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   BGH, 04.02.1994 - V ZR 247/92   

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https://dejure.org/1994,2222
BGH, 04.02.1994 - V ZR 247/92 (https://dejure.org/1994,2222)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1994 - V ZR 247/92 (https://dejure.org/1994,2222)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1994 - V ZR 247/92 (https://dejure.org/1994,2222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    DDR - Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft - Nutzungsrecht - Hauptnutzungsvertrag - Weiterverpachtung - Kleingärtner

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hauptnutzungsvertrag zwischen dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) und der überlassenden LPG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Nutzungsrechts einer LPG; Weiterverpachtung von Flächen an Kleingärtner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1006
  • NJ 1994, 317
  • WM 1994, 1222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1992 - V ZR 254/91

    Nutzung von LPG -Kleingartenflächen nach Kündigung durch Landkreis

    Auszug aus BGH, 04.02.1994 - V ZR 247/92
    Dieses Moratorium soll sicherstellen, daß der Nutzer eines Grundstücks aufgrund eines mit der LPG und/oder einer staatlichen Stelle abgeschlossenen Vertrages gemäß § 312 ZGB das Grundstück dem Eigentümer nicht deswegen herausgeben muß, weil der Vertrag ihm gegenüber keine Wirkung entfaltet hat (vgl. BGHZ 121, 88 = NJW 1993, 859 [BGH 17.12.1992 - V ZR 254/91] und Senatsurt. v. 8. Oktober 1993, V ZR 156/92, WM 1994, 119, 121) und das der LPG durch § 18 des LPG-Gesetzes vom 2. Juli 1982 eingeräumte, die Rechte des Eigentümers umfassend und dauernd ausschließende Nutzungsrecht mit Wirkung.
  • BGH, 08.10.1993 - V ZR 156/92

    Anwendung des Moratoriums auf eine zu Erholungszwecken überlassene Bodenfläche

    Auszug aus BGH, 04.02.1994 - V ZR 247/92
    Dieses Moratorium soll sicherstellen, daß der Nutzer eines Grundstücks aufgrund eines mit der LPG und/oder einer staatlichen Stelle abgeschlossenen Vertrages gemäß § 312 ZGB das Grundstück dem Eigentümer nicht deswegen herausgeben muß, weil der Vertrag ihm gegenüber keine Wirkung entfaltet hat (vgl. BGHZ 121, 88 = NJW 1993, 859 [BGH 17.12.1992 - V ZR 254/91] und Senatsurt. v. 8. Oktober 1993, V ZR 156/92, WM 1994, 119, 121) und das der LPG durch § 18 des LPG-Gesetzes vom 2. Juli 1982 eingeräumte, die Rechte des Eigentümers umfassend und dauernd ausschließende Nutzungsrecht mit Wirkung.
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Einer förmlichen Übergabe an den RdK und von diesem an die LPG bedurfte es ebensowenig (BGH, Urt. v. 4. Februar 1994, V ZR 247/92, WM 1994, 1222) wie einer ausdrücklichen Verleihung des Nutzungsrechts durch den RdK.
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 179/04

    Rechtstellung der Erben eines als Kleingartenanlage genutzten Grundstücks in der

    Schließlich läßt sich auch dem Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 1994 (V ZR 247/92 - WM 1994, 1222 ff) nicht entnehmen, daß ihm eine mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt vergleichbare Fallgestaltung zugrunde lag.
  • BGH, 10.06.1994 - V ZR 115/93

    Rechtsfolgen der Eintragung im Wirtschaftskataster der DDR; Nutzung eines

    Dieses Gesetz hat Art. 232 EGBGB durch die Einfügung von § 4a (Vertrags-Moratorium) dahingehend ergänzt, daß der von einer Vereinigung von Kleingärtnern mit einer LPG oder einer staatlichen Stelle abgeschlossene Hauptnutzungsvertrag bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 auch dem Grundstückseigentumer gegenüber ein Recht zum Besitz gewährt (Absätze 2, 3, 6; vgl. auch Senatsurt. v. 4. Februar 1994, V ZR 247/92, DtZ 1994, 176).
  • LG Frankfurt/Oder, 21.04.2009 - 6a S 65/08
    Es ist aber gleichfalls anerkannt, dass auch diese Verträge zum Schutz der Einzelnutzer dem Anwendungsbereich Schuldrechtsanpassungsgesetz unterliegen (vgl. BGH DtZ 1994, 176, 177; NJ 2005, 265 [BGH 04.02.2005 - V ZR 114/04] ; MünchKommBGB/Kühnholz a.a.O. Rn. 15; Kimme, offene Vermögensfragen, SchuldRAnpG § 2 Rn. 17; Kärsten NJ 1994, 104, 106).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 12/22

    Herausgabe eines Grundstücks; Wirksamkeit eines in der DDR noch vor der

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 4 lit a EGBGB ein Vertragsmoratorium in Kraft getreten sei, sei der vor dem 01.07.1990 zwischen einer LPG und einer dort genannten Stelle geschlossene Vertrag über die kleingärtnerische Nutzung von Bodenflächen wirksam; der VKSK B.-Ma. habe am 10.07.1990 beim Stadtbezirksgericht B.-Mi. einen Antrag auf Registrierung im Vereinsregister als "G. B.-Ma. e.V." gestellt, dem eine Gründungsversammlung (Anlage B 7, Bl.130 f dA) vorausgegangen sei, die noch vom VKSK einberufen worden sei und an der fast alle Mitglieder teilgenommen hätten; gemäß § 1 Nr. 5 der Gründungssatzung vom 20.06.1990 sei der "Bezirksverband (Ma.) Rechtsnachfolger des VKSK in der entsprechenden Gliederung"; nachdem seit der Wiedervereinigung eine andere Rechtsgrundlage bestanden habe, sei der Registrierungsantrag im September 1991 neu gestellt worden; seine Rechtsnachfolge in Bezug auf den bzw. Identität mit dem VKSK B.-Ma. sei schließlich auch vom Kammergericht Berlin zum Az. 8 U 164/18 festgestellt worden (vgl. ferner BGH 4.2.1994 - V ZR 247/92) und ergebe sich aus der entsprechenden Registerakte des Amtsgerichts Charlottenburg; es liege auch tatsächlich eine kleingärtnerische Nutzung vor, wobei bis Ende 1989 auf der Pachtfläche insgesamt 80 einfach gehaltene Typenlauben und nach 1994 weitere Gartenhäuser errichtet worden seien, die eine Grundfläche von 24 qm nicht überschritten; bis zum 02.10.1990 sei eine Bebauung mit Lauben nur vereinzelt zu verzeichnen gewesen, die Unterpächter hätten jedoch bereits begonnen, ihre Parzellen zu mehr als 50 % zum Obst- und Gemüseanbau zu bewirtschaften; derzeit wiesen sämtliche Parzellen Flächenanteile von mehr als 38 % zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen auf; die Kündigung vom 04.10.2018 sei nicht von der Verpächtergemeinschaft, zu der bis zur Eintragung der Klägerin als Alleineigentümerin auch Dritte gehört hätten, ausgesprochen worden und habe keine Kündigungsgründe benannt.
  • OLG Brandenburg, 07.07.1994 - 5 U 61/93

    Klage der Grundstückseigentümer auf Räumung und Herausgabe; Vertrag über die

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  • KG, 29.06.1994 - 24 U 1670/94

    Klage auf Herausgabe eines Grundstücks; Bestehen eines gesetzlichen Rechts zum

    - Im übrigen gilt auch derjenige, der nur "Zwischenpächter" ist, als Nutzer i. S. des gesetzlich bestimmten Moratoriums (s. BGH vom 4.2.94 - V ZR 247/92 - S. 5 für den vergleichbaren Fall eines Vertragsmoratoriums nach Art. 232 § 4 a Abs. 2 EGBGB).
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