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   BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74   

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https://dejure.org/1976,2141
BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74 (https://dejure.org/1976,2141)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1976 - V ZR 258/74 (https://dejure.org/1976,2141)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1976 - V ZR 258/74 (https://dejure.org/1976,2141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübung eines Stimmrechts einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unstimmigkeiten in der Nutzung der im Miteigentum stehenden Räume und Gartenanlagen sowie Belästigungen durch Lärm - Belastung eines Wohnungseigentums mit einem Wohnungsrecht unter Ausschluß des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 299
  • DNotZ 1978, 157
  • ZMR 1977, 182
  • DB 1977, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66

    Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74
    Andererseits obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen, zu deren Mitbenutzung er berechtigt ist (§ 1093 Abs. 3 BGB), nicht dem Wohnungsberechtigten, sondern dem Eigentümer der Sache (BGHZ 52, 234, 239).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    c) Allerdings hat der Senat zum Wohnungsrecht, das gemäß § 1093 BGB an Wohnungseigentum bestellt worden ist, entschieden, daß die Ausübung des Stimmrechts dem Wohnungsberechtigten - und nicht dem Wohnungseigentümer - zustehe, soweit die Beschlußfassung der Eigentümergemeinschaft die Benutzung der vom Wohnungsrecht erfaßten Räume und die Mitbenutzung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen berühre (Senat, Urt. v. 26. November 1976, V ZR 258/74, LM § 1093 BGB Nr. 8).
  • AG Brandenburg, 19.05.2009 - 34 C 77/08

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem überbauten Teil des Grundstücks;

    Für das Entgelt im Fall der Grundabnahme stellt das Gesetz in § 915 Abs. 1 Satz 1 BGB nämlich ausdrücklich auf den Wert des überbauten Grundstücksteils zum damaligen Zeitpunkt bei der Ermittlung des Quadratmeterpreises für die überbaute Bodenfläche ab ( BGH, BGHZ 57, Seiten 304 ff. = WM 1972, Seiten 134 ff.; BGH, BGHZ 65, Seiten 395 ff. = WM 1976, Seiten 213 ff. = ZMR 1977, Seite 182 = NJW 1976, Seite 669; BGH, BGHZ 97, Seiten 292 ff. = DB 1986, Seiten 1669 f. = WM 1986, Seiten 1193 f. = NJW 1986, Seiten 2639 f. = MDR 1986, Seite 835 = LM Nr. 38 zu § 912 BGB = DNotZ 1986, Seiten 750 ff. = JuS 1987, Seiten 143 f. = NJW-RR 1986, Seite 1203 ).

    Zwar muss es dabei sein Bewenden haben, dass ausschließlich der Zeitpunkt der Grenzüberschreitung der Bewertung zugrunde zulegen ist (BGH, BGHZ 57, Seiten 304 ff. = WM 1972, Seiten 134 ff.; BGH, BGHZ 65, Seiten 395 ff. = WM 1976, Seiten 213 ff. = ZMR 1977, Seite 182 = NJW 1976, Seite 669 ).

    Maßgebend ist hier nach Auffassung des BGH vielmehr, dass ein über mehr als zwei Drittel hinausgehender Abschlag von dem Wert des Baulandes jedenfalls nicht gerechtfertigt erscheint ( BGH, BGHZ 65, Seiten 395 ff. = WM 1976, Seiten 213 ff. = ZMR 1977, Seite 182 = NJW 1976, Seite 669 ).

  • OLG Hamburg, 10.09.1987 - 2 W 21/86

    Anspruch auf Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der

    Durch seine uneingeschränkte Stimmabgabe in allen Wohnungseigentumsangelegenheiten würde der Wohnungseigentümer die von ihm dem Nießbraucher durch Vertrag zugestandenen Benutzungsrechte beschneiden (vgl. BGH, MDR 1977, 299, 300 zum Wohnungsrecht des § 1093 BGB an einem Wohnungseigentum).

    Etwa verbleibende Beeinträchtigungen durch den Streit zwischen Wohnungseigentümer und Nießbraucher hat die Wohnungseigentümergemeinschaft hinzunehmen, da auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann, daß die dingliche Rechtsposition des Nießbrauchers in den Angelegenheiten der §§ 15, 16 und 21 WEG ausgehöhlt wird (vgl. BGH MDR 1977, 299, 300).

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