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   BGH, 21.11.2013 - V ZR 269/12   

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https://dejure.org/2013,42156
BGH, 21.11.2013 - V ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,42156)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - V ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,42156)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - V ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,42156)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 S 1 WoEigG, § 12 Abs 3 S 2 WoEigG, § 43 Nr 1 WoEigG, § 62 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Klage des die Zwangversteigerung betreibenden Gläubigers auf Zustimmung zur Veräußerung der Eigentumswohnung

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12 Abs. 2, Abs. 3 S. 2
    Selbständige Ausübung des Anspruchs auf Verwalterzustimmung durch die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Streitigkeit über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechten und Pflichten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalterzustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung im Zwangsversteigerungsverfahren auch durch Gläubiger durchsetzbar, §§ 12 Abs. 2 und 3, 43 Nr. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Vollstreckungsgläubigers auf Zustimmung zur Veräußerung

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Klage des die Zwangversteigerung betreibenden Gläubigers auf Zustimmung zur Veräußerung der Eigentumswohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12; WEG § 43 Nr. 1; WEG § 62 Abs. 2
    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Streitigkeit über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechten und Pflichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung: Gläubiger hat Anspruch auf Verwalterzustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung - und die Zustimmung zur Veräußerung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Der Gläubiger und die Zustimmung zur Veräußerung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Gericht ist zuständig für Streit um Veräußerungszustimmung nach § 12 WEG (IMR 2014, 311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 710
  • MDR 2014, 801
  • NZM 2014, 556
  • WM 2014, 1179
  • Rpfleger 2014, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZR 269/12
    Ebenso wie der die Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts betreibende Gläubiger berechtigt ist, einen Anspruch aus § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbBauRG auf Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts geltend zu machen (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 111 f.), ist - angesichts der Vergleichbarkeit der Lage - der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger befugt, den dem Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch aus § 12 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 WEG auf Zustimmung selbständig auszuüben (Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 12 Rn. 41; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 12 WEG, Rn. 13; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 76; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 11; BeckOK-WEG/Hogenschurz, Ed. 17, § 12 Rn. 37; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., Vor § 15 Rn. 74, 91).
  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeit über Fortsetzung eines

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZR 269/12
    Denn es kommt auf den Gegenstand der Streitigkeit und nicht darauf an, wer die Klage erhoben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 6).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15

    Wohnungseigentumssache: Einordnung einer Streitigkeit über die persönliche

    Daher erfasst sie auch einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer (Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 141 ff.), einen Gläubiger, der einen Zustimmungsanspruch nach § 12 WEG geltend macht (Senat, Urteil vom 21. November 2013 - V ZR 269/12, NJW-RR 2014, 710 Rn. 6) oder einen gewillkürten Prozessstandschafter (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NZM 2012, 732 Rn. 6).
  • BGH, 15.11.2018 - V ZR 25/18

    Bemessung des Streitwerts in einem Klageverfahren über die Zustimmung zur

    Entsprechendes gilt für die Beschwer des die Versteigerung betreibenden Gläubigers, der befugt ist, den Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers selbständig auszuüben (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZR 269/12, NJW-RR 2014, 710 Rn. 6).
  • LG Karlsruhe, 29.10.2021 - 11 O 6/21

    Wohnungseigentumsrecht: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch im Verhältnis der

    Es handelt sich auch dann um eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn ein unter diese Vorschrift fallendes Recht von einem Rechtsnachfolger geltend gemacht wird (BGH NJW-RR 2014, 710 Rn. 6; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021 Rn. 53, WEG § 43 Rn. 53); hier geht es um die Sonderrechtsnachfolge kraft Legalzession nach § 86 VVG.
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