Rechtsprechung
BGH, 04.12.1998 - V ZR 314/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen § 286 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch Verwertung des Gutachtens eines Sachverständigen ohne Beweisaufnahme - Allgemeine Geschäftsfähigkeit auf Grund einer Erkrankung an manisch-depressivem Irresein
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 104 Nr. 2; ZPO § 286
Geschäftsfähigkeit eines manisch-depressive Erkrankten; Streitige Anknüpfungstatsachen einen Sachverständigengutachtens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1997 - III ZR 69/96
Bemessung des Gegenstandswerts bei wiederkehrenden Leistungen; Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 04.12.1998 - V ZR 314/97
Denn wenn der Sachverständige selbst zur Vorbereitung seiner Untersuchung andere Personen befragt und deren Aussage verwertet, führt das nur dann nicht zur (gerügten) Unbrauchbarkeit des Gutachtens, wenn das Gericht wenigstens nachträglich nach allgemeinen Verfahrensregeln unter Berücksichtigung der Beweislast über die streitigen Anknüpfungs- und Anschlußtatsachen - durch Zeugenvernehmung, und zwar zweckmäßigerweise im Beisein des Sachverständigen - Beweis erhebt und Feststellungen trifft (BGH, Urt. v. 10. Juli 1997, III ZR 69/96, NJW 1997, 3096 m.zahlr.N. aus der Rechtsprechung des BGH). - BGH, 27.04.1956 - I ZR 178/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.12.1998 - V ZR 314/97
In den Zwischenräumen zwischen diesen Phasen ist der Erkrankte hingegen geschäftsfähig" (BGH, Urt. v. 27. April 1956, I ZR 178/54, WM 1956, 1184).