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   BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91   

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https://dejure.org/1993,1061
BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91 (https://dejure.org/1993,1061)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1993 - V ZR 270/91 (https://dejure.org/1993,1061)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - V ZR 270/91 (https://dejure.org/1993,1061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 459 Abs. 2, 463 S. 1
    Angabe von Mieterträgen in Grundstückskaufvertrag

  • Wolters Kluwer

    Zugesicherte Eigenschaft - Mietertrag - Grundstückskaufvertrag - Würdigung - Bezifferung der Nettomieteinnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 2, § 463 S. 1
    Zusicherung von Mieterträgen bei Grundstückskauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 459 Abs. 2, 463 Satz 1
    Grundstückskaufvertrag: Zusicherung der genauen Miethöhe bei Aufnahme erst anläßlich des Notartermins?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine Zusicherung von Mieterträgen vor? (IBR 1993, 298)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1385
  • MDR 1993, 534
  • DNotZ 1993, 692
  • WM 1993, 1254
  • BB 1993, 821
  • DB 1993, 1136
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91
    Als individualrechtliche Regelung unterliegt die Vereinbarung in der Revisionsinstanz einer Nachprüfung nur insoweit, als gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen ist (st. Rspr. des BGH, vgl. z.B. Senatsurt. v. 8. Dezember 1989, V ZR 53/88, WM 1990, 423, 424).

    Die insoweit vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen werden von der Revision nicht angegriffen und sind damit für den Senat bindend (vgl. Senatsurt. v. 8. Dezember 1989 aaO.).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91
    Eine andere Würdigung kann sich nur aus besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben (vgl. Senatsurt. v. 3. November 1989, V ZR 154/88, BGHR BGB § 459 Abs. 2 - Zusicherung 1 - m.w.N. ).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90

    Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann jedenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Urt. v. 19. Juni 1991, VIII ZR 116/90, WM 1991, 1896, 1897).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Rechtsprechung des Senats zu den Erklärungen des Verkäufers über erzielte Mieten: Urteile vom 8. Februar 1980 - V ZR 174/78, NJW 1980, 1456, 1457; vom 19. September 1980 - V ZR 51/78, NJW 1981, 45, 46; vom 3. November 1989 - V ZR 154/88, NJW 1990, 902, 903; vom 26. Februar 1993 - V ZR 270/91, NJW 1993, 1385 und vom 5. Oktober 2001 - V ZR 275/00, NJW 2002, 208, 209, wobei auch für die von der Beklagten durchgeführten Verkäufe im Wege freiwilliger Versteigerungen nichts anderes gilt - Senat, Urteil vom 5. Oktober 2001 - V ZR 275/00, NJW 2002, 208, 209), kommt es hier nicht an, weil das Recht des Käufers auf Kaufpreisminderung nach § 441 BGB eine Garantie des Verkäufers nicht voraussetzt und der vereinbarte Gewährleistungsausschluss in den Kaufvertrag einbezogenen Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses sich nicht auf die Ansprüche des Käufers wegen falscher Angaben des Verkäufers über die Mieterträge und die Betriebskosten erstreckt.
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 3 U 24/18

    Wann sind Mieteinnahmen eine Beschaffenheitsvereinbarung?

    Eine andere Würdigung kann sich nur aus besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben (BGH, Urteil vom 26.02.1993, V ZR 270/91, NJW 1993, 1385, BGH NJW 1990, zitiert nach juris).

    Das heißt: Die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge sind als Zusicherung einer Eigenschaft (bzw. Beschaffenheitsvereinbarung) zu verstehen, wenn der Käufer nicht auf Grund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (BGH, NJW 2001, 2551; BGH, NJW-RR 1990, 1161, 1162, vgl. auch BGH, NJW 1990, 902; NJW 1993, 1385; NJW 1998, 534, 535; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle, NJW-RR 1999, 280, 281 alle zitiert nach juris ).

  • BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten

    Eine davon abweichende Auslegung dahin, dass die in den notariellen Kaufvertrag einbezogenen Erklärungen des Verkäufers zu den Mieten nach den Umständen von dem Käufer nicht als eine vertragliche Zusicherung zu verstehen waren, ist zwar nicht ausgeschlossen (Senat, Urt. v. 26. Februar 1993, V ZR 270/91, NJW 1993, 1385).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Eine Ausnahme kann sich dann ergeben, wenn der Käufer aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Grundstücks hat, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit den zugesicherten Mieterträgen verbunden werden (BGH, Urteile vom 3. November 1989 - V ZR 154/88 = WM 1990, 322 = BGHR aaO Zusicherung 1 unter II und vom 26. Februar 1993 - V ZR 270/91 = NJW 1993, 1385 = BGHR aaO Zusicherung 2 unter II 2).
  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    aa) Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, wenn der Käufer nicht aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (Senat, Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1990, 1161, 1162, vgl. auch Senat, Urt. v. 3. November 1989, V ZR 154/88, NJW 1990, 902; Urt. v. 26. Februar 1993, V ZR 270/91, NJW 1993, 1385; Urt. v. 24. Oktober 1997, V ZR 187/96, NJW 1998, 534, 535; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle, NJW-RR 1999, 280, 281).
  • OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Diese Klausel verlagert lediglich den Zeitpunkt des auf den dinglichen Rechtserwerb abstellenden (vgl. Palandt/Putzo, § 571 Rn. 13) § 571 BGB vor und stimmt im Kern mit Vertragsregelungen in solchen Fällen überein, die vom Bundesgerichtshof nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtskaufs, sondern in Anwendung der Vorschriften über die Sachmängelhaftung entschieden worden sind (BGH NJW-RR 1990, 1161; NJW 1993, 1385).

    Auch die Abrede in Absatz 3 Satz 3 über eine verhältnismäßige Kürzung des Kaufpreises bei einem die Jahressumme von 6, 5 Millionen DM unterschreitenden Mietertrag mag zwar - ebenso wie weitere Vertragsregelungen - bei einem (gewöhnlichen) Kaufvertrag über ein vermietetes Grundstück eine Eigenschaftszusicherung im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB bedeuten (vgl. BGH NJW 1993, 1385); sie führt aber nicht zur Anwendung des § 437 BGB.

    Dies gilt nicht nur bei (gewöhnlichen) Kaufverträgen über vermietete Grundstücke, für die im Fall von Mindererträgen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gewährleistungsregeln über den Sachkauf Anwendung finden (vgl. BGH NJW 1980, 1457; 1981, 46; WPM 1982, 1278; NJW-RR 1990, 972, 1161; NJW 1993, 1385), sondern auch dann, wenn das Rechtsgeschäft wegen seiner besonderen Ausgestaltung, etwa als Bauträgervertrag, eine andere Vertragsform aufweist.

    Der schon erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge haftet zwar der Vorkäufer eines vermieteten Hausgrundstücks grundsätzlich nach §§ 459 Abs. 2, 462, 463 BGB, wenn er dem Käufer einen Mietertrag zugesichert hat, der tatsächlich nicht zu erzielen ist (BGH NJW 1980, 1457; 1981, 46; NJW-RR 1990, 1161; NJW 1993, 1385; vgl. auch BGH NJW 1997, 129).

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 19 U 45/08

    Schadensersatz nach § 463 BGB a.F. aus Grundstückskaufvertrag

    60 Eine davon abweichende Auslegung dahin, dass die in den notariellen Kaufvertrag einbezogenen Erklärungen des Verkäufers zu den Mieten nach den Umständen von dem Käufer nicht als eine vertragliche Zusicherung zu verstehen waren, ist zwar nicht ausgeschlossen (BGH, Beschluss v. 10.01.2008, a.a.O., Rn.17; weiter Urteil v. 26.02.1993, V ZR 270/91, NJW 1993, 1385).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 295/00

    Zusicherung von Mieterträgen eines Hausgrundstücks

    Aus ihnen ergeben sich auch nicht besondere Umstände des Einzelfalles, die zu einer anderen Würdigung der vertraglich vereinbarten Zusicherung führen könnten (vgl. BGH, Urt. v. 26. Februar 1993, V ZR 270/91, NJW 1993, 1385).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2003 - 9 U 134/02
    Der Mietertrag eines Gebäudes stellt eine zusicherungsfähige Eigenschaft dar (BGH. NJW 1980, 1456, 1457; NJW 1981, 45, 46; NJW 1989, 1795; NJW 2001, 2551 ff.) Auch sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB a.F. zu verstehen, es sei denn, der Käufer hegt aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (BGH NJW-RR 1990, 1161 f.; BGH NJW 1990, 902; BGH NJW 1993, 1385; BGH NJW 1998, 534 f.; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle NJW-RR 1999, 280 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00

    Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über den Zustand eines Objekts auf

    Werden die tatsächlich erzielten Mieterträge in einem Grundstückskaufvertrag aufgeführt, spricht dies grundsätzlich für eine vertragsgemäße Zusicherung (vgl. BGH NJW 1993, 1385).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 22 U 108/00

    Gewährleistung beim Hauskauf - baurechtlicher Bestandschutz für Gebäudenutzung

  • OLG Köln, 20.08.2001 - 13 W 71/00
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00

    Rechtsnatur der Quadratmeter-Angaben in einem notariellen Kaufvertrag

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