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   BGH, 30.04.2003 - V ZR 361/02   

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https://dejure.org/2003,1089
BGH, 30.04.2003 - V ZR 361/02 (https://dejure.org/2003,1089)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2003 - V ZR 361/02 (https://dejure.org/2003,1089)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2003 - V ZR 361/02 (https://dejure.org/2003,1089)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3
    Sachenrechtsbereinigungsanspruch trotz zwischenzeitlich eingetretener baurechtlicher Unzulässigkeit der Wohnnutzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an ein Eigenheim bezüglich einer Wohnlaube; Infragestellung der sachlichen Voraussetzungen des Bereinigungsanspruchs durch den nach dem 2. Oktober 1990 eintretenden Fortfall der bautechnischen Voraussetzungen für die Bewohnbarkeit; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuchbereinigung; Eigenheimbau; Wohnlaube; Erholungsnutzungsvertrag; Schwarzbau; Billigung staatlicher Stellen; Fortdauer der Nutzung; Nutzbarkeit

  • Judicialis

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. e; ; SachenRBerG § 9; ; SachenRBerG § 29

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 lit. e §§ 9 29
    Nutzbarkeit eines Gebäudes oder Bauwerks als Voraussetzung des Bereinigungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1042
  • DNotZ 2004, 118
  • NZM 2003, 570
  • NJ 2003, 540
  • WM 2003, 1958
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01

    Rechtsstellung des Nutzers einer bebauten Kleingartenparzelle

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - V ZR 361/02
    Entscheidend für die Einordnung als Eigenheim ist, ob ein Bauwerk die bautechnischen Anforderungen für eine Wohnnutzung nach den Maßstäben der DDR erfüllt (Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, VIZ 2001, 503, 504 u. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643).

    Das ist aber für Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unerheblich (BGH, Urt. v. 16. Juli 1998, III ZR 288/97, VIZ 1998, 517, 518; Senatsurt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643).

    Wie der Senat mit Urteil vom 3. Mai 2002 (V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643) entschieden hat, sind das Umstände, die es bei Vorliegen einer Billigung staatlicher Stellen rechtfertigen, auf den Auffangtatbestand in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 SachenRBerG zurückzugreifen.

    Denn auch im zweiten Fall sind die Beklagten Rechtsnachfolger, weil die Nutzerstellung auch durch eine geschlossene Kette von Verkaufsfällen bis hin zu demjenigen, der das Gebäude errichtet hat, oder dessen Rechtsnachfolger begründet werden kann (Senatsurt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 644).

    Allerdings findet § 29 Abs. 1 und 2 SachenRBerG auch bei einer Rechtsnachfolge auf Nutzerseite Anwendung (Senatsurt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 645).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 438/99

    Sachenrechtsbereinigung - Gleichsetzung von Umgestaltung und Neuerrichtung

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - V ZR 361/02
    Entscheidend für die Einordnung als Eigenheim ist, ob ein Bauwerk die bautechnischen Anforderungen für eine Wohnnutzung nach den Maßstäben der DDR erfüllt (Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, VIZ 2001, 503, 504 u. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643).
  • BGH, 16.07.1998 - III ZR 288/97

    Sachenrechtsbereinigung bei einem innerhalb einer Kleingartenanlage liegenden

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - V ZR 361/02
    Das ist aber für Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unerheblich (BGH, Urt. v. 16. Juli 1998, III ZR 288/97, VIZ 1998, 517, 518; Senatsurt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643).
  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 203/02

    Begriff der Kleinkartenanlage bei überwiegender Bebauung mit Eigenheimen im Sinne

    Gleiches hat für solche Parzellen zu gelten, auf denen etwa ein mit allen Versorgungseinrichtungen versehenes und im übrigen nach den Maßstäben des Rechts der DDR die bautechnischen Anforderungen für eine Wohnnutzung erfüllendes Gebäude errichtet worden ist, das nur deshalb nicht zur Benutzung auch in den Wintermonaten geeignet ist, weil es nicht geheizt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 361/02 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.11.2009 - V ZR 175/08

    Errichtung einer Datsche als Bebauung und Bestimmung der bereinigungsfähigen

    Diese Norm kommt, worauf der Senat vorsorglich hinweist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch zur Anwendung, wenn es sich, wie hier, um ein Grundstück in einer Kleingartenanlage handelt (BGHZ 139, 235, 238, Senat, Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643; Urt. v. 30. April 2003, V ZR 361/02, VIZ 2003, 445).

    Das errichtete Gebäude muss ebenso wenig schon bei seiner Errichtung zum Dauerwohnen geeignet sein; es genügt, wenn es später in diesen Zustand versetzt wird (Senat, Urt. v. 30. April 2003, V ZR 361/02, VIZ 2003, 445).

    Dafür ist entscheidend, ob das Bauwerk die bautechnischen Anforderungen für eine Wohnnutzung nach den Maßstäben der DDR erfüllte (Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, VIZ 2001, 503, 504; Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643; Urt. v. 30. April 2003, V ZR 361/02, VIZ 2003, 445).

  • BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04

    Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des

    b) Für den hier vorliegenden Fall einer baulichen Nutzung auf Grund eines Erholungsnutzungsvertrags gilt das aber nur, wenn das Bauwerk nach dem 8. Mai 1945 von dem Nutzer erworben wurde und alle sonstigen Voraussetzungen des Regelbeispiels nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe e SachenRBerG vorliegen (Senat, Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643 und Urt. v. 30. April 2003, V ZR 361/02, VIZ 2003, 445, 446).
  • BGH, 18.03.2004 - III ZR 180/03

    Kleingartencharakter einer Anlage

    Bei der Beurteilung des Gesamtcharakters der Anlage sind, wie das Berufungsgericht zu Recht annimmt, in gleicher Weise diejenigen Grundstücke zu berücksichtigen, auf denen ein mit allen Versorgungseinrichtungen versehenes und auch im übrigen nach den Maßstäben der DDR die bautechnischen Anforderungen für eine Wohnnutzung erfüllendes Gebäude errichtet ist, das nur deshalb nicht zur Benutzung in der Winterzeit geeignet ist, weil es nicht geheizt werden kann (Senatsurteil vom 24. Juli 2003, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 361/02 - VIZ 2003, 445).
  • BGH, 09.07.2021 - V ZR 179/20

    A) §

    Zudem setzt die Widerlegung der Vermutung einen substantiierten Sachvortrag und gerichtliche Feststellungen voraus, die es als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass das Untätigwerden der staatlichen Stellen im Einzelfall ausnahmsweise nicht auf eine Billigung auch im Sinne eines anzuerkennenden Bestandsschutzes schließen lässt (Senat, Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 361/02, VIZ 2003, 445, 446).
  • BGH, 03.07.2009 - V ZR 220/08

    Möglichkeit zur Erhebung einer Einrede wegen Versagung der Nutzung eines

    Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber in § 10 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG die Regelung in § 11 Abs. 3 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke aufgegriffen (vgl. BT-Drucks. 12/5992 S. 110), sich wegen der dargestellten Beweisschwierigkeiten aber für eine nur pauschalierende Nachzeichnung der Vorschrift entschieden (vgl. auch Senat , Urt. v. 30. April 2003, V ZR 361/02, NJ 2003, 540, 541).
  • BGH, 22.04.2004 - III ZR 163/03

    Anwendung des BKleingG auf zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke

    Bei der Beurteilung des Gesamtcharakters der Anlage sind in gleicher Weise diejenigen Grundstücke zu berücksichtigen, auf denen ein mit allen Versorgungseinrichtungen versehenes und auch im übrigen die Voraussetzungen für eine Wohnnutzung erfüllendes Gebäude errichtet ist, das nur deshalb nicht zur Benutzung in der Winterzeit geeignet ist, weil es nicht geheizt werden kann (Senatsurteil vom 24. Juli 2003, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 361/02 - VIZ 2003, 445).
  • OVG Sachsen, 17.09.2009 - 1 D 15/07

    Einfacher Bebauungsplan; Festsetzungen; Wald; Abwägung; Abwägungsmangel;

    Insbesondere hat der Kläger nicht, wie in den von ihm genannten und entschiedenen Fällen des BGH, im Zusammenhang mit den von ihm 1987 und 1990 vorgenommenen Baumaßnahmen eine Genehmigung zur Umgestaltung des 1963 genehmigten und errichteten Wochenendhauses in ein Wohnhaus erhalten oder in dem Gebäude seitdem mit Billigung der damaligen Behörden gewohnt (vgl. BGH, Urteile vom 5.5.2001, ZOV 2001, 238 und 30.4.2003, VIZ 2003, 445).
  • BGH, 18.03.2004 - III ZR 246/03

    Begriff der Kleingartenanlage

    Bei der Beurteilung des Gesamtcharakters der Anlage sind, wie das Berufungsgericht zu Recht annimmt, in gleicher Weise diejenigen Grundstücke zu berücksichtigen, auf denen ein mit allen Versorgungseinrichtungen versehenes und auch im übrigen nach den Maßstäben der DDR die bautechnischen Anforderungen für eine Wohnnutzung erfüllendes Gebäude errichtet ist, das nur deshalb nicht zur Benutzung in der Winterzeit geeignet ist, weil es nicht geheizt werden kann (Senatsurteil vom 24. Juli 2003, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 361/02 - VIZ 2003, 445).
  • BGH, 05.02.2004 - III ZR 331/02

    Auslegung eines Kleingarten-Nutzungsvertrages; Anspruch auf Zahlung von

    Bei der Beurteilung des Gesamtcharakters der Anlage sind in gleicher Weise diejenigen Grundstücke zu berücksichtigen, auf denen ein mit allen Versorgungseinrichtungen versehenes und auch im übrigen nach den Maßstäben der DDR die bautechnischen Anforderungen für eine Wohnnutzung erfüllendes Gebäude errichtet ist, das nur deshalb nicht zur Benutzung in der Winterzeit geeignet ist, weil es nicht geheizt werden kann (Senatsurteil vom 24. Juli 2003, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 361/02 - VIZ 2003, 445).
  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 207/02

    Begriff der Kleingartenanlage bei überwiegender Bebauung mit Eigenheimen im Sinne

  • BGH, 18.03.2004 - III ZR 179/03

    Begriff der Kleingartenanlage bei Bebauung der Parzellen mit Eigenheimen nach dem

  • OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 5 U 216/08

    Sachenrechtsbereinigung: Billigung staatlicher Stellen zur Nutzung eines Gebäudes

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