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   BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06   

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https://dejure.org/2007,391
BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06 (https://dejure.org/2007,391)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2007 - V ZR 276/06 (https://dejure.org/2007,391)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2007 - V ZR 276/06 (https://dejure.org/2007,391)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1010, 744, 745; WEG § 15 Abs. 1
    Analoge Anwendung des Nachbarrechts zur Abgrenzung zwischen Sondernutzungsrechten mehrerer Bruchteilseigentümer

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anwendbarkeit von Nachbarrecht bei Wohnungseigentum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechts über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachbarrechtliche Vorschriften können bei Bruchteilseigentümer analoge Anwendung finden; §§ 744, 745, 1010 BGB; 15 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtsgesetze der Länder und Nachbarregelungen des Bundes anwendbar auf Wohneigentum und Bruchteilseigentum

  • Judicialis

    BGB § 744; ; BGB § 745; ; BGB § 1010; ; WEG § 15

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 744; BGB § 745; BGB § 1010; WEG § 15
    Entsprechende Anwendung des Nachbarrechts bei vereinbarter Alleinnutzung räumlich abgegrenzter Teile gemeinschaftlichen Eigentums

  • gaius.legal

    Anwendbarkeit von Nachbarrecht bei Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 744 § 745 § 1010; WEG § 15
    Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Garten als Sondereigentum: Nachbarliches Verhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    B
    Analoge Anwendung des Nachbarrechts zur Abgrenzung zwischen Sondernutzungsrechten mehrerer Bruchteilseigentümer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachbarrecht auch bei benachbarten Gartenanteilen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Beseitigungspflicht bei Miteigentümeralleingebrauch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarrecht gilt für benachbarte Gartenanteile

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Grenzabstand nach dem Nachbarrechtsgesetz gilt auch zwischen Wohnungseigentümern

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nachbarrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendung des Nachbarrechts auch bei Bruchteilseigentum der Wohnungseigentümer mit exklusivem Gartennutzungsrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum und Nachbarrecht (IMR 2007, 402)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 20
  • NJW 2007, 3636
  • MDR 2008, 135
  • DNotZ 2008, 378
  • NZM 2007, 929
  • ZMR 2007, 976
  • VersR 2008, 363
  • WM 2007, 2257
  • Rpfleger 2008, 128
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02

    Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06
    a) Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nahezu unbestritten, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, nachbarrechtliche Vorschriften entsprechende Anwendung finden; danach sind in diesen Fällen auch die in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und ihren Rückschnitt sowie über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen heranzuziehen (vgl. BayObLG WE 1988, 23; ZMR 1988, 23; KG ZMR 1996, 149; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372; OLG München OLG-Report 2006, 213; Staudinger/Bub [2005], § 22 WEG Rdn. 145; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 27; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rdn. 2041; Schmid, DWE 1987, 74, 76; a.A. KG WE 1987, 197).

    Das ist jedenfalls für gleichgelagerte Konflikte zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (BayObLGZ 2002, 82, 88; BayObLG WE 1988, 23; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

    b) Die entsprechende Anwendung der Vorschrift in § 47 Satz 1 NachbG NW kann - entgegen der Auffassung der Revision - auch nicht mit der Überlegung verneint werden, darin sei eine landesrechtliche materielle Ausschlussfrist enthalten, die im Bundesrecht nicht vorgesehen sei (ebenso für die Wohnungseigentümergemeinschaft OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auszug aus BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06
    a) Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nahezu unbestritten, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, nachbarrechtliche Vorschriften entsprechende Anwendung finden; danach sind in diesen Fällen auch die in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und ihren Rückschnitt sowie über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen heranzuziehen (vgl. BayObLG WE 1988, 23; ZMR 1988, 23; KG ZMR 1996, 149; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372; OLG München OLG-Report 2006, 213; Staudinger/Bub [2005], § 22 WEG Rdn. 145; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 27; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rdn. 2041; Schmid, DWE 1987, 74, 76; a.A. KG WE 1987, 197).

    Das ist jedenfalls für gleichgelagerte Konflikte zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (BayObLGZ 2002, 82, 88; BayObLG WE 1988, 23; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

  • OLG München, 11.01.2006 - 34 Wx 150/05

    Abstand von Bäumen zu Sondernutzungsfläche - Beeinträchtigung des

    Auszug aus BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06
    a) Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nahezu unbestritten, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, nachbarrechtliche Vorschriften entsprechende Anwendung finden; danach sind in diesen Fällen auch die in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und ihren Rückschnitt sowie über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen heranzuziehen (vgl. BayObLG WE 1988, 23; ZMR 1988, 23; KG ZMR 1996, 149; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372; OLG München OLG-Report 2006, 213; Staudinger/Bub [2005], § 22 WEG Rdn. 145; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 27; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rdn. 2041; Schmid, DWE 1987, 74, 76; a.A. KG WE 1987, 197).
  • KG, 08.11.1995 - 24 W 3046/95

    Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06
    a) Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nahezu unbestritten, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, nachbarrechtliche Vorschriften entsprechende Anwendung finden; danach sind in diesen Fällen auch die in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und ihren Rückschnitt sowie über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen heranzuziehen (vgl. BayObLG WE 1988, 23; ZMR 1988, 23; KG ZMR 1996, 149; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372; OLG München OLG-Report 2006, 213; Staudinger/Bub [2005], § 22 WEG Rdn. 145; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 27; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rdn. 2041; Schmid, DWE 1987, 74, 76; a.A. KG WE 1987, 197).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06
    Zu Recht nimmt das Berufungsgericht an, dass der einzelne Miteigentümer den Abwehranspruch nach § 1004 BGB gegen die übrigen Miteigentümer zwar nicht gemäß § 1011 BGB in Ansehung der ganzen Sache, wohl aber auf Grund seines Teilrechts geltend machen kann (Senat, BGHZ 116, 392, 394 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06
    Ein Anspruch des Klägers auf Zurückschneiden der Gehölze, deren Beseitigung er wegen Fristablaufs nicht mehr verlangen kann, unter dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses in Verbindung mit Treu und Glauben (vgl. Senat, BGHZ 157, 33, 37) scheidet von vornherein aus.
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06
    Das ist jedenfalls für gleichgelagerte Konflikte zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (BayObLGZ 2002, 82, 88; BayObLG WE 1988, 23; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    Bejaht hat er jedoch die entsprechende Anwendbarkeit nachbarrechtlicher Vorschriften für Streitigkeiten über die Bepflanzung benachbarter Gartenteile, an denen Sondernutzungsrechte verschiedener Wohnungseigentümer bestanden (Urteil vom 28. September 2007 - V ZR 276/06, BGHZ 174, 20, 22 f. Rn. 9; vgl. auch Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 130/09, NJW-RR 2010, 807 Rn. 20 für den Fall, dass die Wohnungseigentümer nach der Teilungserklärung möglichst so zu stellen sind, wie sie bei Realteilung stünden).

    Dass zumindest grundsätzlich auch auf andere nachbarrechtliche Regelungen zurückgegriffen werden kann, hat der Senat bereits für das Verhältnis sondernutzungsberechtigter Wohnungseigentümer entschieden (Urteil vom 28. September 2007 - V ZR 276/06, BGHZ 174, 20, 22 f. Rn. 9; vgl. auch Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 130/09, NJW-RR 2010, 807 Rn. 20); für das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander kann nichts anderes gelten.

    Da solche Rechte das nur - ideelle - Bruchteilseigentum ausgestalten, fehlt es im Gegensatz zum Sondereigentum und zu im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (dazu Senat, Urteil vom 28. September 2007 - V ZR 276/06, BGHZ 174, 20, 22 f. Rn. 9) an dem erforderlichen Eingriff von außen.

  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 292/12

    Nachbarschutz in Nordrhein-Westfalen: Anspruch auf Beseitigung einer

    Deren Abriss zu unterlassen, kann die Klägerin zu 1 gemäß § 1004 Abs. 1 BGB von der Beklagten verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 28. September 2007 - V ZR 276/06, BGHZ 174, 20 Rn. 7).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09

    Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer

    Dem entspricht es, dass der Senat in einem vergleichbaren Fall dem Landesrecht nicht nur die Anspruchsgrundlage entnommen, sondern auch den dort geregelten Ausschlusstatbestand für entsprechend anwendbar gehalten hat (vgl. Urt. v. 28. September 2007, V ZR 276/06, NJW 2007, 3636, 3637).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 149/18

    Rechte einzelner Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Teilungserklärung im Hinblick auf einzelne Teile des gemeinschaftlichen Eigentums Sondernutzungsrechte vorsieht und die Sondernutzungsberechtigten wie Alleineigentümer gestellt sind, ihnen also die Befugnisse aus § 903 BGB allein zustehen sollen (vgl. zur Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften Senat, Urteil vom 28. September 2007 - V ZR 276/06, BGHZ 174, 20 Rn. 9).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Heranzuziehen sind dann aber auch die Vorschriften über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen ( BGH NJW 2007, 3636 ).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 137/11

    Bruchteilseigentum an einem Hausgrundstück: Entsprechende Anwendung der

    Zwar geben Miteigentümer, die sich im Wege einer Nutzungsregelung (§ 745 Abs. 2 BGB) die Wohnungen untereinander zur jeweils alleinigen Nutzung zugewiesen haben und diesem schuldrechtlichen Alleinnutzungsrecht durch Eintragung in das Grundbuch (§ 1010 BGB) dingliche Wirkung haben zukommen lassen, zu erkennen, dass sie im Hinblick auf "ihre" Wohnung tatsächlich wie Alleineigentümer der Wohnung angesehen werden sollen (vgl. Senat, Urteil vom 28. September 2007 - V ZR 276/06, BGHZ 174, 20, 22).
  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 102/17

    Für den Streit zwischen zwei Wohnungseigentümern über die "Grenzbepflanzung" der

    Jedoch sind diese Regelungen - ebenso wie § 906 BGB, der ebenfalls dem Anwendungsbereich von § 15a EGZPO unterfällt - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der vergleichbaren Interessenlage auf Wohnungseigentümer entsprechend anwendbar (BGHZ 174, 20 = NJW 2007, 3636; BGHZ 178, 327 = NJW 2014, 458).
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09

    Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch die Eigentümergemeinschaft;

    Die insoweit von den Beteiligten zu 2) vertretene Auffassung lässt sich nicht auf die angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 174, 20 ff.) stützen, die sich ausdrücklich nur auf die Vorschriften über Grenzabstände für Pflanzen (§§ 40 ff. NachbG NW) bezieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2019 - 2 B 1798/18

    Rein privatrechtlicher Charakter einer behaupteten Verletzung des Miteigentums;

    vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 28. September 2007 - V ZR 276/06 -, BGHZ 174, 20 = juris Rn. 7, und Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90 -, BGHZ 116, 392 = juris Rn. 10.
  • OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08

    Mauer als bauliche Veränderung

    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine wertende Einbeziehung nachbarrechtlicher Vorschriften in die nach dem WEG vorzunehmende Interessenabwägung, nicht jedoch um eine pauschale Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften, denn für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten weitergehende Rücksichtnahmepflichten als im allgemeine Nachbarrecht (vgl. BGH NJW 2007, 3636 m. w.; Oberlandesgericht Hamm NZM 2003, 156, 157).
  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09

    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines

  • LG München I, 11.12.2019 - 1 S 11509/19

    Kein Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümer um

  • AG München, 05.05.2014 - 485 C 2913/12

    Unter WEG-Eigentümern besteht kein Anspruch auf Sichtschutz durch Grenzhecken!

  • OLG Frankfurt, 14.01.2011 - 7 U 212/10

    Unzulässigkeit der Berufung wegen fehlender Beschwer

  • OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 7 U 212/10

    Unzulässigkeit der Berufung wegen fehlender Beschwer

  • OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 13 S 102/17

    Obligatorisches Schlichtungsverfahren

  • LG Essen, 06.09.2011 - 15 S 90/11

    Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Mieter eines

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