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   BGH, 12.03.1999 - V ZR 366/97   

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BGH, 12.03.1999 - V ZR 366/97 (https://dejure.org/1999,7572)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1999 - V ZR 366/97 (https://dejure.org/1999,7572)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1999 - V ZR 366/97 (https://dejure.org/1999,7572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe von Nutzungen - Vereinbarkeit von Art. 233 § 2 a Abs. 8 S. 1 EGBGB mit Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 8 Satz 1; ; BVerfGG § 31; ; ZPO § 565; ; ZPO § 564; ; BGB § 315 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 8 Satz 1
    Aussetzung eines Verfahrens auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BGH, 12.03.1999 - V ZR 366/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. April 1998 beschlossen, Art. 233 § 2 a Abs. 8 Satz 1 EGBGB in der Fassung vom 21. September 1994 sei mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar, soweit er für die Zeit vom 22. Juli 1992 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 einen gesetzlichen Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsentgelt gegen den nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 des genannten Gesetzes Berechtigten nicht vorsieht; der Gesetzgeber sei verpflichtet, die verfassungswidrige Regelung spätestens bis zum 30. Juni 2000 durch eine verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen (1 BvR 1680/93; 1 BvR 183/94; 1 BvR 1580/94; ZOV 1998, 331).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 12.03.1999 - V ZR 366/97
    Es ist sachlich durch Versäumnisurteil zu entscheiden, wobei der Ausspruch inhaltlich nicht auf einer Säumnisfolge beruht (BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BVerfG - 1 BvR 1580/94 (anhängig)
    Auszug aus BGH, 12.03.1999 - V ZR 366/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. April 1998 beschlossen, Art. 233 § 2 a Abs. 8 Satz 1 EGBGB in der Fassung vom 21. September 1994 sei mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar, soweit er für die Zeit vom 22. Juli 1992 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 einen gesetzlichen Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsentgelt gegen den nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 des genannten Gesetzes Berechtigten nicht vorsieht; der Gesetzgeber sei verpflichtet, die verfassungswidrige Regelung spätestens bis zum 30. Juni 2000 durch eine verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen (1 BvR 1680/93; 1 BvR 183/94; 1 BvR 1580/94; ZOV 1998, 331).
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   BGH, 24.09.1998 - V ZR 366/97   

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BGH, 24.09.1998 - V ZR 366/97 (https://dejure.org/1998,25801)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1998 - V ZR 366/97 (https://dejure.org/1998,25801)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1998 - V ZR 366/97 (https://dejure.org/1998,25801)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 13.03.2001 - 1 BvR 1974/98

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung des Sachenrechtsmoratoriums gem Art 233 §

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau F ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Jörg-Konrad Becker und Koll., Bundesallee 181, 10717 Berlin - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1998 - V ZR 366/97 -, b) das Urteil des Kammergerichts vom 2. Oktober 1997 - 8 U 1490/96 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. März 2001 einstimmig beschlossen:.
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