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   BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63   

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BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63 (https://dejure.org/1964,882)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1964 - V ZR 37/63 (https://dejure.org/1964,882)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 (https://dejure.org/1964,882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1672
  • MDR 1964, 836
  • DB 1964, 1256
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 511/18

    Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils - Schadensersatz

    Der schwerwiegende Eingriff in die Rechtskraft ist nämlich nur in den äußersten Fällen erträglich und geboten, in denen nicht die offenbare Lüge den Sieg über die gerechte Sache behalten darf (vgl. etwa BAG 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 25, 43; 27. Januar 1970 - 1 AZR 198/69 - zu 2 b der Gründe; BGH 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 - zu 1 der Gründe; 5. Juni 1963 - IV ZR 136/62 - aaO) .
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Die Revision weist zwar zu Recht auf die besonderen Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers bei einer Klage auf Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Erschleichung eines rechtskräftigen Urteils hin (vgl. BGH, BGHZ 40, 130, 133 f.; 50, 115, 122 f. und Urteile vom 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 - NJW 1964, 1672, 1673; vom 23. Januar 1974 - VIII ZR 131/72 - NJW 1974, 557; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 826 Rdn. 8 f.; MünchKomm-BGB/Wagner, aaO, Rdn. 130; MünchKomm-ZPO/Gottwald, aaO, § 322 Rdn. 215; Staudinger/Oechsler, aaO, Rdn. 492).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    Auch eine auf § 826 BGB gestützte Schadensersatzklage hat in diesen Fällen keinen Erfolg (BGH 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 - NJW 1964, 1672; Kerstin Prange aaO S. 103 - 105).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Die Vorschrift des § 581 ZPO kann auf eine Klage aus § 826 BGB auch dann nicht entsprechend angewendet werden, wenn die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe das unrichtige Urteil erschlichen, den Vorwurf einer strafbaren Handlung enthält (Abweichung von BGH LM BGB § 826 (Fa) Nr. 15 = NJW 1964, 1672).

    Sie ist von vornherein abzuweisen, wenn der Kläger im Grunde nur dasselbe vorbringt, was er schon im Vorprozeß vorgetragen hat (BGHZ 40, 130; BGH LM § 826 (Fa) Nr. 15 = NJW 1964, 1672).

    Das Berufungsgericht hat sich auf die Entscheidung des V. Zivilsenats vom 19. Juni 1964 (V ZR 37/63 = LM BGB § 826 [Fa] Nr. 15 = NJW 1964, 1672 = MDR 1964, 836) berufen.

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 159/02

    Schadenersatzklage aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch

    Der schwerwiegende Eingriff in die Rechtskraft ist nur in den äußersten Fällen, in denen nicht die "offenbare Lüge den Sieg über die gerechte Sache behalten darf", erträglich und geboten (BGH, Urteil vom 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 = NJW 1964, 1672 - 1674).
  • LAG Düsseldorf, 12.09.2018 - 12 Sa 757/17

    Kirchenmusiker: Kann Schadenersatz die Rechtskraft durchbrechen?

    Auch wenn die Vorschriften über die Wiederaufnahme kein Hindernis für den Anspruch aus § 826 BGB sind, bedeutet das nicht, dass die Vorschriften über die Wiederaufnahme bei der Durchbrechung der Rechtskraft völlig außer Betracht bleiben müssen (BGH 19.06.1964 - V ZR 37/63, juris Rn. 19).
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann sich ein Schuldner gegenüber der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil nur in besonders schwerwiegenden, engbegrenzten Ausnahmefallen auf den Einwand aus § 826 BGB berufen, - so etwa dann, wenn die Vollstreckung aus einem offensichtlich falschen Urteil mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin nicht zu vereinbaren wäre und andernfalls eine offenbare Lüge den Sieg über die gerechte Sache behalten würde (vgl. dazu BGHZ 40, 130; BGH Urteil vom 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 = NJW 1964, 1672).

    Damit aber könnte die Beklagte die Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gestützten, gegen ein rechtskräftiges Urteil gerichteten Schadensersatzanspruchs nicht schlüssig dartun (BGHZ 40, 130; BGH Urteil vom 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 - a.a.O.; Senatsurteil vom 27. Mai 1968 = BGHZ 50, 115, 123).

  • OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 4 U 103/18

    Treuhandauftrag zum Erwerb eines Hotelappartements Schadensersatz durch

    Sie kann die Voraussetzungen des § 826 BGB auch nicht allein damit schlüssig dartun, dass sie ihre im Vorprozess aufgestellten Behauptungen ergänzt oder etwas verändert oder zusätzliche Beweisanträge stellt, mit denen das frühere Vorbringen lediglich weiter untermauert werden soll (BGH, Urteil vom 19. Juni 1964 - V ZR 37/63, juris Rn. 20).
  • BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66

    Rechtswirksamer Verkauf und Auflassung eines Grundstücks - Anforderungen an einen

    Gegenüber dem Versuch der Beklagten, etwas Abweichendes aus dem Urteil des Senats vom 19. Juni 1964, V ZR 37/63 (NJW 1964, 1672) herzuleiten, hat das Berufungsgericht mit Recht darauf hingewiesen, daß jene Entscheidung ein bebautes Grundstück zum Gegenstand hatte und infolgedessen hier nicht einschlägig war.
  • BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66

    Herbeiführung des Nacherbfalls - Tötung des Vorerben

    hatten die Parteien die Möglichkeit, alle rech bekräftig entschiedenen Streitfragen immer wieder einer erneuten gerichtlichen Nachprüfung unterziehen zu lassen, was nicht zulässig sein darf (BGH NJW 1964, 1672; BGHZ 40; 130; BGH Urt v" 27. Mürz 1968 - VIII ZR 141/65), Ein solcher Pall liegt hier vorj Rer Justizsenator hat die Vorwürfe der Beklagten bereits bei Erlaß dos Ancrkcrmungsbeschoides von 2" November 1953 geprüfte Er hat darüber hinaus auf eingehende Gegenvorstellungen der Beklagten den ganzen Sachverhalt, den die Beklagte jetzt insoweit wieder vorträgt, einer nochmaligen Prüfung unterzogen, aber in den sorgfältig begründeten Bescheid vom 2 0 Juli 1954 keinen Anlaß gefunden, den ersten Bescheid aufzuhebeno Damit hat die Beklagte Gelegenheit gehabt, ihre Bedenken gegen die nachträgliche Anerkennung der Klägerin als Ehefrau von Kurt H a f H H p bei der zuständigen Stelle und in den dafüx vorgesehenen Verfahren vorzutragen« Sic bringt insoweit jetzt keine neuen Tatsachen vor, so daß ihrem Vortrag nur noch zu entnehmen ist, daß sie die Entscheidung dos Justizsenators für falsch hält« Sic hat nichts Neues dafür vorgebracht, daß die Klägerin eine falsche Entscheidung "erschlichen" habe oder eine inzwischen als falsch erkannte Entscheidung in einer Treu und Glauben widersprechenden Weise zu ihren Gunsten ausbeuten wolle Bei einem solchen Verfahrensablauf muß die Be3:lagtc, deren Anfechtungsklage von den Verwaltungsgcrichtcn rechtskräftig als unzulässig abgewieson ist, die Bestandskraft des Bescheides gegen sich gelten lassen, da Gründe für eine Nichtigkeit des Vorwaltungsaktes nicht ersichtlich sind« - 25.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 6 W 21/87
  • BGH, 16.12.1964 - V ZR 40/64

    Rechtsmittel

  • AG Solingen, 23.05.1990 - 15 C 61/89

    Feststellung der Vaterschaft eines Kindes und der blutsmäßigen Abstammung;

  • BGH, 18.03.1970 - V ZR 83/67

    Zulässigkeit des Rechtswegs vor ordentlichen Gerichten bei zusätzlicher

  • BGH, 14.01.1969 - VI ZR 203/65

    Schadensersatz wegen sittenwidriger Herbeiführung und Ausnutzung von

  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 100/77

    Revisionszulassung bei entgegenstehender Rechtskraft - Revision bei nachweisbarer

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