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   BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01   

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https://dejure.org/2002,572
BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01 (https://dejure.org/2002,572)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2002 - V ZR 26/01 (https://dejure.org/2002,572)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01 (https://dejure.org/2002,572)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 6 Abs. 3
    Gesamt"unwirksamkeit" eines Formularvertrages bei unwirksamer Klausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festhalten am Vertrag - Verwender - Unwirksame Klausel - Kaufvertrag - Nachzahlungsklausel

  • Judicialis

    AGBG § 6 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 6 Abs. 3
    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag für den Verwender

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unwirksame AGB-Klausel, Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag für den Verwender von AGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Unwirksame Preisanpassungsklausel für den Fall der späteren Bebaubarkeit ohne Vertragslösungsrecht der Gegenseite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Klausel unwirksam: Aufhebung des gesamten Vertrages? (IBR 2002, 329)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1136
  • ZIP 2002, 1252
  • MDR 2002, 936
  • NZBau 2002, 386
  • NZM 2002, 543
  • WM 2002, 2337
  • BB 2002, 1017
  • DB 2002, 1547
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
    Denn anders als die Tagespreisklauseln im Kraftfahrzeughandel (vgl. BGHZ 82, 21, 28; 90, 69 ff) betrifft die hier verwandte Klausel nicht das Tagesgeschäft eines gewerblichen Verkäufers, der an dem Absatz seiner Ware interessiert ist und sich bei der Preisgestaltung an einer einschlägigen Rechtsprechung orientieren kann, sondern ein hiermit nicht vergleichbares Grundstücksgeschäft, für das es eine entsprechende Rechtsprechung nicht gibt.
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
    Denn anders als die Tagespreisklauseln im Kraftfahrzeughandel (vgl. BGHZ 82, 21, 28; 90, 69 ff) betrifft die hier verwandte Klausel nicht das Tagesgeschäft eines gewerblichen Verkäufers, der an dem Absatz seiner Ware interessiert ist und sich bei der Preisgestaltung an einer einschlägigen Rechtsprechung orientieren kann, sondern ein hiermit nicht vergleichbares Grundstücksgeschäft, für das es eine entsprechende Rechtsprechung nicht gibt.
  • BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Vergütung eines freien

    Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
    Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, Urt. v. 9. Mai 1996, III ZR 209/95, WM 1996, 2018, 2020).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84

    Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
    Selbst wenn der Zeuge und die Rechtsvorgängerin der Beklagten die Klausel in demselben - vom objektiven Erklärungsinhalt abweichenden - Sinn, nämlich der tatsächlichen Bebauung als Voraussetzung für eine Nachzahlung, verstanden haben sollten, hätte das nicht zwangsläufig zur Folge, daß diese Willensübereinstimmung noch in dem maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags (vgl. Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 126/84, WM 1986, 857, 858) - hier also der Genehmigung durch den Kläger - bestand.
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist im Wege der Interessenabwägung zu ermitteln; zu berücksichtigen ist nicht nur die nachteilige Veränderung der Austauschbedingungen für den Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingung, sondern auch das berechtigte Interesse des anderen Teils an der Aufrechterhaltung des Vertrags (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002  V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136 unter II 3).

    Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 aaO).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01 - WM 2002, 2337 unter II 3), nicht daran, dass mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen, wie schon die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Tagespreisklausel belegt (BGHZ 90, 69, 78 ff.).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01 - WM 2002, 2337 unter II 3), nicht daran, dass mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen, wie schon die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Tagespreisklausel belegt (BGHZ 90, 69, 78 ff.).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Zwar kann die durch den Wegfall der Kappungsgrenze entstandene Lücke weder durch die Anwendung gesetzlicher Vorschriften noch durch eine ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden, weil mehrere Gestaltungsmöglichkeiten denkbar sind und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, für welche Alternative sich die Parteien redlicherweise entschieden hätten (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juli 1989, VIII ZR 297/88, NJW 1990, 115, 116 m.w.N.; Senatsurt. v. 22. Februar 2002, V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136, 1137).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01 - WM 2002, 2337 unter II 3), nicht daran, dass mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen, wie schon die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Tagespreisklausel belegt (BGHZ 90, 69, 78 ff.).
  • BGH, 21.09.2018 - V ZR 68/17

    Verpflichtung eines Subventionsempfängers zur Einhaltung von Bindungen nach

    Die Klägerin ohne die Nutzungsbindung an dem Vertrag festzuhalten, stellte für sie eine unzumutbare Härte dar, die nach § 306 Abs. 3 BGB die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge hätte (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01, ZfIR 2002, 363, 364).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 4 U 128/17

    Bewertung einer Nachschussklausel in notariellem Grundstückskaufvertrag

    Sollte der Beklagte im Nachverfahren vor dem Landgericht beweisen können, dass es sich bei der Nachschussklausel um eine AGB-Klausel i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB handelt, wäre nicht nur die Klausel, sondern der gesamte Vertrag gem. §§ 307, 306 Abs. 3 BGB unwirksam, da die Interessen des Käufers nicht ausreichend gewahrt wurden, weil sich die Höhe des Kaufpreises nicht abschätzen ließ, der Käufer für eine lange Zeit einen erheblichen Geldbetrag bereithalten musste, und weil dem Käufer kein Recht eingeräumt wurde, sich vom Vertrag zu lösen (vgl. OLG Koblenz, Urteil 19.12.00, 3 U 273/00, BGH, Urteil 22.2.02, V ZR 26/01, zit. nach juris).

    Die Klausel beinhaltet zwar ein Missverhältnis, da die Interessen des Käufers dadurch nicht ausreichend gewahrt wurden, dass sich die Höhe des Kaufpreises nicht abschätzen ließ, der Käufer für eine lange Zeit einen erheblichen Geldbetrag bereithalten musste, und dass dem Käufer kein Recht eingeräumt wurde, sich vom Vertrag zu lösen (vgl. vgl. OLG Koblenz, Urteil 19.12.00, 3 U 273/00, BGH, Urteil 22.2.02, V ZR 26/01, zit. nach juris).

    Allerdings hat der BGH klargestellt, dass es im Rahmen der Vertragsautonomie zulässig ist, eine Nachzahlungspflicht für den Fall einer späteren Werterhöhung des Kaufgegenstandes zu vereinbaren, d.h. dass der Verkäufer zulässigerweise an einer Wertsteigerung partizipieren darf (vgl. BGH Urteil 22.2.02, V ZR 26/01, zit. nach juris).

  • LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12

    Krankentagegeldversicherung: Geltendmachung von Obliegenheitsverletzungen bei

    Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist im Wege der Interessenabwägung zu ermitteln; zu berücksichtigen ist nicht nur die nachteilige Veränderung der Austauschbedingungen für den Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingung, sondern auch das berechtigte Interesse des anderen Teils an der Aufrechterhaltung des Vertrags (BGH, NJW-RR 2002, 1136).

    Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht ( BGH , NJW-RR 2002, 1136).

  • LG Hamburg, 09.11.2016 - 332 O 62/16

    Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeit, Berufen auf eine Leistungsfreiheit

    51Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist im Wege der Interessenabwägung zu ermitteln; zu berücksichtigen ist nicht nur die nachteilige Veränderung der Austauschbedingungen für den Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingung, sondern auch das berechtigte Interesse des anderen Teils an der Aufrechterhaltung des Vertrags (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136 unter II 3).

    Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 aaO).

  • OLG Braunschweig, 08.10.2003 - 3 U 69/03

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien; Kapitalbildende

    Die Grenze der Unzumutbarkeit wird erst dann erreicht, wenn infolge der Unwirksamkeit einzelner AGB-Klauseln das Vertragsgleichgewicht grundlegend gestört wird (BGH, Urt. v. 22.02.2002 ­ V ZR 26/01, MDR 2002, 936, 937; Urt. v. 09.05.1996 ­ III ZR 209/95, WM 1996, 2018, 2020).
  • OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20

    Anhörungspflicht vor Sperrung eines Facebook-Kontos

  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17

    BU-Versicherung: Ärztliche Nachuntersuchung - Obliegenheitverletzung

  • LG Bonn, 08.02.2012 - 5 S 270/11

    Anspruch gegen den Gasversorger auf Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für

  • LG Bonn, 01.02.2012 - 5 S 246/11

    Erhöhung des Entgelts für die Gasversorgung auf Grund einer unwirksamen

  • OLG München, 14.12.2021 - 18 U 6997/20

    Keine Account-Sperre ohne Anhörung

  • LG Bonn, 03.01.2012 - 5 S 124/10

    Rückzahlungsanspruch eines Vertragspartners eines Gasversorgers wegen einer

  • LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 159/10

    Kein Rückgriff auf Regelungen zur Preisanpassung in der AVBGasV bzw. der GasGVV

  • LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 124/10

    Inhaltskontrolle einer Klausel über Preisanpassungen ohne Auskunft über den

  • LG Bonn, 08.02.2012 - 5 S 248/11

    Anspruch auf Rückzahlung wegen einer unwirksamen Preisanpassungsklausel zu viel

  • LG Bonn, 15.12.2010 - 5 S 91/10

    Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch Verwendung einer

  • ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08

    Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten

  • OLG Frankfurt, 13.04.2018 - 8 U 243/16

    Fremdvermietung bei Wohnungsbauförderung des Bundes

  • LG Bonn, 22.02.2012 - 5 S 251/11

    Rückzahlung der Entgelte für die Gasversorgung wegen einer unwirksamen

  • LG Bonn, 28.12.2011 - 5 S 229/11

    Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung auf Grund einer

  • LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 101/10

    Zahlung eines erhöhten Gaspreises nach Abschluss eines Vertrages über die

  • AG Hildesheim, 28.04.2003 - 49 C 123/02

    Rückkaufswert einer kapitalbildenden Lebensversicherung

  • LG Bonn, 01.02.2012 - 5 S 225/11

    Erhöhung der Entgelte für die Gasversorgung auf Grund einer unwirksamen

  • LG Bonn, 25.01.2012 - 5 S 230/11

    Rückzahlung von Entgelten für die Gasversorgung bei Unwirksamkeit einer

  • LG Bonn, 28.12.2011 - 5 S 241/11

    Überzahlungen auf Grund unwirksamer Preisanspassungsklausel bei einem

  • LG Bonn, 09.11.2011 - 5 S 111/11

    Rückzahlungsansprüche gegen einen Gasversorger wegen zuviel gezahlter Entgelte

  • AG Euskirchen, 29.08.2011 - 17 C 795/11

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel i.R.e. Gasversorgungsvertrages bei einer

  • LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 25/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Unwirksamkeit einer

  • LG Mainz, 16.01.2004 - 11 HKO 76/02

    - EFS 1 -, wichtiger Grund, unwirksame Bestimmungen in formularmäßigem HVV,

  • LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 48/11

    Im Hinblick auf in § 307 Abs.1 S. 1, 2 BGB bestimmtes Transparenzgebot kann nicht

  • LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 11/10

    Neuer stillschweigend vereinbarter Gaspreis mit Sondervertragskunden wegen

  • LG Bonn, 03.11.2010 - 5 S 218/09

    Stillschweigend vereinbarte Gaspreise mit Sondervertragskunden durch den

  • OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00

    AGB-Widrigkeit einer Preiserhöhungsklausel

  • LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 95/10

    Stillschweigende Vereinbarung eines Gaspreises mit Sondervertragskunden durch

  • LG Bonn, 03.11.2010 - 5 S 3/10

    Begründung eines stillschweigend vereinbarten neuen Gaspreises mit

  • LG Bonn, 29.02.2012 - 5 S 262/11

    Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung wegen unwirksamer

  • LG Bonn, 15.12.2010 - 5 S 86/10

    Rückzahlungsanspruch des Vertragspartners eines Gasversorgungsunternehmens wegen

  • LG Bonn, 07.09.2011 - 5 S 130/11

    Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung; Vorbehaltlose

  • OLG Nürnberg, 11.07.2005 - 8 U 3187/04

    Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen aus einem Lebensversicherungsvertrag;

  • OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen

  • LG Bonn, 23.11.2011 - 5 S 162/11

    Rückzahlung von zu viel gezahlten Entgeltes für die Gasversorgung im Rahmen eines

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