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   BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02   

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https://dejure.org/2003,6147
BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02 (https://dejure.org/2003,6147)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2003 - V ZR 305/02 (https://dejure.org/2003,6147)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - V ZR 305/02 (https://dejure.org/2003,6147)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Teilweiser Haftungsausschluss für verdeckte Mängel; Verzögerung bei Erledigung des Rechtsstreits; Anwendbarkeit von Präklusionsvorschriften; Prozessförderungspflicht des Gerichts; Zumutbarkeit der Ladung von Zeugen und Sachverständigen; Schädigung von Bäumen durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 273; ; ZPO § ... 273 Abs. 2; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4 a.F.; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 2; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 523 a.F.; ; ZPO § 528 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 476; ; BGB § 463 Satz 2; ; EGBGB § 5 Satz 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Verkauft eines Hausgrundstücks; Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz für fehlende Dampf- und Windsperre bei Reetdach?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

    Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    Zwar mag das erstmals in der Berufungsbegründungsschrift enthaltene Vorbringen im Sinne des § 282 Abs. 1 ZPO verspätet sein und der Beklagte keine Umstände aufgezeigt haben, die ihn an einem Vortrag bereits in erster Instanz hätten hindern können (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 1999, X ZR 105/96, NJW 1999, 3272).

    bb) Das Berufungsgericht, das gemäß § 523 ZPO a.F. im Grundsatz ebenfalls zu den geschilderten prozeßleitenden Maßnahmen gehalten war (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 1999, aaO, 3273), hat die ihm obliegende Prozeßförderungspflicht bei der Nichtzulassung des Beklagtenvorbringens nicht beachtet.

  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung ist bei Anwendung der Präklusionsbestimmungen die Frage, ob eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits eintritt, auf der Grundlage des § 273 Abs. 2 ZPO zu beantworten (BGH, Urt. v. 28. November 1989, VI ZR 63/89, NJW 1990, 1358, 1359 m.w.N.).

    Ob der Tatrichter dieser Verpflichtung in genügender Weise nachgekommen ist, unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urt. v. 28. November 1989, aaO).

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 195/94

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Vermeidung durch

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    Nachdem das neue Vorbringen hiermit - vorweggenommen - bestritten war, fehlte ein hinreichender Grund, um Maßnahmen nach § 273 ZPO bis zum Eingang der Berufungsbegründungsschrift zurückzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 21. März 1991, III ZR 118/89, NJW 1991, 2759, 2760; Urt. v. 22. November 1995, VIII ZR 195/94, NJW 1996, 528, 529).

    Auch für die Berufungsinstanz kann die Zumutbarkeit vorbereitender Maßnahmen nicht in Frage gestellt werden, wenn es sich um einfache und klar abgegrenzte Streitpunkte handelt, die ohne unangemessenen Zeitaufwand geklärt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 1995, aaO; auch Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 273 Rdn. 10).

  • BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    Zwar kann nach den bisher getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts ein Sachmangel nicht darin gesehen werden, daß mit der Einlagerung von etwa nicht hinreichend sortiertem Bauschutt (vgl. BVerwGE 92, 353, 358) gegen abfallrechtliche Vorschriften verstoßen wurde; ebensowenig sind mit Blick auf die hier vereinbarte Beschaffenheit des Grundstücks bislang Umstände festgestellt, die es ermöglichen, allein schon die Einlagerung von Bauschutt in Form von sortiertem, mineralischem Material als Fehler anzusehen (anders etwa bei einem Verkauf zum Zweck der Bebauung, vgl. Senat, Urt. v. 20. Juli 2001, V ZR 170/00, NJW 2002, 302, 304).

    Über diesen Fehler mußte der Beklagte die Kläger auch unterrichten; denn bei dem Kauf eines Hausgrundstücks besteht regelmäßig eine Offenbarungspflicht wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel (Senat, Urt. v. 8. April 1994, V ZR 178/92, NJW-RR 1994, 907; Urt. v. 20. Juli 2001, V ZR 170/00, NJW 2002, 302, 304).

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    Sie haben daher auch vorzutragen und nachzuweisen, daß der Beklagte sie nicht gehörig aufklärte (vgl. Senat, Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64, 65; Urt. v. 30. April 2003, V ZR 100/02, Umdruck S. 9, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    Arglistig handelt grundsätzlich nicht, wer einen Fehler verschweigt, von dem er nichts weiß und den er auch nicht für möglich hält; das gilt selbst dann, wenn ein solch guter Glaube auf Fahrlässigkeit oder sogar auf Leichtfertigkeit beruht (vgl. BGH, Urt. v. 8. Mai 1980, IVa ZR 1/80, NJW 1980, 2460, 2461).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 86/91

    Keine Verspätung bei Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    Hingegen kann Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung innerhalb eines Rechtszugs niemals nach § 282 Abs. 1 ZPO verspätet sein (BGH, Urt. v. 1. April 1992, VIII ZR 86/91, NJW 1992, 1965 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    Sie haben daher auch vorzutragen und nachzuweisen, daß der Beklagte sie nicht gehörig aufklärte (vgl. Senat, Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64, 65; Urt. v. 30. April 2003, V ZR 100/02, Umdruck S. 9, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    Zwar kann nach den bisher getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts ein Sachmangel nicht darin gesehen werden, daß mit der Einlagerung von etwa nicht hinreichend sortiertem Bauschutt (vgl. BVerwGE 92, 353, 358) gegen abfallrechtliche Vorschriften verstoßen wurde; ebensowenig sind mit Blick auf die hier vereinbarte Beschaffenheit des Grundstücks bislang Umstände festgestellt, die es ermöglichen, allein schon die Einlagerung von Bauschutt in Form von sortiertem, mineralischem Material als Fehler anzusehen (anders etwa bei einem Verkauf zum Zweck der Bebauung, vgl. Senat, Urt. v. 20. Juli 2001, V ZR 170/00, NJW 2002, 302, 304).
  • BGH, 04.05.1999 - XI ZR 137/98

    Kündigung eines Darlehens

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
    a) Nach den Ausführungen in dem Berufungsurteil kommen mehrere Vorschriften in Betracht, auf die das Berufungsgericht die Zurückweisung des Vorbringens stützen will, und die deshalb allein für die Überprüfung durch den Senat maßgeblich sind (vgl. BGH, Urt. v. 4. Mai 1999, XI ZR 137/98, NJW 1999, 2269, 2270 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

  • BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89

    Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 109/90

    Anwendung auf Architektenleistungen

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 185/85

    Pflichten des Inhabers einer zurückzugewährenden Sicherungsgrundschuld

  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung neuer Beweisanträge in der

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