Rechtsprechung
| BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB §§ 249, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 (Culpa in Contrahendo)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 249, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 (Culpa in Contrahendo)
cic gibt nur Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens; Erfüllungsschaden nur, wenn Verletzter nachweisen kann, dass der andere Vertragsteil dann einen für den Geschädigten entsprechend besseren Vertrag abgeschlossen hätte - NWB SteuerXpert START
BGB § 249 E, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 (Culpa in Contrahendo)
- RA Kotz
Vertragsverhandlungen: Verletzung von Aufklärungspflichten - Vertragsanpassung
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Rechtsfolgen der Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei der Verletzung von Aufklärungspflichten: Kein Kausalitätsnachweis bei "Minderung" durch c.i.c.; kein Anspruch auf Abschluß/Anpassung eines Vertrages ohne Kausalitätsnachweis; falsa demonstratio und "Kalkulationsirrtum"; Voraussetzungen einer Vertragsanpassung nach § 242 BGB wegen erkannten und ausgenutzten (Motiv)Irrtums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss; Berechnung des Restvertrauensschadens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Aufklärungspflicht verletzt: keine Vertragsanpassung möglich
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ersatz des Erfüllungsinteresses bei Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss - Beweislast
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Ersatz des Erfüllungsinteresses wegen Aufklärungspflichtverletzung nur bei Nachweis, dass ein besserer Vertrag zustande gekommen wäre
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlung: Ersatz des Vertrauensschadens: Ja! Vertragsanpassung: Nein! (IBR 2006, 1583)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verletzung einer Aufklärungspflicht: Wie wird der Schaden ermittelt? (IBR 2006, 1530)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Rechtsfolgen der Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei der Verletzung von Aufklärungspflichten: Kein Kausalitätsnachweis bei "Minderung" durch c.i.c.; kein Anspruch auf Abschluß/Anpassung eines Vertrages ohne Kausalitätsnachweis; falsa demonstratio und "Kalkulationsirrtum"; Voraussetzungen einer Vertragsanpassung nach § 242 BGB wegen erkannten und ausgenutzten (Motiv)Irrtums
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Beweislast des Geschädigten für Zustandekommen eines besseren Vertrags im Falle richtiger Aufklärung
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19.05.2006, Az.: V ZR 264/05 (Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen; Vertrauensschaden oder Vertragsanpassung)" von RA Prof. Dr. Hans Ganten, original erschienen in: BauR 2006, 1740 - 1747.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19.05.2006, Az.: V ZR 264/06 (Kein Anspruch auf Vertragsanpassung bei Verletzung von Aufklärungspflicht)" von Prof. Dr. Werner Schubert, original erschienen in: JR 2007, 373 - 374.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2004 - 25 O 158/03
- OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 18 U 110/04
- BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 168, 35
- NJW 2006, 3139
- ZIP 2006, 2046 (Ls.)
- MDR 2007, 74
- DNotZ 2006, 852
- NZBau 2006, 573
- WM 2006, 1536
- BB 2006, 1650
- JR 2007, 370
- BauR 2006, 1740
- IBR 2006, 1530
- IBR 2006, 1583
Wird zitiert von ... (33)
- BGH, 27.06.2008 - V ZR 135/07
Immobilien - Aufklärungspflichtverletzung des Verkäufers
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei den Vertragsverhandlungen, auch soweit die Beteiligten entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Verhandelnden die Pflicht, die andere Partei über solche Umstände aufzuklären, die den von ihr verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für ihren Entschluss zum Vertragsschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern diese eine solche Unterrichtung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (…Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243;… Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961;… Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, 3141 m.w.N., insoweit in BGHZ 168, 35 nicht abgedruckt).Eine Aufklärungspflicht und Warnpflicht besteht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) deshalb nur, wenn eine Partei wegen besonderer Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, dass ihr künftiger Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut (…BGH, Urt. v. 16. Januar 1996, XI ZR 151/95, NJW 1996, 1206, 1207;… Urt. v. 15. April 1997, IX ZR 112/96, NJW 1997, 3230, 3231; Senat, Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, aaO m.w.N.).
a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht es davon aus, dass die durch eine Pflichtverletzung bei den Vertragsverhandlungen geschädigte Vertragspartei grundsätzlich nur den Ersatz ihres Vertrauensschadens verlangen kann (std. Rspr. BGHZ 114, 87, 94; 142, 51, 62; Senat, BGHZ 168, 35, 39).
Nur wenn der Geschädigte das darlegt und beweist, kann er verlangen, so gestellt zu werden, wie wenn er diesen günstigeren Vertrag geschlossen hätte (Senat, BGHZ 168, 35, 40 m.w.N.;… BGH, Urt. v. 24. Juni 1998, XII ZR 126/96, aaO; vgl. auch BGHZ 108, 200, 207 f.).
aa) Die durch eine Aufklärungspflichtverletzung geschädigte Vertragspartei, die bei anfänglicher Kenntnis der wahren Sachlage den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte, muss nicht deswegen die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung des Vertrages insgesamt verlangen; es steht ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vielmehr frei, an dem für sie ungünstigen Vertrag festzuhalten und von dem Schädiger den Ersatz des ihr verbliebenen Vertrauensschadens zu verlangen (BGHZ 69, 53, 57; 111, 75, 82; Senat, BGHZ 168, 35, 39).
Geschieht das, so bestimmt sich der zu ersetzende Schaden nach den Erwartungen des Geschädigten, die durch den zustande gekommenen Vertrag nicht befriedigt werden (Senat, BGHZ 168, 35, 39; Stoll JZ 1999, 95).
- BGH, 08.11.2007 - IX ZR 5/06
Rechtsanwälte - Pflicht zur Offenlegung von Mandatsbeziehungen zum Gegner
Er ist so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsschluss maßgeblichen Umstände gestanden hätte (BGHZ 168, 35, 39). - OLG Nürnberg, 24.11.2006 - 2 U 1723/06
Bauvertrag - Falsche Mengenangaben: Welcher Schaden?
Wäre danach der Vertrag nicht oder zu anderen Bedingungen zustande gekommen, steht dem Geschädigten grundsätzlich kein Anspruch auf Anpassung des Vertrags zu (vgl. BGH NZBau 2006, 573, 575 = BauR 2006, 1740 ff.).Er kann somit keine Anpassung des Vertrags an die neue Situation verlangen, sondern darf lediglich den Vertrauensschaden liquidieren (vgl. BGH NZBau 2006, 573, 575).
Ohne Vorliegen zusätzlicher besonderer Umstände kommt jedoch nach diesen Grundsätzen eine Vertragsanpassung nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass die Beklagte den Vertrag auch mit dem geänderten Inhalt abgeschlossen hätte (vgl. BGH NZBau 2006, 573, 576).
im Rahmen der Bestimmung eines Vertrauensschadens steht dem Geschädigten deswegen - wie oben dargestellt - kein Anspruch auf Anpassung des Vertrags zu (BGH NZBau 2006, 573, 575).
(1) Damit wird nicht - wie bei der Kompensation des Erfüllungsinteresses - der Vertrag an die neue Situation angepasst, sondern es findet lediglich eine die enttäuschte Erwartung ausgleichende Bestimmung des Vertrauensschadens statt (BGH NZBau 2006, 573, 575).
(2) Für den Schadensersatzanspruch kommt es somit nur darauf an, wie der geschädigte Vertragspartner bei unterstellter Kenntnis der ihm verheimlichten Umstände den Preis seiner Vertragsleistung gestaltet hätte (vgl. etwa BGHZ 114, 87, 94 f.; BGH NZBau 2006, 573, 575).
- OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
Immobilien - Schrottimmobilien: Rückabwicklung des Vertrags
Der Bundesgerichtshof hat auch in seiner ersten grundlegenden Entscheidung aus dem Jahre 1988 die erwähnten Kausalitätsprüfung ausdrücklich auf der Grundlage eines Sachverhaltes entwickelt, bei dem die Kunden vorgetragen hatten, sie hätten bei richtiger Beratung eine andere Finanzierung gewählt (…BGH WM 1989, 665 Rdn. 24), während im vorliegenden Fall mit Sicherheit davon auszugehen und auch vorgetragen ist, dass die Erwerber bei zutreffender Information über die Risiken das Objekt sich "aufklärungsrichtig" verhalten (BGH MDR 2007, 74) und die Wohnung überhaupt nicht erworben hätten.Eine Begrenzung auf den Differenzschaden - Vergleich mit dem Nichtbeitritt zum Mietpool - auch in diesen Fällen würde eines der Grundprinzipien des Schadensersatzrechts für eine gesellschaftliche Gruppe (die Banken) außer Kraft setzen, nämlich die Kausalitätsprüfung dahin, wie sich die Vermögenslage darstellen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre und der Käufer nicht erworben hätte, eine rechtliche Einordnung, die im Verhältnis zum Verkäufer seit vielen Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit ist (zuletzt BGH MDR 2007, 74).
- BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 65/09
Verfahrensrecht - Rechtmittelbeschwer in Höhe der auszuweisenden Umsatzsteuer
Der Gläubiger ist so zu stellen, als hätte das schädigende Ereignis nicht stattgefunden (BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, Tz. 21 m.w.N.).Der Kläger könnte eine Rechnungserteilung als zu ersetzendes negatives Interesse daher nur dann verlangen, wenn feststünde, dass ohne die behauptete Täuschung über die Verkaufsgeschäfte mit den "Scheinfirmen" entsprechende Geschäfte mit den Beklagten zustande gekommen wären, aus denen sich dann eine Nebenpflicht zur Rechnungserteilung ableiten ließe (vgl. BGHZ 108, 200, 207 f.;… Senatsurteil vom 2. März 1988, aaO;… BGH, Urteile vom 25. November 1997, aaO; vom 24. Juni 1998 - XII ZR 126/96, NJW 1998, 2900, unter 2; vom 19. Mai 2006, aaO, Tz. 23).
- BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07
Immobilien - Aufklärungspflichten bei Mietgarantie
a) Im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den jeweils anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und für den Entschluss zum Abschluss des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (…st. Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243;… Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961;… Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, 3141, insoweit in BGHZ 168, 35 ff. nicht wiedergegeben). - BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
Immobilienkauf - Mangel bei ungesicherter Wasserver- und Abwasserentsorgung
Da es dabei nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Anpassung des Vertrages geht, brauchen die Kläger nicht nachzuweisen, dass sich der Beklagte auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35, 39 f. mwN). - OLG Schleswig, 29.06.2010 - 3 U 92/09
Bauvertrag - Fertigstellungsverzug: Ersatz von Drittunternehmerkosten
Das lässt sich der von ihnen zitierten Entscheidung BGH NJW 2006, 3139 jedoch nicht entnehmen, ebenso wenig wie der ihr vorangegangenen einschlägigen Entscheidung BGH NJW 2001, 2875.Der Schaden sei der Betrag, um den der Geschädigte den Kaufgegenstand zu teuer erworben habe (BGH NJW 2006, 3139, 3143 bei Tz. 22).
- LAG Düsseldorf, 11.12.2006 - 14 (15) Sa 138/06
Aktienoptionsplan, Wertsteigerungsrechte ("SARs"), Aufhebungsvertrag mit …
Es geht dann nicht darum, den Vertrag an die neue Situation anzupassen, sondern nur darum, den so reduzierten Vertrauensschaden zu berechnen (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2006, NJW 2006, 3139, 3141 m.w.N.).Das aber hat der Geschädigte darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2006, a.a.O.).
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09
Immobilien - Zurückbehaltungsrecht bei Einräumung eines Wohnrechts?
Nach einer Verletzung von Aufklärungspflichten kann der Geschädigte grundsätzlich Ersatz des Vertrauensschaden verlangen (Senat, BGHZ 168, 35, 39 m.w.N.).Geschieht dies, reduziert sich der zu ersetzende Vertrauensschaden auf dessen berechtigte Erwartungen, die durch den zustande gekommenen Vertrag nicht befriedigt werden (Senat, BGHZ 168, 35, 39).
- BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07
Immobilien - Haus von 1933: Haftung des Verkäufers bei Feuchtigkeit des Kellers
- OLG München, 10.07.2007 - 5 U 5578/06
Bankrecht - Interessenkonflikt wegen Doppelfinanzierung
- OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
Anlageberatung: Keine Offenbarungspflicht von im Kaufpreis von Eigentumswohnungen …
- OLG Oldenburg, 09.07.2008 - 4 U 66/07
Vergabe - Schadenersatz wegen fehlerhafter Ausschreibungsunterlagen
- OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 287/08
Mietrecht - Zulässige Abwälzung von Instanhaltungspflichten auf den Mieter
- OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
Kaufpreisermittlung eines Unternehmens maßgeblich auf der Grundlage des Ertrags …
- OLG Rostock, 03.09.2009 - 3 U 271/08
Fortführung einer KG als OHG bei Wegfall des Komplementärs
- BGH, 23.09.2009 - V ZR 30/09
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Minderung des …
- OLG Rostock, 20.03.2008 - 3 U 84/08
Ordnungsgemäße Parteivertretung im Berufungsverfahren: Nichtigkeit anwaltlicher …
- OLG München, 23.12.2009 - 7 U 3582/09
Handelsvertretervertrag: Auslegung einer Provisionsgarantie
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
Krankenversicherung - Als „Ruhegeld“ bezeichnete Abfindung nicht …
- OLG Rostock, 26.02.2009 - 3 U 22/08
Grundstücksveräußerung in den neuen Bundesländern: Grundsätze der …
- OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - U (Kart) 3/09
Rechtstellung eines Vertragshändlers bei Unwirksamkeit des vertraglich …
- OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
Bauträger - Für Senioren gebaut heißt nicht seniorengerecht!
- OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
Bauträger - Für Senioren gebaut heißt nicht seniorengerecht!
- BGH, 16.12.2011 - V ZR 235/10
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung
- OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - U (Kart) 5/09
Rechtstellung eines Vertragshändlers bei Unwirksamkeit des vertraglich …
- OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 3 U 46/09
Vollstreckungsfähigkeit eines Anspruchs auf Herausgabe von Daten
- KG, 25.06.2007 - 8 U 208/06
Mietrecht - Schadensersatz wegen Täuschung über Nebenkosten
- LG Hagen, 29.04.2009 - 2 O 228/08
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08
- LG Duisburg, 12.08.2011 - 10 O 285/11
Vergabe - Doch kein Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte?
- OLG Karlsruhe, 11.05.2011 - 7 U 205/09
Pflicht des Verkäufers von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft zur …
