Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2001 - V ZR 372/99   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen an die Anpassung des Erbbauzinses an die allgemeine wirtschaftliche Lage bei Gewerbegrundstücken

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133 B, 157 C, 317, 319; ErbbauVO § 9
    Anpassung des Erbbauzinses an die "allgemeine wirtschaftliche Lage"

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 133 B, § 157 C, § 317, § 319; ErbbauVO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung des Erbbauzinses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 146, 280
  • NJW 2001, 1928
  • MDR 2001, 625
  • NZM 2001, 822
  • WM 2001, 631
  • DB 2001, 756
  • BauR 2001, 999 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 76/06  

    Rechtsanwälte - Stellung von Gebührenrechnung ist kein Verzicht des Mandanten

    Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen möglichst nach beiden Seiten hin interessengerecht auszulegen sind (BGHZ 131, 136, 138; 146, 280, 284).

    Schließlich spricht die Höhe der Restforderung von 34.500 EUR gegen ein Interesse der Klägerin (vgl. zum Grundsatz interessengerechter Auslegung BGHZ 131, 136, 138; 146, 280, 284) an dem Abschluss eines konkludenten Erlassvertrags.

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00  

    Anpassung des Erbbauzinses

    Es wird nunmehr das Vorliegen eines Schadens und dessen Höhe zu prüfen sein (vgl. BGH, Urt. v. 12. Januar 2001 - V ZR 372/99, WM 2001, 631, 633).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05  

    Rechtsanwälte - Bezug auf DAV-Abkommen = Verzicht auf Ansprüche des Mandanten?

    Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen möglichst nach beiden Seiten hin interessengerecht auszulegen sind (BGHZ 131, 136, 138; 146, 280, 284).
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