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   BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02   

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https://dejure.org/2003,5931
BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02 (https://dejure.org/2003,5931)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2003 - V ZR 285/02 (https://dejure.org/2003,5931)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - V ZR 285/02 (https://dejure.org/2003,5931)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung eines Differenzbetrages zwischen dem Grundstücksverkehrswert und dem Weiterveräußerungspreis - Auslegung einer dem Wortlaut nach eindeutigen Vertragsklausel - Berücksichtigungserfordernis der besonderen Umstände des Einzelfalls ...

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1; ; InVorG § 16 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; AGBG § 9 Abs. 1
    Abführung des Mehrerlöses bei Weiterveräußerung von von der Treuhandanstalt erworbenen Grundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen einer Mehrerlösklausel für Grundstücksweiterverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Das Berufungsgericht läßt ersichtlich außer acht, daß auch bei einer ihrem Wortlaut nach eindeutigen Willenserklärung eine Auslegung notwendig ist, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 86, 41, 46).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 162/96

    Person des Versicherten der Versicherung für grenzüberschreitende Transporte

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Insbesondere ist nichts für besondere Begleitumstände oder für eine Interessenlage ersichtlich, die nicht mit der stets wiederkehrenden Situation - wie sie für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen maßgeblich ist (vgl. BGHZ 60, 377, 380; BGH Urt. v. 10. Dezember 1998, I ZR 162/96, NJW 1999, 1711, 1714) - übereinstimmt.
  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 334/98

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückkaufvertrages hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Da weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, kann der Senat die unterlassene Auslegung nachholen (BGHZ 65, 107, 112; 124, 39, 45; Senat, Urt. v. 18. Februar 2000, V ZR 334/98, NJW-RR 2000, 894, 895).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Liegt keine formularvertragliche Vereinbarung, sondern eine Individualabrede vor, so hat die Auslegung im Unterschied zu den vorstehenden Überlegungen die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 116, 118; 79, 117, 118 f).
  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, so sind diese gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGHZ 102, 384, 389 f; BGH, Urt. v. 9. Mai 2001, VIII ZR 208/00, NJW 2001, 2165, 2166).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, so sind diese gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGHZ 102, 384, 389 f; BGH, Urt. v. 9. Mai 2001, VIII ZR 208/00, NJW 2001, 2165, 2166).
  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Da weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, kann der Senat die unterlassene Auslegung nachholen (BGHZ 65, 107, 112; 124, 39, 45; Senat, Urt. v. 18. Februar 2000, V ZR 334/98, NJW-RR 2000, 894, 895).
  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 78/02

    Auslegung einer Mehrerlösklausel

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Der Senat hat für eine in den entscheidenden Punkten vergleichbare "Spekulationsklausel" (vgl. Wächter/Kaiser/Krause, WM 1992, 293, 299) bereits entschieden, daß nach ihr nur der bei der Weiterveräußerung nicht ausgeschöpfte Mehrwert auszugleichen ist, der in einer nach dem Ersterwerb eingetretenen Wertsteigerung des Grundstücks liegt (Senat, Urt. v. 8. November 2002, V ZR 78/02, Umdruck S. 7 ff, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Da weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, kann der Senat die unterlassene Auslegung nachholen (BGHZ 65, 107, 112; 124, 39, 45; Senat, Urt. v. 18. Februar 2000, V ZR 334/98, NJW-RR 2000, 894, 895).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

    Auszug aus BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
    Liegt keine formularvertragliche Vereinbarung, sondern eine Individualabrede vor, so hat die Auslegung im Unterschied zu den vorstehenden Überlegungen die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 116, 118; 79, 117, 118 f).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

  • BGH, 13.03.2009 - V ZR 10/08

    Auskehrung des Mehrerlöses aus dem Weiterverkauf eines ehemals volkseigenen

    Einen Gewinn, der nach den Urteilen des Senats vom 8. November 2002, V 78/02, VIZ 2003, 240 f. und vom 7. Februar 2003, V ZR 285/02, VIZ 2003, 241 ff., Voraussetzung für eine Abschöpfung sei, habe er mithin nicht erzielt.

    Das Berufungsgericht verkennt, dass die zum Beleg seiner Auffassung von ihm herangezogenen Urteile des Senats vom 8. November 2002, V ZR 78/02, VIZ 2003, 240 f, und vom 7. Februar 2003, V ZR 285/02, VIZ 2003, 241 ff, nicht zu tatsächlich erzielten Mehrerlösen ergangen sind.

  • OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03

    Zur Abführung von Mehrerlösen aus der Weiterveräußerung eines Grundstücks, wenn

    aa) Zwar handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Rechtmäßigkeit sich an den Bestimmungen des AGBG messen lassen muß (offengelassen in BGH VIZ 2003, 241, 242), denn unstreitig sind die in § 5 getroffenen Bestimmungen für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert und wurden von der Treuhandanstalt als Verkäuferin i.S.d. § 1 Abs. 1 AGBG "gestellt".
  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07

    Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher

    Der Wortlaut des Vertragstextes enthielt insoweit keine eindeutige, keiner Auslegung bedürftige (vgl. insoweit BGH in NJW-RR 2004, 628 [629 zu II.2.a.]; VIZ 2003, 241 [242; 243]; NJW 2002, 1260 [2161]) Abtretungsvereinbarung.
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