Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5691
BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10 (https://dejure.org/2012,5691)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2012 - V ZR 254/10 (https://dejure.org/2012,5691)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10 (https://dejure.org/2012,5691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 418 Abs 2 ZPO
    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen Eingangsstempels auf einem Schriftstück

  • IWW

    § 418 Abs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweisanforderung bei Überzeugung des Gerichts für den Eingang eines Schrifstücks bei Gericht zu einem anderen Zeitpunkt als aus dem Eingangsstempel ersichtlich

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweis der Unrichtigkeit des Eingangsstempels bei Gericht

  • Anwaltsblatt

    § 418 ZPO
    Wenn der Nachtbriefkasten nicht funktioniert... zählt Eingangsstempel nicht

  • rewis.io

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen Eingangsstempels auf einem Schriftstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 418 Abs. 2
    Beweisanforderung bei Überzeugung des Gerichts für den Eingang eines Schrifstücks bei Gericht zu einem anderen Zeitpunkt als aus dem Eingangsstempel ersichtlich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wie wird die Unrichtigkeit des Eingangsstempels bewiesen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Man muss nicht beweisen/erklären, was man nicht beweisen/erklären kann

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der falsche Eingangsstempel

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 418 ZPO
    Wenn der Nachtbriefkasten nicht funktioniert ... zählt Eingangsstempel nicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 701
  • MDR 2012, 667
  • FamRZ 2012, 972
  • AnwBl 2012, 661
  • AnwBl Online 2012, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99

    Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels

    Auszug aus BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10
    a) Der Eingangsstempel beweist, dass das Schriftstück zu einem bestimmten Zeitpunkt bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872, 1873).

    Ohnehin kann die Möglichkeit, dass ein Nachtbriefkasten aus technischen Gründen nicht richtig funktionierte, in aller Regel nicht völlig ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872, 1873; Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06, NJW 2007, 3069 Rn. 12).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10
    Da die Klägerin im Verhandlungstermin nicht vertreten war, ist das durch Versäumnisurteil auszusprechen, welches jedoch inhaltlich auf einer Sachprüfung beruht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 15.09.2005 - III ZB 81/04

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10
    Da der Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise des gerichtlichen Nachbriefkastens sowie in das Verfahren bei dessen Leerung und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 11; Beschluss vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501 jeweils mwN).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 80/06

    Anforderungen an den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs einer Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10
    Ohnehin kann die Möglichkeit, dass ein Nachtbriefkasten aus technischen Gründen nicht richtig funktionierte, in aller Regel nicht völlig ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872, 1873; Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06, NJW 2007, 3069 Rn. 12).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10
    Da der Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise des gerichtlichen Nachbriefkastens sowie in das Verfahren bei dessen Leerung und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 11; Beschluss vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501 jeweils mwN).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19

    Ordnungshaft gegen den betreuenden Elternteil zur Durchsetzung des Umgangsrechts

    Denn dass ein Nachtbriefkasten im Einzelfall aus technischen Gründen nicht richtig funktioniert hat oder dem für sein Leeren und die Bearbeitung der Eingangspost zuständigen Wachtmeister bei ersterem oder letzterem ein Fehler unterläuft, kann nie völlig ausgeschlossen werden (siehe zum Ganzen BGH NJW 2017, 2285; NJW-RR 2012, 701).
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/13

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Anforderungen an einen Gegenbeweis zur

    Dabei dürfen an den Gegenbeweis i.S. des § 418 Abs. 2 ZPO keine überspannten Anforderungen gestellt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH-Urteile vom 2. November 2006 III ZR 10/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 603, unter II.1.; vom 17. Februar 2012 V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701, Rz 7; BGH-Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571; vom 15. September 2005 III ZB 81/04, NJW 2005, 3501, unter II.; vom 3. Juli 2008 IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501, unter II.1.c; vom 8. Oktober 2013 VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179).

    Dementsprechend schließt auch der Beweiswert eines gerichtlichen Eingangsstempels als öffentliche Urkunde nicht aus, dass das Gericht im Wege des Freibeweises trotz eines solchen Eingangsstempels von der Rechtzeitigkeit einer Rechtsmitteleinlegung überzeugt ist (BFH-Beschluss vom 29. März 2005 IX B 236/02, juris; ebenso BGH-Beschluss vom 17. April 1996 XII ZB 42/96, NJW 1996, 2038); insbesondere wenn der darauf bezogene Vortrag des Rechtsbehelfsführers "in den Details plausibel und widerspruchsfrei ist und konkrete Zweifel an der Glaubwürdigkeit nicht bestehen" (BGH-Urteil in NJW-RR 2012, 701).

    Ohne solche Feststellungen bestehen keine hinreichenden Grundlagen, den Vortrag der Kläger als nicht plausibel und widerspruchsfrei anzusehen und ihre Glaubwürdigkeit zu bezweifeln (vgl. BGH-Urteil in NJW-RR 2012, 701).

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

    Vielmehr ist es schon im Hinblick auf die größere Orts- und Sachnähe sachgerecht, die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, damit dieses die erforderlichen Feststellungen selbst trifft (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92, aaO unter II 3; vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 100/92, FamRZ 1993, 313 unter [II] 1 b; vgl. ferner Urteile vom 14. Oktober 2004 - VII ZR 33/04, aaO unter 4; vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701 Rn. 11 ff.; Beschlüsse vom 21. Februar 2007 - XII ZB 37/06, aaO Rn. 12; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 11; vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 19 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 262/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Berufungseinlegung

    Gerichtliche Eingangsstempel, die eine öffentliche Urkunde (§ 418 Abs. 1 ZPO) beinhalten und den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsache begründen, erbringen regelmäßig den Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreiben oder eines Schriftsatzes (BSG, Beschluss vom 8. Februar 2012 - B 5 RS 76/11 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 9. März 2011 - B 4 AS 60/10 BH - juris Rdnr. 5; Bundesgerichtshof , Beschluss vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10 - juris Rdnrn. 7, 9; Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07 - juris Rdnr. 10; Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06 - juris Rdnr. 12; Beschluss vom 30. Oktober 1997 - VII ZB 19/97 - juris Rdnr. 6; Jung, a.a.O.; Keller, a.a.O.).

    Der durch den Eingangstempel begründete Beweis kann nach § 418 Abs. 2 ZPO entkräftet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2012, a.a.O. Rdnr. 9; Beschluss vom 30. Oktober 1997, a.a.O.).

    Anwendbar sind bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs die Regeln des Freibeweises, wobei aber die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung nicht reduziert sind (BSG, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - B 3 P 13/09 B - juris Rdnr. 7; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2012, a.a.O.).

  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13

    Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln

    Notwendig ist die volle Überzeugung des Gerichts von dem rechtzeitigen Eingang, wobei allerdings die Anforderungen an den Gegenbeweis wegen der Beweisnot des Berufungsführers hinsichtlich gerichtsinterner Vorgänge nicht überspannt werden dürfen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 2. November 2006 - III ZR 10/06, NJW 2007, 603 Rn. 5; vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701 Rn. 7; BGH, Beschlüsse vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501 unter II; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 10 f.; jeweils mwN).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2013 - 3 U 78/13

    Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Verbandsklagebefugnis;

    Dass die Feststellung verfahrensrelevanter Tatsachen, insbesondere die Prüfung der Prozessvoraussetzungen, im Freibeweisverfahren erfolgen kann, steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. allgemein BGH NJW 2010, 3033; NJW 2011, 778; NJW-RR 2012, 429; NJW-RR 2012, 701).
  • BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12

    Eingangsstempel als Beweis für einen verspäteten Einwurf eines fristwahrenden

    Da der Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise des gerichtlichen Nachbriefkastens sowie in das Verfahren bei dessen Leerung und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06, NJW 2007, 3069 Rn. 12; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701 Rn. 7).

    c) Diesem Ergebnis steht das Urteil des V. Zivilsenats vom 17. Februar 2012 (V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701) nicht entgegen.

  • AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16

    Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung verjährt nach drei

    Erst wenn dem beweisbelasteten Kläger dieser Nachweis gelingt, gilt, dass er nicht mehr beweisen muss, warum fälschlicherweise der Stempel des Folgetages aufgebracht ist (BGH, NJW-RR 2012, 701).

    Erscheint aber wie hier ein Fehler im Verantwortungsbereich des Gerichts als unwahrscheinlich, kann dies die Glaubhaftigkeit einer Aussage des Inhalts in Zweifel ziehen, ein Schriftsatz sei rechtzeitig in den Gerichtsbriefkasten eingelegt worden, und damit zur Folge haben, dass sich das Gericht nicht die erforderliche Überzeugung von deren Richtigkeit verschaffen kann (BGH, NJW-RR 2012, 701).

  • LG Köln, 16.10.2013 - 9 S 123/13

    Beweiswirkung eines gerichtlichen Eingangsstempels bei entgegenstehender

    Danach begründen bestimmte öffentliche Urkunden vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen; zu den in dieser Vorschrift genannten Urkunden gehört insbesondere der gerichtliche Eingangsstempel (BGH NJW 2000, 1872, 1873; NJW-RR 2012, 701, 702).
  • KG, 23.10.2020 - 22 W 5/20

    Eintragung einer Satzungsänderung ins Vereinsregister; Gerichtliche Prüfung der

    Nicht bewiesen sein muss, wie es trotz rechtzeitigen Einwurfs zu einem Eingangsstempel vom Folgetag kam (BGH, Versäumnisurteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10 -, juris Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 8 W 33/16

    Arzthaftungsverfahren: Ablehnung des zahnmedizinischen Sachverständigen wegen

  • OLG München, 23.05.2018 - 34 Wx 385/17

    Nachweis des Pflichtteilsberechtigten im Grundbuchverfahren über die

  • BGH, 21.09.2017 - V ZB 18/17

    Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15

    Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken

  • OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Fiktion des fristwahrenden Eingangs eines per

  • OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 10 U 143/13

    Umfang der Beweiskraft des gerichtlichen Eingangsstempels auf einem Telefax

  • OLG Hamburg, 23.03.2017 - 2 Rev 16/17

    Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung in Strafsachen: Anforderung an den Vortrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht