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   BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02   

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BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02 (https://dejure.org/2003,1663)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2003 - V ZR 346/02 (https://dejure.org/2003,1663)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2003 - V ZR 346/02 (https://dejure.org/2003,1663)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 436, 157, 313; HBO § 61 Abs. 8
    Rückzahlung einer Stellplatzablöse steht dem Verkäufer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herausverlangung einer Stellplatzablösesumme durch den Rechtsnachfolger eines Verkäufers - Ergänzende Auslegung eines Kaufvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herausgabe der Stellplatzablösesumme durch Rechtsnachfolge

  • Judicialis

    BGB § 157 D; ; BGB § 313

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 157 313
    Rechte des Käufers nach Erlöschen der Baugenehmigung und Rückzahlung der Stellplatzablösesumme an den Verkäufer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkäufer muss Stellplatzablösesumme nicht an Käufer herausgeben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eintritt eines Grundstückskäufers in die dem Verkäufer erteilte Baugenehmigung: Kein Anspruch des Käufers auf Zahlung der Stellplatzablösesumme, die dem Verkäufer nach Rücknahme des Bauantrags durch den Käufer zurückgezahlt worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 436, 157, 313; HBO § 61 Abs. 8
    Rückzahlung einer Stellplatzablöse steht dem Verkäufer, nicht dem Käufer zu

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 157, 313 BGB
    Kein Anspruch des Käufers auf Herausgabe einer dem Verkäufer erstatteten Stellplatzablösesumme

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 554
  • MDR 2004, 443
  • DNotZ 2004, 705
  • WM 2004, 898
  • DB 2004, 926
  • ZfBR 2004, 390 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
    Erforderlich ist vielmehr eine planwidrige Lücke des Vereinbarten (BGHZ 77, 301, 304; 127, 138, 142).

    Ihr Ansatzpunkt besteht daher in der Ermittlung dessen, was die Parteien (bei angemessener Abwägung ihrer Interessen und als redliche Vertragspartner) zur Schließung der Lücke selbst unternommen hätten (hypothetischer rechtsgeschäftlicher Wille; BGHZ 90, 69, 77; 127, 138, 142).

  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 64/84

    Ausübung einer Option auf Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Kündigung des

    Auszug aus BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
    Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (BGH, Urteil vom 20. März 1985, VIII ZR 64/84, NJW 1985, 2581 f.).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
    Erforderlich ist vielmehr eine planwidrige Lücke des Vereinbarten (BGHZ 77, 301, 304; 127, 138, 142).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

    Auszug aus BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
    Die Lücke tritt in diesen Fällen in einem Bereich auf, den die Parteien als regelungsbedürftig angesehen haben (Senatsurteil vom 14. Januar 2000, V ZR 416/97, BGHR BGB § 157, Ergänzende Auslegung 23); das Ergänzungsbedürfnis entsteht innerhalb der wirklich gewollten Vereinbarungen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1991 - XII ZR 63/90, BGHR aaO, Ergänzende Auslegung 14).
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
    Die Lücke muß zwar nicht von Anfang an bestanden haben, sie kann auch, was hier allein in Frage kommen könnte, infolge nachträglicher Umstände eingetreten sein (BGH, Urteil vom 19. Juni 1980, III ZR 182/78, NJW 1981, 219, 220).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
    Ihr Ansatzpunkt besteht daher in der Ermittlung dessen, was die Parteien (bei angemessener Abwägung ihrer Interessen und als redliche Vertragspartner) zur Schließung der Lücke selbst unternommen hätten (hypothetischer rechtsgeschäftlicher Wille; BGHZ 90, 69, 77; 127, 138, 142).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
    Dafür, daß nach den beiderseitigen oder für die jeweilige Gegenseite erkennbaren Vorstellungen der Parteien der gemeinsame Geschäftswille darauf beruht hätte, daß der Kläger von der erworbenen öffentlich-rechtlichen Stellung auch Gebrauch machte und sich so den Vorteil der Stellplatzablösung sicherte (BGHZ 128, 230, 236), sind keine Anhaltspunkte gegeben.
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Auszug aus BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
    Die Lücke tritt in diesen Fällen in einem Bereich auf, den die Parteien als regelungsbedürftig angesehen haben (Senatsurteil vom 14. Januar 2000, V ZR 416/97, BGHR BGB § 157, Ergänzende Auslegung 23); das Ergänzungsbedürfnis entsteht innerhalb der wirklich gewollten Vereinbarungen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1991 - XII ZR 63/90, BGHR aaO, Ergänzende Auslegung 14).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03

    Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (Senat, Urt. v. 14. November 2003, V ZR 346/02, zur Veröffentl. vorgesehen).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03

    Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen

    Erforderlich ist vielmehr eine planwidrige Lücke des Vereinbarten (BGHZ 77, 301, 304; 127, 138, 142; Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 346/02, NJW-RR 2004, 554).

    Von einer Lücke kann auch nur gesprochen werden, wenn ein Punkt ungeregelt geblieben ist, den die Parteien im Rahmen des von ihnen wirklich Gewollten (BGH, Urt. v. 11. Dezember 1991, XII ZR 63/90, NJW-RR 1992, 267; Senatsurt. v. 14. November 2003, aaO) als regelungsbedürftig angesehen haben (Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/97, BGHR BGB § 157, Ergänzende Auslegung 23; Senatsurt. v. 14. November 2003, aaO).

    Ihr Ansatzpunkt besteht daher in der Ermittlung dessen, was die Parteien (bei angemessener Abwägung ihrer Interessen und als redliche Vertragspartner) zur Schließung der Lücke selbst unternommen hätten (hypothetischer rechtsgeschäftlicher Wille; BGHZ 90, 69, 77; 127, 138, 142; Senatsurt. v. 14. November 2003, aaO).

  • BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren

    Eine solche planwidrige Lücke liegt dann vor, wenn die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (BGH, Urt. v. 20.3.2003 - V ZR 346/02, NJW-RR 2004, 554 = BGH-Report 2004, 425).
  • BGH, 12.10.2012 - V ZR 222/11

    Notarieller Erbteilskaufvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung nach hypothetischem

    Die Lücke muss nicht von Anfang an bestanden haben, sie kann auch, was hier allein in Frage kommt, infolge nachträglicher Umstände eingetreten sein (Senat, Versäumnisurteil vom 14. November 2003 - V ZR 346/02, NJW-RR 2004, 554, Rn. 6; Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 209/03, NJW-RR 2005, 205, 206 Rn. 14).
  • LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18

    Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der

    Kennzeichnend für eine planwidrige Regelungslücke ist, dass der Erklärende mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollte, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten oder wegen nachträglicher Änderung der Verhältnisse nicht gelungen ist (BGH, Beschluss vom 05.10.2004 - V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3416; BGH, Urteil vom 13.02.2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 346/02, NJW-RR 2004, 554; Suilmann, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage 2018, § 10, Rn. 131).

    Bei der ergänzenden Auslegung geht es stets darum, den in dem Vereinbarten zu Tage tretenden Planvorstellungen zum Durchbruch zu verhelfen (BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 346/02, NJW-RR 2004, 554).

  • OLG Köln, 11.09.2007 - 18 U 76/07

    Auslegung einer notariellen Urkunde im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung

    Danach setzt die ergänzende Vertragsauslegung eine planwidrige Lücke des Vereinbarten voraus, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (vgl. auch zum nachfolgenden: BGH NJW 2004, 1873; BGH NJW-RR 2004, 554; BGH NJW 1998, 1219f.; BGH NJW 1994, 3287 = BGHZ 127, 138ff.; BGH NJW 1984, 1177, 1178 = BGHZ 90, 69ff.; BGH NJW 1980, 2347 = BGHZ 77, 301ff.; BGH NJW 1963, 2071, 2075 = BGHZ 40, 91ff. - zur Drittschadensliquidation).

    Die Auslegung des Senates entspricht insoweit den Grundsätzen der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 1873f. - einen Anspruch des Käufers auf Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des gewährleistungsfreien Verkäufers gegen den Erstverkäufer verneinend; BGH NJW-RR 2004, 554 - einen Anspruch des Grundstückskäufers gegen den Verkäufer auf Auszahlung einer an den Verkäufer gezahlten städtischen Stellplatzablösesumme verneinend; BGH NJW 1994, 3287f. - einen Anspruch auf Verzinsung der Mietkaution des gewerblichen Mieters bejahend; BGH NJW 1984, 1177ff. - bejahend für eine Kaufpreisbestimmung durch den Verkäufer bei unwirksamer AGB-Tagespreisklausel; BGH NJW 1980, 2347f. - bejahend für eine Verpflichtung des Pächters zum Geldausgleich nach Unmöglichkeit geschuldeter Schönheitsreparaturen).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2011 - 7 U 205/09

    Pflicht des Verkäufers von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft zur

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (BGH, NJW-RR 2004, 554 ).

    Denn im Gegensatz zu den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB ) dient die ergänzende Vertragsauslegung nicht der Anpassung des Gewollten an die Wirklichkeit, sondern nur dazu, den in dem Vereinbarten zu Tage tretenden Planvorstellungen zum Durchbruch zu verhelfen (BGH, NJW-RR 2004, 554 ).

  • OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06

    Begründen eines i.S.v. § 256 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

    Die mit dem notariellen Kauf- und Abtretungsvertrag vom 21.04.2005 sowie den zusätzlichen Miet- und Pachtverträgen der Parteien beabsichtigte Trennung der Unternehmensbereiche ist infolge der unterlassenen streitgegenständlichen Beschlussfassung nach alledem nicht gelungen, so dass eine den Anwendungsbereich der ergänzenden Vertragsauslegung eröffnende planwidrige Lücke des Vereinbarten vorliegt (vgl. auch zum nachfolgenden: BGH NJW 2004, 1873; BGH NJW-RR 2004, 554; BGH NJW 1998, 1219f.; BGH NJW 1994, 3287 = BGHZ 127, 138ff.; BGH NJW 1984, 1177, 1178 = BGHZ 90, 69ff.; BGH NJW 1980, 2347 = BGHZ 77, 301ff.).
  • LAG Düsseldorf, 27.06.2008 - 9 Sa 1142/07

    Betriebliche Altersversorgung; Ergänzende Auslegung einer Gesamtzusage;

    Es geht um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG vom 23.01.2007, AP Nr. 38 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG vom 12.01.2005, AP Nr. 1 zu § 308 BGB; BAG vom 20.11.2004, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente; BAG vom 03.06.1998, AP Nr. 57 zu § 612 BGB; BGH vom 14.11.2003, NJW-RR 2004, S. 554).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2004 - 3 L 218/03

    Stellplatzablöse, Bauherreneigenschaft, Rechtsnachfolge

    Hierdurch wird ihm die rechtliche Möglichkeit verschafft, das Bauvorhaben unter Ausnutzung der Stellplatzablösung durchzuführen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 14.11.2003 - V ZR 346/02 - WM 2004, 898 - zit. nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2009 - 9 Sa 595/09
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2009 - 9 Sa 590/09
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2009 - 9 Sa 511/09
  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 294/09

    Abwasserabgabe, Pacht, Sachherrschaft, ergänzende Vertragsauslegung, planwidrige

  • LG Hildesheim, 15.10.2008 - 2 O 129/08

    Ackerbau; Anbauflächenüberlassung; Ausgleichszahlung; betriebsindividuelle

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