Rechtsprechung
BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an Wohnungseigentümer - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum - Handeln des Verwalters als Zustellungsvertreter - Kenntnis des einzelnen Wohnungseigentümers bei Verkauf des Wohnungseigentums - Zurechnung der Kenntnis über versteckte Mängel - Anfechtung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewährleistungsausschluß bei Wohnungsverkauf; Zurechnung der Mangelkenntnis
- Judicialis
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
Kenntnis des einzelnen Wohnungseigentümers von einer an den Verwalter zugestellten behördlichen Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zurechnung von Kenntnissen des WEG-Verwalters bei Wohnungsverkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwalterkenntnis von Wohnungsmängeln unbeachtlich?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kenntnis des Wohnungseigentümers durch Zustellung an den Verwalter? (IBR 2003, 223)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 589
- MDR 2003, 259
- DNotZ 2003, 274
- NZM 2003, 118
- ZMR 2003, 211
- WM 2003, 647
- ZfBR 2003, 139
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90
Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …
Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Auch eine Anwendung der Grundsätze der Wissenszurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB analog kommt nicht in Betracht, weil die GmbH in den persönlichen Angelegenheiten des Wohnungseigentümers eine rechtlich und organisatorisch selbständige Dritte ist, so daß eine Wissenszurechnung unter dem Gesichtspunkt der Pflicht zur ordnungsgemäß organisierten Kommunikation (BGHZ 117, 104, 106 f) ausscheidet (vgl. Senatsurt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270 m.w.N.). - BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Anforderungen an Arglist
Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Auch eine Anwendung der Grundsätze der Wissenszurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB analog kommt nicht in Betracht, weil die GmbH in den persönlichen Angelegenheiten des Wohnungseigentümers eine rechtlich und organisatorisch selbständige Dritte ist, so daß eine Wissenszurechnung unter dem Gesichtspunkt der Pflicht zur ordnungsgemäß organisierten Kommunikation (BGHZ 117, 104, 106 f) ausscheidet (vgl. Senatsurt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270 m.w.N.). - BGH, 13.10.2000 - V ZR 349/99
Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person
Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Ebenfalls trifft die weitere Annahme des Berufungsgerichts zu, daß die Kenntnis der Mitarbeiter der GmbH von den Feuchtigkeitsschäden dem Beklagten zu 1 als Geschäftsführer nicht zugerechnet werden kann, denn die Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person ist nur zu ihren Lasten, nicht dagegen zu Lasten ihrer Organe zulässig (Senatsurteil vom 13. Oktober 2000, V ZR 349/99, NJW 2001, 359, 360 m.w.N.). - BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94
Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl. …
Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Dabei wird der Kläger noch zur Kausalität der arglistigen Täuschung für den Kaufentschluß (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94, NJW 1995, 2361, 2362) vortragen können.
- BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19
Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines …
Eine Wissenszurechnung nach den Grundsätzen der "Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches" (…siehe Rn. 20) findet im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbständigen Hausverwaltung nicht statt (vgl. Senat, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270; vgl. auch Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 320/01, NJW 2003, 589, 590). - BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13
Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …
Solches Wissen kann dem einzelnen Wohnungseigentümer nicht zugerechnet werden (vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 320/01, WM 2003, 647, 649 für die Zurechnung von Kenntnissen beim Verkauf der Eigentumswohnung). - BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften …
L. war als Verwalter der organschaftliche Vertreter der Beklagten, der für die Wohnungseigentümer im Rechtsverkehr in weitem Umfang handeln konnte (vgl. zur Stellung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft BGH, Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 320/01, NJW 2003, 589, 590; Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 162). - OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 10 U 155/09
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Pferd wegen Mangels (hier: Veränderung …
Entsprechend hat der Bundesgerichtshof regelmäßig eine Zurechnung der Kenntnisse Dritter, mit denen der Käufer aufgrund anderweitiger vertraglicher Vereinbarung verbunden war, im Rahmen von § 166 BGB als Wissensvertreter abgelehnt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 316- hier wurde die Zurechnung der Kenntnisse eines Maklers verneint; BGH DNotZ 2003, 274 - nach dieser Entscheidung muss sich ein Wohnungseigentümer nicht die Kenntnis des Verwalters zurechnen lassen; in der Entscheidung BGH NJW-RR 2003, 989 f. wurden einem Käufer nicht die Kenntnisse seines Architekten nach § 166 BGB zugerechnet). - OLG Hamm, 19.10.2009 - 22 U 131/08
Zurückweisung der Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme des Käufers …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH DNotZ 2003, 274) ist eine Zurechnung von Wissen einer Hausverwaltung abzulehnen, deren sich der spätere Verkäufer auf vertraglicher Grundlage bedient hat.