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   BGH, 21.01.1977 - V ZR 31/75   

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https://dejure.org/1977,2880
BGH, 21.01.1977 - V ZR 31/75 (https://dejure.org/1977,2880)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1977 - V ZR 31/75 (https://dejure.org/1977,2880)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1977 - V ZR 31/75 (https://dejure.org/1977,2880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Herleitung von Schadensersatzansprüchen wegen Formnichtigkeit beim käuflichen Erwerb der Rechte an einer Eigentumswohnung aus einem formnichtigen Bewerbervertrag - Folgen des Eintritts in einen formnichtigen Bewerbervertrag - Möglichkeit des käuflichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 580
  • MDR 1977, 481
  • DB 1977, 627
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1976 - VIII ZR 97/75

    Anfechtung eines Unterpachtvertrages wegen arglistiger Täuschung - Unterlassener

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - V ZR 31/75
    Entscheidend ist vielmehr, daß die tatsächlich gewählte Art und Weise der Vertragserfüllung ihm rechtlich und wirtschaftlich (mehr als) das verschafft hat, was ihm die Kläger schuldeten (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - VIII ZR 97/75).
  • RG, 16.05.1917 - V 30/17

    Haftung beim Verkauf einer Forderung als Hypothekenforderung

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - V ZR 31/75
    Indessen ist selbst der Verkauf eines nicht bestehenden Rechts grundsätzlich nicht nach § 306 BGB nichtig, sondern verpflichtet den Verkäufer zur Verschaffung des Rechts; erfüllt er diese Verpflichtung nicht, so unterliegt er der Rechtsmängelgewährleistung nach Maßgabe der §§ 437, 440, 320-327 BGB (vgl. RGZ 90, 240, 244).
  • BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71

    Formbedürftigkeit auch einer bloß einseitigen Verpflichtung des Kaufinteressenten

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - V ZR 31/75
    Da dieser Vertrag nicht nur für die Kläger eine Erwerbsverpflichtung begründen, sondern als Kaufvorvertrag ersichtlich auch die GEBAG verpflichten sollte, den Klägern nach Durchführung des Bauvorhabens und Gebrauchsüberlassung das Wohnungseigentum nach näherer Maßgabe eines zu gegebener Zeit noch abzuschließenden Kaufvertrages zu verschaffen (vgl. Teil 3: Pflichten des Wohnungsunternehmens), bedurfte er notarieller Beurkundung (BGH NJW 1973, 517, 518) und wäre in deren Ermangelung nichtig.
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