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BGH, 20.03.2003 - V ZR 333/02 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhaftigkeit des Fehlens des Tatbestandes; Feststellung der tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung des Berufungsgerichts
- Judicialis
EGZPO § 26 Nr. 5
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 5, 7; ZPO § 543 (a.F.)
Erfordernis eines Tatbestandes bei Durchführung des Berufungsverfahrens nach den am 31.12.2001 geltenden Vorschriften - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.02.2003 - VIII ZR 205/02
Erfordernis eines Tatbestandes bei Durchführung des Berufungsverfahrens nach den …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - V ZR 333/02
Sowohl die Entscheidung über die Zulassung der Revision durch das Revisionsgericht als auch eine Entscheidung über eine vom Revisionsgericht zugelassene Revision erfordern die Feststellung der tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Urt. v. 19. Februar 2003, VIII ZR 205/02, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 18.09.1986 - I ZR 179/84
"Aussageprotokollierung"; Anforderungen an den Tatbestand im Berufungsurteil; …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - V ZR 333/02
Der Rechtsfehler des Berufungsgerichts führt im vorliegenden Fall allein deshalb nicht zur Zulassung der Revision, weil die tatsächlichen Grundlagen des Urteils hinreichend deutlich den Entscheidungsgründen entnommen werden können (vgl. BGH, Urt. v. 18. September 1986, I ZR 179/84, NJW 1987, 1200 m.w.Nachw.).