Rechtsprechung
BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 103 Abs 1 GG
Beeinträchtigung von Grundstückseigentum: Anspruch des Eigentümers einer Tiefgarage auf Unterlassung der Nutzung eines Zufahrtswegs auf dem Nachbargrundstück; Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisangebots - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Anhörungsrüge wegen Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Durch Zufahrtsweg auf Nachbargrundstück Verdichtungsdruck auf Tiefgarage; Rückbau auf gesetzlichen Mindestabstand; Rückweisung eines erheblichen Beweisangebots
- rewis.io
Beeinträchtigung von Grundstückseigentum: Anspruch des Eigentümers einer Tiefgarage auf Unterlassung der Nutzung eines Zufahrtswegs auf dem Nachbargrundstück; Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisangebots
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
Begründetheit einer Anhörungsrüge wegen Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 10.05.2013 - 30 O 29315/11
- OLG München, 15.11.2013 - 8 U 2377/13
- BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem …
Auszug aus BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655). - BGH, 02.06.2008 - II ZR 121/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Unschlüssigkeit von …
Auszug aus BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13
Der Vortrag weiterer Einzeltatsachen kann nicht verlangt werden; etwaige Zweifel des Gerichts an der Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung sind vielmehr im Rahmen der Beweisaufnahme zu klären (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - II ZR 121/07, NJW-RR 2008, 1311 mwN). - BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache
Auszug aus BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (vgl. BVerfG ZIP 1996, 1761, 1762; Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236; Urteil vom 13. Dezember 2002 - V ZR 359/01, NJW-RR 2003, 491).
- BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01
Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens
Auszug aus BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (vgl. BVerfG ZIP 1996, 1761, 1762; Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236; Urteil vom 13. Dezember 2002 - V ZR 359/01, NJW-RR 2003, 491). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung von ZPO § 288
Auszug aus BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (Senat, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 221/07, WM 2008, 2068; vgl. auch BVerfG NJW 2001, 1565). - BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (vgl. BVerfG ZIP 1996, 1761, 1762; Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236; Urteil vom 13. Dezember 2002 - V ZR 359/01, NJW-RR 2003, 491). - BGH, 12.06.2008 - V ZR 221/07
Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens
Auszug aus BGH, 12.06.2014 - V ZR 308/13
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (Senat, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 221/07, WM 2008, 2068; vgl. auch BVerfG NJW 2001, 1565).
- OLG Karlsruhe, 11.08.2022 - 12 U 364/21
Nachbarrechtliche Ansprüche beim Zusammentreffen von Vertiefung und Erhöhung von …
Das Grundstück der Klägerin wird dadurch im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB beeinträchtigt, dass vom höhergelegenen Grundstück der Beklagten ein Geländedruck ausgeht, der die Belastungsgrenze der an der Grenze errichteten Stützmauer übersteigt, so dass diese einzustürzen droht (vgl. zum Verdichtungsdruck als Grundstücksbeeinträchtigung BGH, Beschluss vom 12.06.2014 - V ZR 308/13, juris Rn. 8). - LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16
Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen …
Zwar ist die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 12.6.2014, Az. V ZR 308/13, BeckRS 2014, 14868). - BGH, 23.04.2015 - V ZR 200/14
Beweisaufnahme: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als …
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (Senat…, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 12. Juni 2014 - V ZR 308/13, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217, 1281 - std. Rspr.).