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   BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66   

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BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1968,1307)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1968 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1968,1307)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1968,1307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des Pfändungsschuldners - Personenidentität zwischen Pfändungsgläubiger und Pfändungsschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2059
  • NJW 1968, 2061
  • MDR 1968, 831
  • MDR 1968, 913
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 21.07.1938 - V 19/38

    1. Zur entsprechenden Anwendung des § 2039 BGB. 2. Zur Rechtskraftwirkung des

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    So kann im Fall der Pfändung und Überweisung einer Forderung diese gegen den Drittschuldner zwar in erster Linie vom Pfändungsgläubiger geltend gemacht werden, wie es dem Sinn der Vollstreckungsmaßnahme entspricht; doch ist dazu nach, der Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, auch, der Pfändungsschuldner derart in der Lage, daß er die Leistung nicht an sich selbst, sondern an den Pfändungsgläubiger verlangt (RGZ 83, 116, 118/119; 158, 40, 42/43; JW 1935 a.a.O.).

    Nach allem blieb die Beklagte trotz der Erbteilspfändung zum Eintreiben der Nachlaßforderung gegen die Klägerin nach § 2039 BGB sachlich legitimiert (ebenso für einen ähnlichen Fall RGZ 158, 40, 42/3).

  • RG, 26.09.1913 - III 249/13

    Wirkt das Urteil im Rechtsstreite zwischen Pfändungspfandgläubiger und

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    So kann im Fall der Pfändung und Überweisung einer Forderung diese gegen den Drittschuldner zwar in erster Linie vom Pfändungsgläubiger geltend gemacht werden, wie es dem Sinn der Vollstreckungsmaßnahme entspricht; doch ist dazu nach, der Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, auch, der Pfändungsschuldner derart in der Lage, daß er die Leistung nicht an sich selbst, sondern an den Pfändungsgläubiger verlangt (RGZ 83, 116, 118/119; 158, 40, 42/43; JW 1935 a.a.O.).
  • RG, 09.10.1905 - I 122/05

    Versteigerung eines Wechsels auf Grund des § 844 Z.P.O.

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Auf das Pfändungspfandrecht finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das rechtsgeschäftliche Pfandrecht Anwendung, soweit die Zivilprozeßordnung keine eigene Regelung gibt und die besondere Natur des Pfändungspfandrechts nicht entgegensteht (RGZ 61, 330, 333; 108, 318, 320; 156, 395, 397).
  • RG, 25.06.1924 - I 282/23

    1. In welcher Weise, insbesondere mit welcher Genauigkeit ist die gepfändete

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Auf das Pfändungspfandrecht finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das rechtsgeschäftliche Pfandrecht Anwendung, soweit die Zivilprozeßordnung keine eigene Regelung gibt und die besondere Natur des Pfändungspfandrechts nicht entgegensteht (RGZ 61, 330, 333; 108, 318, 320; 156, 395, 397).
  • BGH, 26.10.1966 - VIII ZR 283/64

    Pfandrecht an Erbteilen - Auszahlung eines hinterlegten Erlöses aus der

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Das Ergebnis ist insoweit ähnlich wie nach § 1276 EGB (insbesondere Absatz 2) beim rechtsgeschäftlichen Pfandrecht (die dort betrittene bloß relative Wirkung des Verbots - vgl. einerseits BayObLG NJW 1959, 1780, 1781 zu 1 b; andererseits Stein/Jonas/Schönke/Pohle a.a.O. § 829 VI 1 - ist beim Pfändungspfandrecht nach § 135 BGB unproblematisch, BayObLG und Stein/Jonas/Schönke/Pohle a.a.O.; vgl. auch. Urteil vom 26. Oktober 1966, VIII ZR 283/64 NJW 67, 200, 201 zu 2 b).
  • RG, 30.06.1913 - VI 123/13

    Verpfändung eines Erbanteils

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 1258 BGB, der über § 1273 Abs. 2 BGB auf die Verpfändung eines Erbteils entsprechend angewendet wird (RGZ 83, 27, 30; 84, 395, 396/397) und nach dessen Abs. 1 der Pfandgläubiger anstelle des Verpfänders die Verwaltungsbefugnisse in der Gemeinschaft ausübt.
  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61

    Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen,

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Daß in vorliegenden Fall durch das Vorgehen der beklagten Miterbin ein Nachteil in Bezug auf das Nachlaßvermögen entstehen könnte, wie die Revision behauptet, ist weder von ihr dargelegt noch sonst erkennbar; der von ihr genannte Entscheidungsfall NJW 1963, 641 (BGH Urteil vom 10. Januar 1963, II ZR 95/61) ist ganz anders gelagert und ergibt für die Beurteilung des vorliegenden Falles nichts.
  • RG, 09.02.1905 - IV 423/04

    Verfügungsmacht des Miterben

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Und bei der späteren Erbauseinandersetzung erlangt der Pfändungsgläubiger anerkanntermaßen an den seinem Pfändungsschuldner dabei zugeteilten Nachlaßgegenständen, also auch an einem etwa von jenem Hinterlegungsbetrag zugewiesenen Teilbetrag im Weg der Surrogation wiederum ein Pfandrecht (RGZ 60, 126, 133).
  • RG, 21.01.1938 - VII 106/37

    1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Auf das Pfändungspfandrecht finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das rechtsgeschäftliche Pfandrecht Anwendung, soweit die Zivilprozeßordnung keine eigene Regelung gibt und die besondere Natur des Pfändungspfandrechts nicht entgegensteht (RGZ 61, 330, 333; 108, 318, 320; 156, 395, 397).
  • RG, 25.04.1914 - V 115/14

    Pfandrecht an einem Erbanteil

    Auszug aus BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 1258 BGB, der über § 1273 Abs. 2 BGB auf die Verpfändung eines Erbteils entsprechend angewendet wird (RGZ 83, 27, 30; 84, 395, 396/397) und nach dessen Abs. 1 der Pfandgläubiger anstelle des Verpfänders die Verwaltungsbefugnisse in der Gemeinschaft ausübt.
  • BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64

    Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines

  • BGH, 10.06.1959 - IV ZA 24/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Dies ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass der Pfändungsschuldner keine das Pfändungspfandrecht beeinträchtigenden Verfügungen treffen kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung;

    Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist (vgl. RGZ 57, 358, 363 f; RG, JW 1938, 2399, 2400), sofern nicht Aufrechnungsverbote (vgl. § 393 BGB) entgegenstehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; vom 24. Juni 1985 - III ZR 219/83, BGHZ 95, 109, 115; vom 16. August 2007 - IX ZR 63/06, BGHZ 173, 328 Rn. 33).

    Sie durfte ihn nach § 265 Abs. 2 ZPO in eigenem Namen zu Ende führen, hätte aber ihren Antrag auf Leistung an den Drittschuldner und Vollstreckungsgläubiger, den hiesigen Kläger, umstellen und beantragen müssen, den Kläger zu verurteilen, den besagten Geldbetrag an sich zu zahlen (RG, JW 1938, 2399, 2400; vgl. für den Drittschuldnerprozess im Übrigen BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; Schuschke, aaO Rn. 6).

    Soweit der Kläger die im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19. Juli 2006 festgesetzten 2.611,39 EUR noch nicht vollständig beglichen hat und die Bevollmächtigten der Wohnungskäuferin deswegen und wegen anderer titulierter Forderungen den Schadensersatzanspruch des Klägers gegen den Beklagten haben pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, konnte der Beklagte allerdings nicht mehr zur Zahlung an den Kläger verurteilt werden (BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; Schuschke, aaO, § 835 Rn. 6).

  • BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72

    Kostenstreitwert bei Aufrechnung

    Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert.

    Das gilt in erster Linie von § 22 Satz 1 GKG, auf den sich der Beschluß BGH V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 (= NJW 1968, 2061) stützt.

    Wie groß dieser Vorteil ist, ist eindruckvoll deutlich geworden, seitdem die Instanzgerichte - dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 1968 (NJW 1968, 2061) folgend - zunehmend bei der Hilfsaufrechnung das Additionsprinzip auch für die Berechnung des Kostenstreitwerts anwandten.

    Daraus hat sich eine solche Rechtsunsicherheit ergeben, daß zunehmend, der Ruf nach dem Gesetzgeber laut wurde (OLG Bremen NJW 1971, 712, 714 [OLG Bremen 27.11.1970 - 2 W 157/68]; Diehl NJW 1970, 2096 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; Schultz MDR 1971, 366; Speckmann MDR 1971, 535).

    Nach der amtlichen Begründung entspringt dieser Gesetzesvorschlag dem "Bestreben nach möglichst einfachen Regelungen"; die im Anschluß an die BGH-Entscheidung vom 12. Juli 1968 (NJW 1968, 2061) vorgedrungene Auffassung, daß Aufrechnungsforderungen grundsätzlich berücksichtigt werden sollten, führe zu einer Reihe gesetzlich zu klärender Fragen, deren Regelung "eine erhebliche Kompliziertheit" ergebe.

  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96

    Auflassungsvormerkung und Pfändungsvermerk

    (1) Die Eintragung der Beteiligten zu 1 aufgrund der Auflassung vom 24.8.1994 und der Abtretung der Rechte aus dieser Auflassung am 21.9.1995 hätte für sich genommen nicht zum Erlöschen des Pfändungspfandrechs geführt, auch wenn die Abtretung trotz der Pfändung des Anspruchs wirksam gewesen ist (vgl. BGH NJW 1968, 2059 f.; Stein-Jonas/Brehm ZPO 21. Aufl. Rn. 90, Zöller/Stöber ZPO 19. Aufl. Rn. 18, jeweils zu § 829).
  • OLG München, 08.11.2016 - 34 Sch 11/15

    Vollstreckbarerklärung eines Teil-Schiedsspruchs

    Die Durchsetzung eines derartigen Hilfsanspruchs kann ersichtlich nicht ein bestehendes Pfändungspfandrecht beeinträchtigen; insoweit ist der Schuldner an der Geltendmachung nicht gehindert (siehe BGH NJW 1968, 2059/2060).
  • BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70

    Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei

    In ähnlicher Weise schränkt auch jene Auffassung die Wertaddition ein, die seit dem Jahre 1967 unter Führung des Bundesgerichtshofs eine Zusammenrechnung vornimmt, wo sie bis dahin überwiegend abgelehnt war, z.B. in dem Fall, daß ein Antrag aus materiellrechtlich verschiedenen Klagegründen hergeleitet oder gegen eine Klage (hilfsweise) Aufrechnung mit einer Gegenforderung eingewendet wird (vgl. BGHZ 48, 212 und 356; Mattern, Streitwert bei Mehrheit von Ansprüchen, NJW 1969, 1087; ähnlich Lang, NJW 1970, 1173; Schneider, Der Gebührenstreitwert bei der Aufrechnung des Beklagten im Prozeß, MDR 1970, 277; derselbe, Wirtschaftliche Tendenzen in der Rechtsprechung des BGH zur Streitwertbemessung, MDR 1970, 107; Gegenansicht Diehl, NJW 1970, 2092 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; neuestens Günther Schultz, MDR 1971, 364).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1969 - 5 W 15/69
    Die Grundsätze, die der BGH bei einer Hilfsaufrechnung für die Feststellung des Beschwerdewerts im Rechtsmittelzug aufgestellt hat (Vergleiche BGH 1967-06-01 II ZR 130/65 = BGHZ 48, 212; BGH 1967-10-25 V ZR 29/66 = MDR 1968, 139; BGH 1968-07-12 V ZR 29/66 = MDR 1968, 831), finden - jedenfalls dann, wenn das Gericht über die Aufrechnungsforderung eine Entscheidung getroffen hat - auch für die Berechnung des Gebührenstreitwerts im ersten Rechtszug Anwendung.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beurteilung der Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung - Rechtskraft einer Entscheidung über eine Aufrechnungsforderung - Materielle Rechtskraft der Aberkennung einer vom Kläger erklärten Aufrechnung bei der Vollstreckungsgegenklage - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 356
  • NJW 1968, 156
  • MDR 1968, 139
  • DB 1968, 394
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65

    Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Wird eine Vollstreckungsgegenklage neben ändern Einwendungen gegen den titulierten Anspruch vorsorglich auch mit Aufrechnung begründet, so ist der Kläger im Fall der Klagabweisung in Höhe sowohl der titulierten Forderung als auch der aberkannten Aufrechnungsforderung beschwert (Ergänzung zu BGHZ 48, 212).

    Von dieser Auffassung ist neuerdings der II. Zivilsenat mit Billigung des jetzt beschließenden Senats abgegangen; er hat im Urteil vom 1. Juni 1967, II ZR 130/65 (BGHZ 48, 212) im Hinblick auf die Rechtskraftwirkung des § 322 Abs. 2 ZPO entschieden, daß beim Zusprechen einer bestrittenen Klagforderung unter Verneinung einer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung der Beklagte in Höhe der Klagforderung und der aberkannten Gegenforderung, also in Höhe der Wertsumme, der Klagforderung und des aberkannten Betrags der Gegenforderung beschwert sei.

    Wenn, wie im vorliegenden Fall, im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage nicht nur das Bestehen der titulierten Forderung bestritten, sondern für den Fall ihres Bestehens auch mit einer Gegenforderung aufgerechnet wird, drängt sich dieselbe Rechtsanwendung auf, die im Entscheidungsfall BGHZ 48, 212 Platz gegriffen hat.

  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 265/56

    Beschwer bei Obsiegen mit Hilfsanspruch

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Der beschließende Senat teilt nun diese Auffassung deshalb, weil sie dem inzwischen vom Bundesgerichtshof auch anderweit ausgesprochenen Gedanken entspricht, daß für den Umfang der Beschwer der Umfang der möglichen materiellen Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung von Bedeutung sein kann und daher die Beschwer zwar in der Regel, aber keineswegs immer mit dem Betragsunterschied zwischen Klagantrag und Urteilsformel identisch ist (BGHZ 26, 295, 296).
  • BGH, 30.11.1954 - V ZR 149/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Eine höhere Festsetzung deshalb, weil das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Urteil eine von der Klägerin (in Höhe von rund 20.000 DM nebst Zinsen) zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung für unbegründet erklärt hat, war seinerzeit abgelehnt worden im Hinblick auf die bisherige Auffassung des Senats, wonach sich der Streitwert bei Aufrechnung auch dann nicht um die Gegenforderung erhöhe, wenn entschieden werde, daß die Gegenforderung nicht bestehe (vgl. Beschluß vom 30. November 1954, V ZR 149/54, LM ZPO § 3 Nr. 6 = WM 1955, 192).
  • RG, 15.06.1903 - V 48/03

    Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Offen bleiben mag, ob die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf Aufrechnungsforderungen des Klägers bei einer Vollstreckungsgegenklage schon darauf gestützt werden kann, daß die materiell-rechtlichen Rollen von Gläubiger und Schuldner bei der Vollstreckungsgegenklage gegenüber dem Regelfall einer Klage in der Parteistellung vertauscht sind, sowie auf die Erwägung, die Vollstreckungsgegenklage sei "im Kern" keine selbständige Klage, sondern nur die Fortsetzung des früheren Rechtsstreits (RGZ 153, 216, 218; Wieczorek, a.a.O. § 767 B III a; anders Rosenberg a.a.O.; die Rechtsprechung hat in ändern Fragen, wo das Verfahrensrecht den Kläger und den Beklagten verschieden behandelt, auch bei der Vollstreckungsgegenklage auf die verfahrensrechtliche Stellung der beiden Beteiligten in diesem Verfahren abgestellt, nicht auf ihre umgekehrten Parteirollen im Vorprozeß oder im materiellen Recht, so bei Anwendung des § 529 ZPO auf eine verspätete Aufrechnung, RG HRR 1934 Nr. 914; Rosenberg a.a.O. § 104 II 3; vgl. zur Frage der Klagänderung RGZ 55, 101).
  • RG, 12.01.1937 - III 131/36

    Muß ein preußischer Kommunalverband, der zur Zahlung von Gehalt an einen seiner

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Offen bleiben mag, ob die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf Aufrechnungsforderungen des Klägers bei einer Vollstreckungsgegenklage schon darauf gestützt werden kann, daß die materiell-rechtlichen Rollen von Gläubiger und Schuldner bei der Vollstreckungsgegenklage gegenüber dem Regelfall einer Klage in der Parteistellung vertauscht sind, sowie auf die Erwägung, die Vollstreckungsgegenklage sei "im Kern" keine selbständige Klage, sondern nur die Fortsetzung des früheren Rechtsstreits (RGZ 153, 216, 218; Wieczorek, a.a.O. § 767 B III a; anders Rosenberg a.a.O.; die Rechtsprechung hat in ändern Fragen, wo das Verfahrensrecht den Kläger und den Beklagten verschieden behandelt, auch bei der Vollstreckungsgegenklage auf die verfahrensrechtliche Stellung der beiden Beteiligten in diesem Verfahren abgestellt, nicht auf ihre umgekehrten Parteirollen im Vorprozeß oder im materiellen Recht, so bei Anwendung des § 529 ZPO auf eine verspätete Aufrechnung, RG HRR 1934 Nr. 914; Rosenberg a.a.O. § 104 II 3; vgl. zur Frage der Klagänderung RGZ 55, 101).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess;

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob das stattgebende Urteil der Vollstreckungsgegenklage zur Folge hat, dass die nachträglich aufgerechnete Forderung rechtskräftig erlischt (so noch BGHZ 48, 356, 360; 89, 349, 352 f).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Nach überwiegender Ansicht ist dann § 322 Abs. 2 ZPO analog anzuwenden, so dass die Rechtskraft sich auf das (Nicht-)Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Forderung - maximal bis zur Höhe der titulierten Forderung - erstreckt (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1967, NJW 1968, S. 156 = BGHZ 48, 358 ff.; Urteil vom 30. März 1994, NJW 1994, S. 2769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 12. September 1996, NJW-RR 1997, S. 1426 ; Musielak/Lackmann, § 767 Rn. 46; Zöller/Herget, § 767 Rn. 12 "Aufrechnung"; a.A.: Karsten Schmidt, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, § 767 Rn. 96).
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Diese Vorschrift findet entgegen ihrem Wortlaut auch in Fällen der vorliegenden Art, in denen nicht der Beklagte, sondern der (Vollstreckungsabwehr-) Kläger den Aufrechnungseinwand erhebt, zumindest entsprechende Anwendung (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1967 - V ZR 29/66 = WM 1967, 1218, 1219).
  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Bei einem der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteil erwächst die Entscheidung über das Bestehen einer materiellrechtlichen Einwendung ebenfalls nicht in Rechtskraft (Ausnahme: § 322 Abs. 2 ZPO - BGHZ 48, 356, 358); es wird lediglich die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt.

    Eine Ausnahme ist nur bei der Aufrechnung durch analoge Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO anerkannt worden (BGHZ 48, 356, 358).

  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 55/83

    Umfang der Rechtskraft bei außerprozessual erklärter Aufrechnung

    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. Oktober 1967 (V ZR 29/66, BGHZ 48, 356, 358 ff) die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf eine Aufrechnungsforderung des Klägers bei der Vollstreckungsgegenklage für zulässig gehalten.

    In diesem Falle werden die beiden Forderungen, die von der Aufrechnung notwendig gemeinsam gestaltet werden, auch hinsichtlich der Rechtskraft gleich behandelt (vgl. BGHZ 48, 356, 359).

  • BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94

    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

    Wird eine solche Klage aber neben anderen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch vorsorglich auch mit Aufrechnung begründet, so ist der Kläger im Fall der Klageabweisung in Höhe sowohl der titulierten Forderung als auch der Aufrechnungsforderung beschwert, soweit die Entscheidung über die Aufrechnungsforderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO der Rechtskraft fähig ist (BGHZ 48, 356, 360).

    Auch wenn das Berufungsurteil den Vorschußanspruch in den Entscheidungsgründen verneint hat, erfaßt die Rechtskraftwirkung der Entscheidung die zur Aufrechnung gestellte Forderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO (vgl. RGZ 49, 403, 404 f.; BGHZ 48, 356, 360) nur bis zur Höhe der titulierten Forderung, der gegenüber die Aufrechnung geltend gemacht wurde.

  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85

    Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage

    Würde eine Vollstreckungsabwehrklage auf die Aufrechnung mit einer derartigen Forderung gestützt, stände dem ebenfalls die Schiedseinrede entgegen, zumal hinsichtlich eines etwaigen Verbrauchs der Forderung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO kein Unterschied zum normalen Prozeß besteht (BGHZ 48, 356).
  • OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beachtung einer die Durchsetzbarkeit ermöglichenden

    Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Gegenseite wohl kaum entsprechend ihrer nach Behauptung des Klägers geäußerten Drohung die Berufung zurückgenommen hätte, da dann zumindest nach § 322 Abs. 2 ZPO analog hinsichtlich der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung das für sie sehr viel ungünstigere Ergebnis des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig festgestanden hätte (vgl. BGH NJW 1968, 156; OLGR Frankfurt 2001, 149; Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 767 Rdnr. 46).
  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um

    Darüber hinaus ist grundsätzlich keine Beschwer vorhanden (BGHZ 48, 356, 357/358; 57, 301; BGH NJW 1964, 2061; 1967, 2162; 1973, 146; OLG Celle, NdsRpfl 1970, 167).
  • BGH, 23.05.1989 - IX ZR 57/88

    Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils

    Der Ausnahmefall des § 322 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BGHZ 48, 356, 358) [BGH 25.10.1967 - V ZR 29/66] kommt hier nicht in Betracht.
  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 133/12

    Zulässigkeit einer Klage: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als

  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91

    Rechtskraftwirkung bei Aufrechnung titulierter Forderungen

  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 18/88

    Umfang der Rechtskraft bei Hilfsaufrechnung

  • OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03

    Präklusion von in einem Vollstreckungsabwehrverfahren unterlassenem Vorbringen

  • OVG Brandenburg, 22.05.2001 - 4 B 21/01

    Behandlung der Aufrechnung mit einer bestrittenen, nicht titulierten

  • ArbG Essen, 29.08.2008 - 5 Ca 965/08

    Berücksichtigung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer

  • LG München II, 16.08.2004 - 6 T 2652/04

    Deutsche Bahn AG: Zurechnung von Erklärungen im Grundbuchverfahren

  • BGH, 26.01.1968 - I ZR 62/65

    Kauf von Grundstücken - Eintragung einer Auflassungsvormerkung - Anfechtung eines

  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 47/96

    Bemessung der Urteilsbeschwer bei hilfsweise erfolgter Aufrechnung mit einer

  • BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91

    Änderung der Werte der Beschwer in der Revision - Berücksichtigung von

  • BGH, 14.04.1992 - XI ZR 270/91

    Höhe einer Klageforderung bei Schadensersatzpflicht durch fehlerhafte Beratung

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 147/82

    Beanstandung einer Entscheidung des Berufungsgerichts

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1969 - 5 W 15/69
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