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   BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93   

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https://dejure.org/1994,2950
BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93 (https://dejure.org/1994,2950)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1994 - V ZR 276/93 (https://dejure.org/1994,2950)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1994 - V ZR 276/93 (https://dejure.org/1994,2950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 463
  • MDR 1995, 740
  • MDR 1995, 741
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

    Nach alledem konnte der Kläger das Angebot der Beklagten durch ein "einfaches Ja" annehmen (vgl. auch BGH 11. November 1994 - V ZR 276/93 - NJW 1995, 463).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Bei der Prüfung, ob ein Betrieb zu den nicht wesentlich störenden, wohnverträglichen Gewerbebetrieben im Sinn von § 5 Abs. 1 (und § 6 Abs. 1) BauNVO zählt, ist in der Regel nicht auf die konkreten Verhältnisse des jeweiligen Vorhabens abzustellen, sondern von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (BVerwG vom 10.7.1964 BRS 15 Nr. 17; vom 3.1.1973 BRS 27 Nr. 123; BayVGH vom 22.7.2004 - 26 B 04.931 - Juris; vom 2.11.2004 BayVBl 2005, 696; OVG MV vom 25.10.1994 MDR 1995, 741; vom 23.6.1998 LKV 1999, 66).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 2 CS 07.1702

    Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme - aufschiebende Wirkung

    Ob und unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung eine vertretbare Handlung darstellt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. Linke NVwZ 2005, 535 m.w.N.; verneinend BayVGH vom 8.2.1982 NJW 1982, 2275 - gewerberechtliche Verpflichtung zur Abmeldung eines Telefonanschlusses und Streichung aus dem Telefonbuch; vom 7.11.2006 Az. 25 CS 06.2619 und vom 14.3.2008 Az. 9 CS 07.3231, juris RdNr. 3 - jeweils tierschutzrechtliche Verpflichtung zur Auflösung eines Tierbestands; BGH vom 11.11.1994 Az. V ZR 276/93, juris RdNr. 7 = NJW 1995, 463 - Verpflichtung zur Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt).
  • OLG Koblenz, 02.01.2014 - 3 W 648/13

    Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur

    Der nach § 887 ZPO zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen oder Abgabe einer Willenserklärung besteht (in Anknüpfung an BGH, 11. November 1994, V ZR 276/93, NJW 1995, 463).

    Der zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen (§ 887 Abs. 3 ZPO) oder Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) besteht (BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 276/93 - NJW 1995, 463, 464 = MDR 1995, 740 ff.; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Auflage 2014, § 887 Rn.2; Thomas/Putzo-Seiler, aaO, § 887 1-2).

  • LAG Köln, 08.04.2021 - 9 Ta 24/21

    Lohnsteuerbescheinigung - Vollstreckung - unvertretbare Handlung

    Sondern es muss auch vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig sein, dass ein anderer die geschuldete Handlung bewirkt (BGH, Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 276/93 -, Rn. 7, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Juli 1991 - 3 W 75/91 -, Rn. 10, juris; Zöller/Seibel, 33. Aufl. 2020, § 887 ZPO, Rn. 2).
  • OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08

    Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur

    Aus Sicht des Gläubigers muss es wirtschaftlich gleichgültig sein, durch wen die Handlung vorgenommen wird und vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig, dass ein anderer als er selbst die Handlung vornimmt (BGH, NJW 1995, 463; Zöller/Stöber, a.a.O., § 887 Rn. 2).
  • OLG Dresden, 08.10.2001 - 3 W 1411/01

    Vollstreckung von Handlungspflichten des Vermieters

    Es muss vom Standpunkt des Gläubigers aus wirtschaftlich gleichgültig sein, durch wen die Handlung vorgenommen wird und vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig sein, dass ein anderer, als er selbst die Handlung vornimmt (BGH in: NJW 1995, 463, 464).
  • OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99

    Umstellung eines in erster Instanz verfolgten bezifferten Leistungsantrags auf

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  • LG Düsseldorf, 05.02.2008 - 35 O 128/05

    Rechtsgrundlage eines Auskunftsanspruchs nach einer Umwandlung des

    Hier hält die Kammer die Klageänderung für sachdienlich, weil sie geeignet ist, den Rechtsstreit unter Verwertung des bisherigen Prozessstoffes endgültig zu beheben und somit ein neuer Prozess vermieden wird (vgl. BGH MDR 1995, 741; NJW-RR 1987, 58, NJW 1975, 1229).
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