufig ist (BGH, Urteil vom 2. Februar 1990 - V ZR 245/88 - BGHR ZPO § 288 Abs. 1 Rechtsbegriff 3 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 238/91

    Mangelhafte Außenisolierung von Kellerwänden - Geltendmachung eines

    Das drängte sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung auf (vgl. dazu BGH Urteil vom 2. Februar 1990, V ZR 245/88, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweiswert 1 m.w.Nachw.).
  • LG Kassel, 21.09.1995 - 11 O 4261/94
    Die Setzung einer zu kurzen Frist kann deshalb ausnahmsweise völlig wirkungslos sein, wenn der Gläubiger sie nur zum Schein gesetzt oder zu erkennen gegeben hat, daß er die Leistung keinesfalls annehmen werde, selbst wenn sie innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbracht werden sollte (BGH NJW 1985, 2640; BGH BGHR BGB § 326 Abs. 1, Fristsetzung 2).
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