Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.02.1998

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ergänzende Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 1219
  • MDR 1998, 490
  • WM 1998, 626
  • BB 1998, 1336



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Wird zitiert von ... (42)  

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05  

    Internet-Versteigerung III

    Das kann der Senat selbst entscheiden, weil die Sache aufgrund des festgestellten Sachverhalts zur Endentscheidung reif ist, keine weiteren tatsächlichen Feststellungen erfordert und eine weitere Verhandlung in der Tatsacheninstanz nicht mehr geboten ist (vgl. BGHZ 10, 350, 358; BGH, Urt. v. 12.12.1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219, 1220; MünchKomm.ZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 563 Rdn. 21).
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06  

    Immobilien - Voraussetzungen einer wirksamen Preisanpassungsklausel

    Der Senat kann die insoweit notwendige Auslegung selbst nachholen, weil die dazu erforderlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGHZ 16, 71, 81 ; BGH, Urteil vom 12. Februar 1997 - V ZR 250/96, WM 1998, 626, unter II 3).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04  

    Schadensrecht - Zur Sicherung abgetr. Ersatzwagenkosten zugunsten Autovermieter

    Dieser kann die vom Berufungsgericht unterlassene Würdigung selbst vornehmen, weil die dazu erforderlichen Feststellungen bereits zweitinstanzlich getroffen worden sind und insoweit weitere Aufklärung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGHZ 16, 71, 81; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1990 - V ZR 223/89 - NJW 1991, 1180 und vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96 - NJW 1998, 1219).
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Wird zitiert von ...  

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01  

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Sie hat das Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - aaO; BGH 12. Februar 1997 - V ZR 250/96 - LM BGB § 157 (Hb) Nr. 6 mwN).

    Eine Zurückverweisung kommt daher nur in Betracht, wenn die tatsächliche Auslegungsgrundlage unvollständig ist und dieser Mangel noch behoben werden kann, oder wenn es um die Ermittlung von Erfahrungswissen oder Verkehrssitten geht (BGH 12. Februar 1997 - V ZR 250/96 - aaO mwN).

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