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   BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91   

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https://dejure.org/1992,1097
BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91 (https://dejure.org/1992,1097)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1992 - V ZR 36/91 (https://dejure.org/1992,1097)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1992 - V ZR 36/91 (https://dejure.org/1992,1097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 90, 97, 459, 469
    Abgrenzung Nichterfüllung - Sachmängelhaftung beim Kauf einer Sachgesamtheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkauf eines Hotelgrundstücks mit allen Bestandteilen und sämtlichen Zubehör - Fehlen ausgelagerter Sachen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs als Sachmangel - Verkehrsanschauung, nach der im Hotelgewerbe Inventar als Zubehör des Grundstücks angesehen wird - Fehlende ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 433, § 459, § 469 S. 2
    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hotelverkauf: Was ist alles mitverkauft? (IBR 1993, 347)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3224
  • ZIP 1992, 1640
  • MDR 1992, 1123
  • DNotZ 1993, 687
  • WM 1993, 168
  • BB 1992, 2240
  • DB 1993, 425
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62

    Betrieb einer Tankstelle auf einem an das Hausgrundstück des Betreibers

    Auszug aus BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
    Zu dem von ihm zu führenden Beweis (vgl. Senatsurt. v. 19. März 1965, V ZR 270/62, LM BGB § 97 Nr. 3) genügte die Behauptung einer bestimmten Verkehrsanschauung und die Benennung des Beweismittels (MünchKomm-BGB/Holch, 2. Aufl., § 97 Rdn. 29).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf

    Auszug aus BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
    Die Revision greift nämlich die der tatrichterlichen Auslegung zugrundeliegende Feststellung (vgl. Senatsurt. v. 8. Dezember 1989, V ZR 53/88, WM 1990, 423), die Klägerin habe das Vertragsangebot des Beklagten nur so verstehen können, daß sie die Grundstücke einschließlich des ausgelagerten Inventars erwerben solle, mit Erfolg an.
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
    Dann mußte es aber seine Sachkunde im Urteil darlegen (BGH, Urt. v. 27. Mai 1982, III ZR 201/80, NJW 1982, 2874; v. 9. Mai 1989, VI ZR 268/88, NJW 1989, 2948).
  • BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 52/72

    Sicherungsübereignetes Fabrikinventar im Konkurs

    Auszug aus BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
    Ist dies der Fall, fehlt auch die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß; denn dann hatte der Beklagte keinen Anlaß, die Klägerin über seinen Entschluß zur gesonderten Verwertung, der - wovon das Berufungsgericht zu Recht ausgeht - eine bestehende Zubehöreigenschaft beendet hätte (BGHZ 60, 267, 269) [BGH 21.03.1973 - VIII ZR 52/72], aufzuklären.
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
    Dann mußte es aber seine Sachkunde im Urteil darlegen (BGH, Urt. v. 27. Mai 1982, III ZR 201/80, NJW 1982, 2874; v. 9. Mai 1989, VI ZR 268/88, NJW 1989, 2948).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung, die Klägerin habe den Kaufvertrag allein in dem Sinne verstehen können, daß sie auch das ausgelagerte Inventar erwerben solle, ist von der Revision nicht angegriffen und hält auch der nach § 559 Abs. 2 Satz 1 ZPO gebotenen sachlichen Überprüfung stand (§§ 133, 157 BGB; vgl. BGHZ 103, 275, 280) [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 145/87].
  • BGH, 21.05.1973 - II ZR 54/72

    Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung eines Kaufvertrages bei Weiterverkauf

    Auszug aus BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
    Infolge der wirksamen Weiterveräußerung der Kaufsachen muß das Unvermögen des Beklagten zur Leistung angenommen werden, solange er nicht behauptet und beweist, daß er zur Erfüllung durch Wiedererwerb der Sachen willens und in der Lage ist (BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WM 1973, 1202; BGB-RGRK/Alff, 12. Aufl., § 275 Rdn. 14 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 21.08.1987 - 14 U 77/84

    Gaststätteninventar; Zubehör

    Auszug aus BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91
    Das Berufungsgericht hat dazu ausgeführt, es schließe sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig an, das für das Inventar einer Gaststätte in Schleswig-Holstein eine die Zubehöreigenschaft verneinende Verkehrsauffassung nicht festgestellt habe (Rpfleger 1988, 76).
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    Die Fortdauer des Bestehens oder Nichtbestehens einer Verkehrsanschauung wird nicht vermutet (BGH 1. Oktober 1992 - V ZR 36/91 - zu III der Gründe) .

    Dabei muss das Gericht eine von ihm in Anspruch genommene eigene Sachkunde im Urteil darlegen (vgl. BGH 1. Oktober 1992 - V ZR 36/91 - zu III der Gründe) .

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Ob dies geschehen ist, läßt sich indes dem Vorbringen des Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1992, V ZR 36/91, NJW 1992, 3224, 3225; BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WM 1973, 1202; RGZ 52, 92, 95), nicht entnehmen.
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    In diesen Fällen hat der Senat daher angenommen, daß die Weiterveräußerung die Unmöglichkeit indiziert, sofern der Schuldner nicht darlegt, daß er zur Erfüllung willens und in der Lage ist (Senatsurteile v. 1. Oktober 1992, V ZR 36/91, NJW 1992, 3224, 3225; v. 29. Januar 1993, V ZR 160/91, WM 1993, 1155, 1156; Staudinger/Löwisch, BGB [1995], § 275 Rdn. 50).
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91

    Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf -

    Ist von einer verkauften Sachgesamtheit nur ein Teil geliefert worden, dann hat der Käufer noch nicht alle ihm nach dem Vertrag zustehenden Gegenstände erhalten, der Verkäufer seinerseits die ihm obliegende Hauptleistungspflicht noch nicht vollständig erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1992 - V ZR 36/91, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 23.01.1996 - X ZR 105/93

    Eintritt des Verzuges bei Unterlassen der Mitwirkung des Gläubigers;

    Ob ein solches vorliegt, richtet sich in erster Linie nach der Verkehrsanschauung, nicht nach dem Willen der Vertragsparteien (vgl. BGH, Urt. v. 4.11.1987 - VIII ZR 314/86, NJW 1988, 406, 409 für die Rückabwicklung im Rahmen einer Wandelung; vgl. auch Urt. v. 1.10.1992 - V ZR 36/91, MDR 1992, 1123 = WM 1993, 168).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93

    Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Verkehrsauffassung nämlich um "einen Gegenstand fachlicher Erfahrung", der eine Beweiserhebung dann nicht erfordert, wenn das Gericht über eigene Sachkunde verfügt (BGH NJW 1992, 3224, 3226).
  • BGH, 23.03.2000 - X ZR 177/97

    Haftung des Schenkers für anfängliches Unvermögen

    Dies wird von der Revision nicht angegriffen und läßt Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.1992 - V ZR 36/91, NJW 1992, 3224 f.).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich jedenfalls nicht um einen Sachmangel (vgl. auch Senatsurt. v. 1. Oktober 1992, V ZR 36/91, NJW 1992, 3224, 3225), sondern darum, daß die Beklagte ihrer Verschaffungspflicht hinsichtlich einer Teilfläche des verkauften Grundstücks nicht nachkommen konnte.
  • BGH, 29.01.1993 - V ZR 160/91

    Entgangener Gewinn bei Ersatzanspruch des Rücktrittsberechtigten

    Nach dem von ihm eingeräumten sukzessiven Verkauf des Viehs ist davon auszugehen, daß dem Kläger dessen Herausgabe unmöglich ist; etwas anderes hätte nur gelten können, wenn er dargelegt hätte, daß er zur Herausgabe durch Wiederbeschaffung in der Lage sei (vgl. BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WuM 1973, 1202; Senatsurt. v. 1. Oktober 1992, V ZR 36/91V ZR 36/91, ZiP 1992, 1640, 1642 - jeweils zu § 325 BGB).
  • BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96

    Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu

    Daß sich der Beklagte das Eigentum wiederbeschaffen kann, ist weder behauptet noch festgestellt (vgl. Senatsurt. v. 1. Oktober 1992, V ZR 36/91, NJW 1992, 3224, 3225).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99

    Erfüllungsort für die notarielle Übertragung von Gesellschaftsanteilen;

  • OLG Köln, 26.02.1999 - 11 U 185/98

    Gewährleistung für teilrestaurierten Oldtimer

  • OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94

    RÜCKABWICKLUNG KAUFVERTRAG; VERZUG; BEWEISLAST

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