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   BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96   

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BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96 (https://dejure.org/1997,954)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1997 - V ZR 248/96 (https://dejure.org/1997,954)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96 (https://dejure.org/1997,954)
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Haus ohne Baugenehmigung

Auslegung der Zusicherung über das Bestehen einer Baugenehmigung, § 157 BGB, § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, entgangener Gewinn, Verkehrswert

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 463 S. 1

  • Wolters Kluwer

    Versicherung der behördlichen Genehmigung und Abnahme der aufstehenden Gebäude durch den Verkäufer eines Hausgrundstücks als Zusicherung einer Eigenschaft in Bezug auf den aktuellen Ausbauzustand - Auslegung einer Zusicherungserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behördliche Genehmigung als zugesicherte Eigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463 S. 1
    Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 463 Satz 1
    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen fehlender Baugenehmigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auslegung der Zusicherung einer Baugenehmigung für die "aufstehenden Gebäude"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dachausbau nicht genehmigt: Haftet Verkäufer? (IBR 1998, 125)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 535
  • ZIP 1997, 2202
  • MDR 1998, 94
  • DNotZ 1998, 881
  • WM 1998, 78
  • BB 1998, 238
  • DB 1998, 1658 (Ls.)
  • BauR 1998, 196 (Ls.)
  • ZfBR 1998, 80
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Die Vertragsbestimmung ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keineswegs eindeutig und deswegen der Auslegung und revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (BGHZ 32, 60, 63; BGH, Urteil vom 13. Juni 1990, IV ZR 141/89, WM 1990, 1680 ; MünchKomm/Walchshöfer, ZPO , § 550 Rdn. 157. Das Verständnis des Berufungsgerichts verletzt den anerkannten Grundsatz, daß jede Auslegung bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110; 109, 19, 22) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; Senatsurteil vom 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 13.06.1990 - IV ZR 141/89

    Anspruch des Maklers auf Provision für Anschlussverträge - Mitwirkung des Maklers

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Die Vertragsbestimmung ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keineswegs eindeutig und deswegen der Auslegung und revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (BGHZ 32, 60, 63; BGH, Urteil vom 13. Juni 1990, IV ZR 141/89, WM 1990, 1680 ; MünchKomm/Walchshöfer, ZPO , § 550 Rdn. 157. Das Verständnis des Berufungsgerichts verletzt den anerkannten Grundsatz, daß jede Auslegung bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110; 109, 19, 22) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; Senatsurteil vom 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Danach kann es nicht zweifelhaft sein, daß bei ordnungsgemäßer Erfüllung ein höherer Verkehrswert den Klägern zugestanden hätte (vgl. Senatsurteil vom 13. März 1981, V ZR 46/80, NJW 1981, 1834, und vom 6. Juni 1997, V ZR 115/96, NJW 1997, 2378 ).
  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 46/80

    Schadensersatz - Nichterfüllung - Deckungsverkauf - Mehrerlös -

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Danach kann es nicht zweifelhaft sein, daß bei ordnungsgemäßer Erfüllung ein höherer Verkehrswert den Klägern zugestanden hätte (vgl. Senatsurteil vom 13. März 1981, V ZR 46/80, NJW 1981, 1834, und vom 6. Juni 1997, V ZR 115/96, NJW 1997, 2378 ).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Die Vertragsbestimmung ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keineswegs eindeutig und deswegen der Auslegung und revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (BGHZ 32, 60, 63; BGH, Urteil vom 13. Juni 1990, IV ZR 141/89, WM 1990, 1680 ; MünchKomm/Walchshöfer, ZPO , § 550 Rdn. 157. Das Verständnis des Berufungsgerichts verletzt den anerkannten Grundsatz, daß jede Auslegung bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110; 109, 19, 22) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; Senatsurteil vom 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Da weitere Feststellungen nicht erforderlich und auch nicht zu erwarten sind, kann der Senat die Zusicherungserklärung der Beklagten selbst auslegen (BGHZ 65, 107, 112).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Die Vertragsbestimmung ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keineswegs eindeutig und deswegen der Auslegung und revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (BGHZ 32, 60, 63; BGH, Urteil vom 13. Juni 1990, IV ZR 141/89, WM 1990, 1680 ; MünchKomm/Walchshöfer, ZPO , § 550 Rdn. 157. Das Verständnis des Berufungsgerichts verletzt den anerkannten Grundsatz, daß jede Auslegung bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110; 109, 19, 22) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; Senatsurteil vom 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Die Vertragsbestimmung ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keineswegs eindeutig und deswegen der Auslegung und revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (BGHZ 32, 60, 63; BGH, Urteil vom 13. Juni 1990, IV ZR 141/89, WM 1990, 1680 ; MünchKomm/Walchshöfer, ZPO , § 550 Rdn. 157. Das Verständnis des Berufungsgerichts verletzt den anerkannten Grundsatz, daß jede Auslegung bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110; 109, 19, 22) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; Senatsurteil vom 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Die Widerklage ist demgegenüber unbegründet, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises nicht vorleistungspflichtig waren und die Leistung wegen Fehlens der zugesicherten Eigenschaft verweigern durften, also nicht in Verzug geraten sind (BGHZ 113, 232, 235).
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50

    Abfindung eines unehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
    Die Vertragsbestimmung ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keineswegs eindeutig und deswegen der Auslegung und revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (BGHZ 32, 60, 63; BGH, Urteil vom 13. Juni 1990, IV ZR 141/89, WM 1990, 1680 ; MünchKomm/Walchshöfer, ZPO , § 550 Rdn. 157. Das Verständnis des Berufungsgerichts verletzt den anerkannten Grundsatz, daß jede Auslegung bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110; 109, 19, 22) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; Senatsurteil vom 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Der Anspruch des Käufers richtet sich vielmehr auf die Herstellung des wirtschaftlichen Erfolgs, der bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung eingetreten wäre (vgl. BGHZ 128, 111, 116; Senat, Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 248/96, WM 1998, 78, 79).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Wenn die Beklagte als Erklärende etwas anderes gemeint haben sollte, wäre es ihre Sache gewesen, das von ihr Gemeinte klarzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535 = ZfBR 1998, 80).
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Die Auslegung der Regelung durch das Berufungsgerichts ist mit dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfordernis einer beiderseits interessengerechten Auslegung (BGHZ 131, 136, 138; 143, 175, 178 [Senat]; Senat, Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536; Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054; Urt. v 23. Januar 2009, V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, 1812; BGH, Urt. v. 28. Mai 2009, VII ZR 206/07, BGH-Report 2009, 866) nicht zu vereinbaren.
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 24 U 194/17

    Beim Immobilienkauf gibt´s immer noch fiktive Mängelbeseitigungskosten

    Sie erstreckt sich folglich auf alle nach Fertigstellung des Bauwerks erfolgten genehmigungsbedürftigen Änderungen (Az. V ZR 248/96, Rz. 9).
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

    Zur Ermittlung des Erklärungsinhalts müssen auch der mit der Äußerung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Beteiligten berücksichtigt werden; überdies kann eine Willenserklärung nicht losgelöst von dem Geschehen erfaßt werden, das zu ihm geführt hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1999 - X ZR 100/98 - unter 4 a, in Juris dokumentiert; vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96 - ZIP 1997, 2202 unter II).
  • BGH, 28.05.2009 - VII ZR 206/07

    Interessengerechte Auslegung des Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es hat insbesondere den Grundsatz der interessengerechten Auslegung verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536; Urteil vom 11. Mai 1995 - VII ZR 116/94, BauR 1995, 697 = ZfBR 1995, 259 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 311/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Wenn die Beklagte als Erklärende etwas anderes gemeint haben sollte, wäre es ihre Sache gewesen, das von ihr Gemeinte klarzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535 = ZfBR 1998, 80).
  • BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98

    Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag

    Die Erklärung, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, kann ebenso wie die Versicherung, daß die Gebäude genehmigt sind (Senatsurt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 268/96, WM 1998, 78), nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht anders denn als Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB verstanden werden.

    b) Die weitere Erwägung des Berufungsgerichts, jedenfalls habe sich die Gewährübernahme nicht auf die Zulässigkeit des vorhandenen Ausbauzustandes erstrecken sollen, wird der Rechtsprechung des Senats ebenfalls nicht gerecht (Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 268/96, WM 1998, 78).

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98

    Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung

    Das Berufungsgericht hat Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarungen und die Interessenlage der Beteiligten nicht, wie geboten (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, WM 1998, 78), berücksichtigt und deshalb verkannt, daß die Forderung auf Auszahlung des Festgeldes mit dem abgetretenen Anspruch identisch ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03

    Auslegung von Gewährleistungsklausel hinsichtlich Zulässigkeit der vorhandenen

    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts der Regelung ist der mit der Absprache verfolgte Zweck sowie die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 1998, 78 f.).

    Unter Berücksichtigung des im Regelfall anzunehmenden Interesses des Käufers, das von ihm in einem bestimmten Ausbauzustand besichtigte Objekt, das in dieser Gestalt Grundlage für seine Kaufentscheidung und die damit in Zusammenhang stehenden Kalkulationen ist, auch entsprechend zu nutzen, ist diese Klausel ebenso wie die Erklärung, "die aufstehenden Gebäude seien behördlicherseits genehmigt" nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte grundsätzlich als Zusicherung, dass nicht nur das verkaufte Gebäude selbst, sondern auch dessen Nutzung nach dem konkreten Ausbauszustand baurechtlich genehmigt sei, zu verstehen (BGH WM 1998, 78 f.; MittRhNotK 2000, 249 f.) Bei Verwendung dieser Klausel scheidet eine Gewährsübernahme für die Zulässigkeit der Nutzung nur aus, wenn beide Parteien die abgegebene Erklärung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben oder der Verkäufer seine Zusicherung entsprechend einschränkt (BGH a.a.O).

  • LG Krefeld, 26.10.2017 - 3 O 256/16

    Schadensersatzanspruch wegen einer baurechtlich nicht genehmigten Nutzung eines

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98

    Auslegung von Vereinbarungen bei Hard- und Softwarebestellung

  • OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 51/02

    Verweigerung der Auszahlung auf Notaranderkonto hinterlegter Gelder

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 1 U 130/00

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des Verkäufers einer Immobilie zur Kündbarkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1997 - V ZR 248/96   

Zitiervorschläge
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BGH, 12.06.1997 - V ZR 248/96 (https://dejure.org/1997,8980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung im Fall der Versäumung der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrages - Ausnahmen von dem Grundsatz der Vorrangigkeit des Vollstreckungsschutzantrages

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 712, 719 Abs. 2
    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.08.1991 - I ZR 141/91

    "Einstellungsbegründung"; Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - V ZR 248/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschlüsse v. 8. August 1991, I ZR 141/91, NJW 1992, 376; v. 28. März 1996, I ZR 14/96, ZIP 1996, 885) kommt eine Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner von anderen ihm zu Gebote stehenden Möglichkeit, seine Interessen zu wahren, keinen Gebrauch gemacht, insbesondere es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre.
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 14/96

    "Fehlender Vollstreckungsschutzantrag II"; Einstellung der Zwangsvollstreckung in

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - V ZR 248/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschlüsse v. 8. August 1991, I ZR 141/91, NJW 1992, 376; v. 28. März 1996, I ZR 14/96, ZIP 1996, 885) kommt eine Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner von anderen ihm zu Gebote stehenden Möglichkeit, seine Interessen zu wahren, keinen Gebrauch gemacht, insbesondere es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre.
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