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   BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10   

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https://dejure.org/2012,6674
BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10 (https://dejure.org/2012,6674)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2012 - V ZR 279/10 (https://dejure.org/2012,6674)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2012 - V ZR 279/10 (https://dejure.org/2012,6674)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 985 BGB, § 50 Abs 2 BKO 180/49, § 51 BKO 180/49
    Rückerstattung von NS-Raubkunst: Vorrang des allgemeinen Eigentumsherausgabeanspruchs vor alliiertem Rückerstattungsrecht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien zum Ausschluss eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB bzgl. eines verfolgungsbedingt entzogenen Vermögensgegenstandes nach Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs vor Rückerstattung bei verschollenem Vermögensgegenstand; Plakatsammlung Sachs

  • rewis.io

    Rückerstattung von NS-Raubkunst: Vorrang des allgemeinen Eigentumsherausgabeanspruchs vor alliiertem Rückerstattungsrecht

  • ra.de
  • KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik PDF

    Herausgabeanspruch nach § 985 BGB trotz der besonderen Regelungen über die Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien zum Ausschluss eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB bzgl. eines verfolgungsbedingt entzogenen Vermögensgegenstandes nach Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückerstattung von durch Nationalsozialisten entzogenen Wertsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    NS-Raubkunst: Rückgabe einst verschollener Werke einklagbar

  • faz.net (Pressebericht, 16.03.2012)

    NS-Raubkunst: Paukenschlag des Bundesgerichtshofs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Plakatsammlung Sachs - Die verschollene NS-Raubkunst

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Deutsches Historisches Museum muss Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an Erben herausgeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    NS-Raubkunst - Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 16.03.2012)

    Berliner Museum muss NS-Raubkunst zurückgeben

  • juraexamen.info (Pressemitteilung)

    § 985 BGB bei NS-Raubkunst

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur verbesserten Rückerstattung von NS-Raubkunst

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.03.2012)

    Streit um Plakatsammlung - Senat deutet Niederlage für Museum an

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, 19.03.2012)

    Urteil zur Sammlung Sachs: Eigentum an NS-Raubkunst kennt keine Fristen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Hans Sachs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1796
  • MDR 2012, 643
  • WM 2013, 237
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    bb) Demgegenüber herrscht im neueren Schrifttum - zum Teil im Anschluss an eine Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350) - die Auffassung vor, dass das Rückerstattungsrecht in erster Linie den Interessen des Geschädigten gedient habe.

    Ein solches Ergebnis ist mit dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen, die Interessen des Geschädigten zu schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350, 357), nicht zu vereinbaren.

    Denn diese Verordnung ist wegen ihres den Grunderfordernissen jeder rechtsstaatlichen Ordnung widersprechenden Unrechtsgehalts als von vornherein nichtig anzusehen und hat daher keine Rechtswirkungen zu erzeugen vermocht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350, 353 f.; BVerfGE 23, 98, 106; BVerwGE 98, 261, 263).

    Die Rückerstattungsanordnung hatte den Zweck, die beschleunigte Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350, 360).

  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Ansprüche, die sich aus der Unrechtmäßigkeit einer nationalsozialistischen Enteignungsmaßnahme ergeben, grundsätzlich nur nach Maßgabe der zur Wiedergutmachung erlassenen Rückerstattungs- und Entschädigungsgesetze und in dem dort vorgesehenen Verfahren verfolgt werden können (vgl. Urteile vom 11. Februar 1953 - II ZR 51/52, BGHZ 9, 34, 45; vom 8. Oktober 1953 - IV ZR 30/53, BGHZ 10, 340, 343; vom 5. Mai 1956 - VI ZR 138/54, RzW 1956, 237 sowie Beschluss vom 27. Mai 1954 - IV ZB 15/54, NJW 1954, 1368; ebenso die hM im älteren Schrifttum, vgl. Blessin/Wilden, Bundesrückerstattungsgesetz, 1958, Einl. Rn. 26; Goetze, Die Rückerstattung in Westdeutschland und Berlin, 1950, Anm. zu Art. 57 REG [AmZ]; Harmening/Hartenstein/Osthoff, Rückerstattungsgesetz, 2. Aufl., 1952, Einl. Bl. Nr. 53 Rs.; Kubuschok/Weißstein, Rückerstattungsrecht, 1950, Art. 49 REG [BrZ] / Art. 57 REG [AmZ] Anm. 2; Muller, Rückerstattung in Deutschland, 1948, Vorbem. S. 10; Korth, SJZ 1948, 377, 383; aA van Dam, Rückerstattungs-Gesetz für die Britische Zone, 1949, Einf.

    Zum anderen sollten durch die - im Vergleich zu den allgemeinen Verjährungsfristen deutlich kürzeren - Fristen, innerhalb deren ein Rückerstattungsanspruch durch den Geschädigten anzumelden war (nach Art. 50 Abs. 2 Satz 1 REAO bis zum 30. Juni 1950), das Interesse der Allgemeinheit an der baldigen Beruhigung des Wirtschaftslebens sowie das Interesse des Rückgewährpflichtigen geschützt werden, nach dem Fristablauf nicht mehr mit weiteren Ansprüchen des Geschädigten rechnen zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - IV ZR 30/53, BGHZ 10, 340, 343 ff.).

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1953 - IV ZR 30/53, BGHZ 10, 340, 344 für die vergleichbaren Regelungen in der Amerikanischen und der Britischen Zone) von der Vorschrift ausgehende Sperrwirkung wird indes durch den die Anordnung beherrschenden Grundsatz der Naturalrestitution begrenzt.

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 42/09

    Grundbuchberichtigungsanspruch wegen eines schuldrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteile vom 12. Dezember 2008 - V ZR 49/08, NJW 2009, 847, 849 Rn. 39 [insoweit in BGHZ 179, 146 nicht abgedruckt] und vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09, NJW 2010, 1074, 1076 Rn. 19 mwN).

    bb) Der danach maßgebliche Zeitraum von 16 Jahren, in dem die Mutter des Klägers sowie (nach deren Tod im Jahr 1998) der Kläger selbst von der Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs abgesehen haben, ist für sich genommen nicht ausreichend, die Verwirkung des Anspruchs zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09, NJW 2010, 1074, 1075 Rn. 19).

  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    Deren Anwendung setzt nämlich voraus, dass der Vermögenswert in dem Zeitpunkt der Schädigung im Beitrittsgebiet belegen war (vgl. BVerwGE 135, 272, 277 Rn. 31 mwN).

    Das Vermögensgesetz findet - wovon das Berufungsgericht an anderer Stelle selbst ausgeht - in dem hier zu entscheidenden Fall, in dem das von dem NS-Regime beschlagnahmte Vermögen erst nach seiner Entziehung in das Beitrittsgebiet verbracht wurde, keine Anwendung (vgl. BVerwGE 135, 272, 277 Rn. 31 sowie oben unter 2. a).

  • BGH, 05.05.1956 - VI ZR 138/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Ansprüche, die sich aus der Unrechtmäßigkeit einer nationalsozialistischen Enteignungsmaßnahme ergeben, grundsätzlich nur nach Maßgabe der zur Wiedergutmachung erlassenen Rückerstattungs- und Entschädigungsgesetze und in dem dort vorgesehenen Verfahren verfolgt werden können (vgl. Urteile vom 11. Februar 1953 - II ZR 51/52, BGHZ 9, 34, 45; vom 8. Oktober 1953 - IV ZR 30/53, BGHZ 10, 340, 343; vom 5. Mai 1956 - VI ZR 138/54, RzW 1956, 237 sowie Beschluss vom 27. Mai 1954 - IV ZB 15/54, NJW 1954, 1368; ebenso die hM im älteren Schrifttum, vgl. Blessin/Wilden, Bundesrückerstattungsgesetz, 1958, Einl. Rn. 26; Goetze, Die Rückerstattung in Westdeutschland und Berlin, 1950, Anm. zu Art. 57 REG [AmZ]; Harmening/Hartenstein/Osthoff, Rückerstattungsgesetz, 2. Aufl., 1952, Einl. Bl. Nr. 53 Rs.; Kubuschok/Weißstein, Rückerstattungsrecht, 1950, Art. 49 REG [BrZ] / Art. 57 REG [AmZ] Anm. 2; Muller, Rückerstattung in Deutschland, 1948, Vorbem. S. 10; Korth, SJZ 1948, 377, 383; aA van Dam, Rückerstattungs-Gesetz für die Britische Zone, 1949, Einf.

    Bei dem Schadensausgleich in Geld handelte es sich nach der Vorstellung der Alliierten indes um eine nachrangige Form der Wiedergutmachung; in erster Linie hatte diese durch Rückgabe des entzogenen Vermögens an den Berechtigten zu erfolgen (vgl. Vorbemerkung sowie Art. 1 REAO; ebenso Art. 1 Abs. 1 REG [AmZ]; Art. 1 Abs. 1 REG [BrZ]; Art. 5 der Verordnung Nr. 120 [FrZ]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1956 - VI ZR 138/54, RzW 1956, 237, 238; Blessin/Wilden, aaO, Einl. Rn. 15; Schwarz, aaO, S. 122 und S. 175).

  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 132/59

    Rechtsnatur der Frist zur Erhebung der Klage

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    Soweit das Berufungsgericht die Zeit bis zur Wiedervereinigung gleichwohl unter Hinweis auf die - die Hemmung der Verjährung wegen höherer Gewalt betreffende - Vorschrift des § 206 BGB für berücksichtigungsfähig hält, übersieht es, dass sich der Regelung keine über die Verjährung hinausgehenden Grundsätze entnehmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1960 - III ZR 132/59, BGHZ 33, 360, 363; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 13. Aufl., § 206 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 198/62
    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    Diese Funktion steht einem Eigentumswechsel entgegen, bei dem der Wille des Veräußerers, die in seinem (unmittelbaren) Eigenbesitz befindliche Sache künftig für einen anderen zu besitzen, nicht in irgendeiner Form, und sei es nur gegenüber dem Erwerber (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1963 - VIII ZR 198/62, NJW 1964, 398 f.), erkennbar zu Tage tritt.
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    Verwirkung kann auch bei dem Herausgabeanspruch des Eigentümers nach § 985 BGB eintreten (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 1993 - V ZR 234/91, BGHZ 122, 308, 314 zu § 894 BGB).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    Da ein Verzicht auf Rechte im Allgemeinen nicht zu vermuten ist, wäre ein unzweideutiges Verhalten erforderlich, das von dem Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - XI ZR 70/93, WM 1994, 13).
  • BGH, 29.10.2001 - II ZR 314/99

    Herausgabeklage - Mastkälber - Besitzmittlungsverhältnis -

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
    b) Dafür, dass vor der Wegnahme der Plakatsammlung entweder durch die ausdrückliche Begründung eines Besitzkonstituts oder zumindest durch ein konkludentes Verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2001 - II ZR 314/99, NJW-RR 2002, 854, 855; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 930 Rn. 8 mwN) die Änderung der vormaligen Besitzverhältnisse dokumentiert wurde, hat das Berufungsgericht nichts festzustellen vermocht.
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

  • BGH, 14.01.1964 - VI ZR 44/63
  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

  • BGH, 27.05.1954 - IV ZB 15/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12

    Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle

    aa) Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die spätere Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt; zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., siehe nur Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 279/10, NJW 2012, 1796, 1798 f. Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12

    Eintrag in der Lost Art Datenbank muss gelöscht werden

    Soweit die Klägerin davon ausgeht, dass sie das Eigentum an dem Gemälde nicht verloren habe, wäre ungeachtet der Frage, ob nach dem Ablauf der Ausschlussfristen nach dem Rückerstattungsrecht noch zivilrechtliche Herausgabeansprüche geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 279/10 -, juris "Plakatsammlung Sachs"), bei einer zivilrechtlichen Betrachtungsweise.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16

    Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzugs eines

    Entgegen der von der Berufung vertretenen Ansicht ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2012 (Az.: V ZR 279/10) nicht einschlägig.
  • OLG Frankfurt, 27.02.2013 - 15 U 12/12

    Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit nach § 1027 BGB (Entnahme von Wasser

    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW 2012, 1796 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15

    Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden

    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.03.2012 (Az.: V ZR 279/10) folgt für den Kläger nichts Günstiges, betrifft dieses doch einen vom vorliegenden gänzlich verschiedenen Fall.
  • KG, 07.12.2012 - 21 U 20/11

    Rückgewähr der Grundschuld nach Tilgung einer durch diese Grundschuld gesicherte

    Da ein Verzicht auf Rechte im Allgemeinen nicht zu vermuten ist, wäre ein unzweideutiges Verhalten erforderlich, das von dem Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden konnte (BGH, Urteil vom 16.03.2012, V ZR 279/10).
  • VG Göttingen, 19.02.2020 - 1 A 86/17

    Beschlagnahme; Eigentumsverlust; Einziehungsverfügung; Gläubigeraufruf;

    Verwirkung kann auch bei dem Herausgabeanspruch des Eigentümers nach § 985 BGB eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1993 - V ZR 234/91 -, BGHZ 122, 308, 314 zu § 894 BGB; Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 279/10 -, NJW 2012, 1796, 1799).

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Anspruch Kernbestandteil des Eigentums ist und seine Verneinung wirtschaftlich die Enteignung des Eigentümers bedeutet, weshalb eine Verwirkung nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2012, a. a. O., m. w. N).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2017 - 3 L 115/15

    Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der

    Die auf den Antrag von Herrn (P. S.) vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision hatte Erfolg; der Herausgabeanspruch des Klägers wurde vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 16. März 2012 (Az: V ZR 279/10 -, juris) bestätigt.
  • OLG Köln, 19.10.2018 - 1 U 74/17
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (ständige Rspr. BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 279/10, juris Rz. 24; vom 27.09.2013 - V ZR 52/12, juris Rz. 24).
  • BVerwG, 07.08.2020 - 8 C 4.20

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Voraussetzungen einer Verletzung des

    Der Senat hat das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör auch nicht dadurch verletzt, dass er die von ihr zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Anmeldefristen des alliierten Rückerstattungsrechts (BGH, Urteile vom 11. Februar 1952 - II ZR 51/52 - BGHZ 9, 34 und vom 16. März 2012 - V ZR 279/10 - NJW 2012, 1796) in seinem Urteil nicht erwähnt hat.
  • VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 81/15

    Einsicht in die Unterlagen der Beratenden Kommission für die Rückgabe

  • LG Köln, 29.03.2017 - 13 S 39/16
  • LG Köln, 29.03.2017 - 13 S 38/16
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