Rechtsprechung
BGH, 24.05.1996 - V ZR 272/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Revision - Verschlechterungsverbot - Kündigung - Sonderkündigngsrecht - Schuldrechtsanpassung - Grundstücksnutzung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertragsmoratorium; Verschlechterungsverbot; Schuldrechtsanpassung; Kündigungssausschluss; Eintritt des Grundstückseigentümers in Vertragsverhältnis zwischen dem Rat des Kreises/der Gemeinde und dem Nutzer; Aufhebung des Nutzungsvertrages; Sonderkündigungsrecht; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Grundstückseigentümers in bezug auf ein zwischen dem Rat des Kreises und den tatsächlichen Nutzer zustande gekommenes Vertragsverhältnis; Entscheidung des Berufungsgerichts über den Herausgabeanspruch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 1442
- MDR 1996, 1234
- NJ 1996, 587
- WM 1996, 1862
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.1992 - V ZR 254/91
Nutzung von LPG -Kleingartenflächen nach Kündigung durch Landkreis
Auszug aus BGH, 24.05.1996 - V ZR 272/94
Allerdings entfällt nach allgemeinem Recht bei einem - mehrstufig - abgeleiteten Besitzrecht die Befugnis des unmittelbaren Besitzers, den Besitz auszuüben, in der Regel dann, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzmittler endet (vgl. § 986 Abs. 1 BGB; für den Fall eines Kreispachtvertrages Senatsurt. BGHZ 121, 88). - BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 24.05.1996 - V ZR 272/94
Der Senat hat die Frage, ob die Abweisung der Ansprüche dem Recht entspricht, unter Berücksichtigung des nach der Verkündung des Berufungsurteils, nämlich am 1. Januar 1995, in Kraft getretenen Schuldrechtsanpassungsgesetzes zu prüfen (BGHZ 9, 101; 36, 348). - BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60
Revisibilität ausländischen Rechts
Auszug aus BGH, 24.05.1996 - V ZR 272/94
Der Senat hat die Frage, ob die Abweisung der Ansprüche dem Recht entspricht, unter Berücksichtigung des nach der Verkündung des Berufungsurteils, nämlich am 1. Januar 1995, in Kraft getretenen Schuldrechtsanpassungsgesetzes zu prüfen (BGHZ 9, 101; 36, 348). - BGH, 13.10.1995 - V ZR 254/94
Begriff der Nutzung; Umfang des Besitzrechts
Auszug aus BGH, 24.05.1996 - V ZR 272/94
Das danach begründete Recht der Beklagten zum Besitz der Wochenendhäuser und Garagen samt den dazugehörenden Grundstücksanteilen (vgl. auch Senatsurt. v. 13. Oktober 1995, V ZR 254/94, WM 1996, 91) besteht unabhängig davon, ob an den Baulichkeiten Eigentum der Nutzer nach § 296 ZGB entstanden ist. - BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89
Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines …
Auszug aus BGH, 24.05.1996 - V ZR 272/94
Hiermit kann sie indessen nicht gehört werden; denn das Berufungsgericht hat mit der Beweiskraft des § 314 ZPO festgehalten, weiterer Vortrag zum Wissen der Beklagten um die fehlende Berechtigung der Räte sei nicht erfolgt (zu tatbestandlichen Feststellungen in den Entscheidungsgründen vgl. BGH, Urt. v. 19. Juni 1990, XI ZR 280/89, BGHR ZPO § 314, Feststellungen 1).
- BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01
Rechtsstellung des Nutzers einer bebauten Kleingartenparzelle
Dieser Formmangel ist jedoch gemäß § 19 Abs. 1 SchuldRAnpG - zumindest ex nunc - geheilt (vgl. Senat, Urt. v. 24. Mai 1996, V ZR 272/94, VIZ 1996, 522 f;… Erman/Ebbing, BGB, aaO, Vor § 1 SachenRBerG Rdn. 28;… Thiele/Krajewski, SchuldRÄndG, 2. Aufl., Stand 1997, § 1 SchuldRAnpG Rdn. 12;… Thiele/Winterstein, aaO, Stand August 1999, § 19 SchuldRAnpG Rdn. 2 ff). - BGH, 23.12.1998 - XII ZR 16/97
Schadensersatz wegen Überlassung eines Grundstücks an Dritte vor dem Beitritt
a) Bei den beiden Nutzungsverträgen handelt es sich, wie auch die Revision nicht in Abrede stellt, um Verträge zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung und Freizeitgestaltung im Sinne der §§ 312 ff. ZGB, die von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG erfaßt werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1996 - V ZR 272/94 - WM 1996, 1862, 1863 unter IV.).Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1996 aaO S. 1864 f. ist allerdings zu entnehmen, daß der Eintritt des Grundstückseigentümers in den zwischen einer staatlichen Stelle und dem Nutzer geschlossenen Vertrag nur dann ausgeschlossen sein soll, wenn der Nutzer beim Vertragsschluß den Mangel der Berechtigung des anderen Teiles zur Überlassung des Grundstücks kannte, sein Vertrauen auf den Fortbestand des Nutzungsverhältnisses mithin nicht schutzwürdig ist.