Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert eines schuldrechtlich vereinbarten Grundstückszugangs

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 01.07.1988 - 22 O 253/88
  • KG, 18.09.1989 - 22 U 6396/88
  • BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 18/03  

    Verfahrensrecht - Bestellung einer Dienstbarkeit: Wert d. Beschwerdegegenstandes

    Maßgeblich für den Wert des Beschwerdegegenstandes ist für die beklagte Seite, die sich gegen die Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit wehrt, die Wertminderung, die ihr Grundstück durch die Belastung erleidet (§ 7, 2. Alt. ZPO; Senat BGHZ 23, 205; Urt. v. 18. Mai 1990, V ZR 291/89; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994, II ZB 13/93).
  • BGH, 27.09.2012 - V ZR 21/12  

    Streitwert eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Solche übereinstimmenden Angaben der Parteien zum Wert sind zwar für das Gericht nicht bindend, aber ein wichtiges Indiz, das auch von dem Rechtsmittelgericht nicht völlig unbeachtet bleiben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, Rn. 5 - [...]).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01  

    Verfahrensrecht - Zuführungsleitung über fremdes Grundstück: Streitwert

    Bei dem Anspruch, den die Klägerin aus dem zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Wasserversorgungsvertrag herleitet und als dessen Grundlage das Berufungsgericht zu Recht § 8 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) herangezogen hat, handelt es sich - anders als bei Grunddienstbarkeiten und ähnlichen Rechten - um ein persönliches Recht der Klägerin ohne subjektiv-dinglichen Charakter (vgl. Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3 und 4; Zöller/Herget, 23. Aufl., ZPO, § 7 Rdnr. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91 = WM 1992, 1114 = NJW-RR 1993, 141 unter II 2 b bb; BGH, (unveröffentl.) Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89).
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  • OLG Koblenz, 28.02.2005 - 3 W 84/05  

    Bindung an die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts

    Zwar sind Parteiangaben zum Wert für das Gericht nicht bindend; sie sind aber ein wichtiges Indiz und können nicht völlig unbeachtet bleiben (vgl. BGH, Beschl. v. 18.05.1990 - V ZR 291/89 - juris Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 23.08.2010 - 2 W 58/10  

    Streitwert einer Klage auf Einräumung eines Notwegerechts

    Dass damit nicht auf eine prozentual zu veranschlagende Verkehrswertsteigerung des herrschenden Grundstücks abgestellt wird, wie der Beschwerdeführer meint, ergibt sich aus der weiteren, in der Beschwerdebegründung allerdings nicht mehr berücksichtigten Kommentierung (Rn. 4212), wonach -im Rahmen eines auf Duldung eines Notweges und, was der Beschwerdeführer verkennt, nicht im Rahmen eines auf Zahlung einer Notwegrente gerichteten Verfahrens - für die Schätzung der Wertsteigerung "die Summe der Kosten für die Herrichtung und Unterhaltung des Notwegs sowie der nach § 917 Abs. 2 S. 1 BGB an den Nachbarn zu zahlenden Geldrente" den zuverlässigsten Anhalt bilden solle (ebenso LG Freiburg, Beschluss vom 22.02.1988 - 9 S 113/87 - KostRsp. ZPO § 7 Nr. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2002 - 11 W 149/02 - juris - Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 3 Rn. 16 "Notweg"; Madert/von Seltmann, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 5. Aufl. 2008, Rn. 357; für die Maßgeblichkeit der Notwegrente unter Heranziehung des § 9 ZPO s. a. BGH, Urt. v. 18.05.1990 - V ZR 291/89 - juris - Senat, Beschluss vom 01.07.1991 - 2 W 100/91, JurBüro 1991, 1386).
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